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   BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11   

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https://dejure.org/2012,17269
BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11 (https://dejure.org/2012,17269)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - V ZB 51/11 (https://dejure.org/2012,17269)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - V ZB 51/11 (https://dejure.org/2012,17269)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung einer Abschiebung im Hinblick auf das notwendige Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1; FamFG § 417 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung einer Abschiebung im Hinblick auf das notwendige Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einvernehmen mit der StA bei Abschiebungshaft und zur Prognose der Durchführbarkeit im DÜ-II-Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    aa) Dazu ist - wenn sich aus dem Haftantrag oder den beigefügten Unterlagen ergibt, dass gegen den Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist - auszuführen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen mit der Abschiebung des Ausländers gemäß § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erteilt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 7).

    Das Fehlen entsprechender Ausführungen führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 ff. und vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, Rn. 5, juris - std. Rspr.).

    Maßstab für die Zulässigkeit des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Ausländers ist allein die Gesetzeslage, die in § 74 Abs. 1 Satz 1 AufenthG das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft vorschreibt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 150 Rn. 17).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    Daran ändert es nichts, dass bereits das Beschwerdegericht über den Feststellungsantrag entschieden hat und im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4; vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, Rn. 9, juris und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).

    Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall die Entscheidung des Beschwerdegerichts, wobei inzident auch die Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung zu prüfen ist (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, aaO).

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    Das Fehlen entsprechender Ausführungen führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 ff. und vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, Rn. 5, juris - std. Rspr.).

    Das im Beschwerdeverfahren erteilte Einvernehmen der Staatsanwaltschaft kann allerdings dazu führen, dass der Haftantrag (ex nunc) zulässig wird, wenn die Behörde ihr Vorbringen im Hinblick auf das (nunmehr) vorliegende Einvernehmen der Staatsanwaltschaft ergänzt und der Betroffene gegenüber dem Beschwerdegericht dazu Stellung nehmen kann (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360; vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 Rn. 13, juris; vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, Rn. 11, juris und vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, Rn. 8, juris - std. Rspr.).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    1. Die Rechtsbeschwerde mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ist ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Nr. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360).

    Das im Beschwerdeverfahren erteilte Einvernehmen der Staatsanwaltschaft kann allerdings dazu führen, dass der Haftantrag (ex nunc) zulässig wird, wenn die Behörde ihr Vorbringen im Hinblick auf das (nunmehr) vorliegende Einvernehmen der Staatsanwaltschaft ergänzt und der Betroffene gegenüber dem Beschwerdegericht dazu Stellung nehmen kann (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360; vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 Rn. 13, juris; vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, Rn. 11, juris und vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, Rn. 8, juris - std. Rspr.).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    Die Erteilung des Einvernehmens bedeutet eine Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft, welche diese nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 9).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    Das im Beschwerdeverfahren erteilte Einvernehmen der Staatsanwaltschaft kann allerdings dazu führen, dass der Haftantrag (ex nunc) zulässig wird, wenn die Behörde ihr Vorbringen im Hinblick auf das (nunmehr) vorliegende Einvernehmen der Staatsanwaltschaft ergänzt und der Betroffene gegenüber dem Beschwerdegericht dazu Stellung nehmen kann (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360; vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 Rn. 13, juris; vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, Rn. 11, juris und vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, Rn. 8, juris - std. Rspr.).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    Das Fehlen entsprechender Ausführungen führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 ff. und vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, Rn. 5, juris - std. Rspr.).
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    Das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - der Ausländer nach unerlaubter Einreise zurückgeschoben werden soll (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 12 mwN, juris; Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 8 mwN, juris).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
    Daran ändert es nichts, dass bereits das Beschwerdegericht über den Feststellungsantrag entschieden hat und im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4; vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, Rn. 9, juris und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

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