Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2012 - I ZR 28/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13561
BGH, 31.05.2012 - I ZR 28/10 (https://dejure.org/2012,13561)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - I ZR 28/10 (https://dejure.org/2012,13561)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - I ZR 28/10 (https://dejure.org/2012,13561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 148 ZPO, Art 267 AEUV, Art 4 Abs 1 EGRL 29/2001
    Verfahrenaussetzung: Aussetzung wegen eines dieselbe Frage betreffenden Vorabentscheidungsersuchens an den Europäischen Gerichtshof im Falle des grenzüberschreitenden Verkaufs eines im Inland urheberrechtlich geschützten Werks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Verfahrens bei Vorlage zur Vorabentscheidung bzgl. Vertriebs von Nachbildungen der von Le Corbusier geschaffenen Möbelmodelle

  • online-und-recht.de

    Verfahrenaussetzung: Aussetzung wegen eines dieselbe Frage betreffenden Vorabentscheidungsersuchens an den Europäischen Gerichtshof im Falle des grenzüberschreitenden Verkaufs eines im Inland urheberrechtlich geschützten Werks

  • rewis.io

    Verfahrenaussetzung: Aussetzung wegen eines dieselbe Frage betreffenden Vorabentscheidungsersuchens an den Europäischen Gerichtshof im Falle des grenzüberschreitenden Verkaufs eines im Inland urheberrechtlich geschützten Werks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148; AEUV Art. 267
    Aussetzung des Verfahrens bei Vorlage zur Vorabentscheidung bzgl. Vertriebs von Nachbildungen der von Le Corbusier geschaffenen Möbelmodelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrensaussetzung bis EuGH-Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung; Warenverkehrsfreiheit; Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - I ZR 28/10
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Verfahren 1 StR 213/10 (GRUR 2011, 227) dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 folgende Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt:.
  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10

    Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - I ZR 28/10
    Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012  VIII ZR 236/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 67/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Verfahrensaussetzung in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO - auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union - grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 8; Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 28/10, Rn. 5, juris; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 126/11, Rn. 8, juris; Beschluss vom 11. April 2013 - I ZR 76/11, ZUM-RD 2013, 633 Rn. 5).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 76/11

    Verfahrenaussetzung: Aussetzung eines Urheberrechtsstreits ohne

    Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 28/10, juris Rn. 5; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 126/11, juris Rn. 8).
  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 68/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Verfahrensaussetzung in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO - auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union - grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 8; Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 28/10 Rn. 5 juris; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 126/11, Rn. 8 juris; Beschluss vom 11. April 2013 - I ZR 76/11, ZUM-RD 2013, 633 Rn. 5).
  • BGH, 14.05.2014 - VII ZR 102/12

    Handelsvertreterausgleich für geworbene neue Kunden; Auslegung des Begriffs "neue

    Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 8; vom 31. Mai 2012 - I ZR 28/10, juris Rn. 5; vom 6. Februar 2013 - I ZR 126/11, juris Rn. 8; vom 18. September 2013 - V ZB 163/12, RIW 2014, 78 Rn. 23; ebenso BAGE 134, 307, 308 ff.; BVerwGE 123, 322, 346).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2014 - 4 W 33/14

    Verfahrensaussetzung: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen

    Eine solche Aussetzung ist, wie der BGH in einer Mehrzahl neuerer Entscheidungen unterschiedlicher Senate überzeugend begründet hat, auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem EuGH zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (vgl. dazu nur: BGH Beschluss vom 11.04.2013 - I ZR 76/11 - Rn. 5; Beschluss vom 06.02.2013 - I ZR 126/11 - Rn. 8; Beschluss vom 31.05.2012 - I ZR 28/10 - Rn. 5; Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 236/10 - Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 126/11

    Umgehung des Schutzes technischer Maßnahmen durch den Vertrieb der Adapter für

    Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 28/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.03.2013 - I ZR 4/12

    Aussetzung eines Verfahrens bis zur Entscheidung bzgl. der Vereinbarkeit des

    Unter diesen Umständen ist eine Aussetzung des Rechtsstreits zulässig undim Streitfall auch geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - I ZR 28/10 Rn.5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht