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   BGH, 31.07.1979 - 1 StR 411/79   

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https://dejure.org/1979,7002
BGH, 31.07.1979 - 1 StR 411/79 (https://dejure.org/1979,7002)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1979 - 1 StR 411/79 (https://dejure.org/1979,7002)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1979 - 1 StR 411/79 (https://dejure.org/1979,7002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Gelegenheitstat und sorgfältig geplanter Tat - Gesamtbetrachtung aller für die Wertung von Tat und Täter bedeutsamen Umstände - Abwägung von belastenden und entlastenden Umständen - Gesamteindruck von Tat und Täter als entscheidendes Kriterium für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 411/79
    Der auf der Grundlage einer solchen Abwägung sich ergebende Gesamteindruck ist entscheidend dafür, welcher Strafrahmen anzuwenden ist (st. Rechtspr. vgl. BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 26, 97, 99; BGH NJW 1960, 1869; 4 StR 149/79 vom 3.5.79).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 411/79
    Das Landgericht hat möglicherweise aber auch übersehen, daß schon die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten für sich allein die Annahme eines minder schweren Falles begründen kann (BGHSt 16, 360, 362, 4 StR a.a.O.).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 411/79
    Der auf der Grundlage einer solchen Abwägung sich ergebende Gesamteindruck ist entscheidend dafür, welcher Strafrahmen anzuwenden ist (st. Rechtspr. vgl. BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 26, 97, 99; BGH NJW 1960, 1869; 4 StR 149/79 vom 3.5.79).
  • BGH, 03.05.1979 - 4 StR 149/79

    Anforderungen an die richterliche Prüfung eines "sonst" minder schweren Fall des

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 411/79
    Der auf der Grundlage einer solchen Abwägung sich ergebende Gesamteindruck ist entscheidend dafür, welcher Strafrahmen anzuwenden ist (st. Rechtspr. vgl. BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 26, 97, 99; BGH NJW 1960, 1869; 4 StR 149/79 vom 3.5.79).
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