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   BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84   

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BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,7972)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,7972)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,7972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Strafmilderung aufgrund geistigseelischer Störungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 335 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Andererseits hindert die Zubilligung des § 21 StGB und die sich daraus ergebende Einordnung der Tat in einen - milderen - Strafrahmen den Tatrichter nicht, die den jeweiligen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen; nur der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher scheidet als Zumessungserwägung aus (BGHSt 17, 266, 267; 26, 311, 312 mit zustimmender Anmerkung Zipf JR 1977, 158, 159; BGH, Beschluß vom 16.1.1980 - 3 StR 500/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH StrVert 1982, 522; Hettinger, Doppelverwertungsverbot S. 172; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 525 und Festschrift für Mayer S. 371, 373; Horstkotte, Festschrift für Dreher S. 265, 280; Lackner, StGB 15. Aufl. § 49 Anm. 4; G. Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; a.A. Dreher JZ 1957, 155).

    Ebenso wie der Grad der Rechtsgutgefährdung beim Versuch oder die Art und Schwere der Beihilfehandlung im Einzelfall konkretisierende Strafzumessungsumstände sind, stellen auch die Umstände der verminderten Schuldfähigkeit konkrete Strafzumessungstatsachen dar (Zipf a.a.O.; zweifelnd: Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 21 Rdn. 23); so ist es z.B. von Bedeutung, ob die Minderung der Schuldfähigkeit mehr oder weniger verschuldet war (BGHSt 26, 311, 312; BGH StrVert 1982, 522) oder welchen Grad sie erreichte.

    Wenn die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf verschiedene Gründe zurückzuführen ist, können alle damit jeweils zusammenhängenden Umstände ins Gewicht fallen; der Tatrichter hat sie in seine Erwägungen einzubeziehen (BGHSt 26, 311, 312; BGH StrVert 1982, 522; G. Hirsch a.a.O.).

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Insoweit geht die Revision zwar zutreffend davon aus, daß einem nicht voll schuldfähigen Angeklagten erschwerende Umstände (z.B. Gefühllosigkeit) nicht angelastet werden dürfen, die ihre Ursache gerade in seinem abnormen geistigseelischen Zustand haben (vgl. BGHSt 16, 360, 363; BGH StrVert 1982, 417 und 1982, 522; Urteil vom 16.12.1980 - 1 StR 680/80).
  • BGH, 16.01.1980 - 3 StR 500/79

    Rüge der Herbeiführung eines Geständnisses aufgrund unzulässiger polizeilicher

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Andererseits hindert die Zubilligung des § 21 StGB und die sich daraus ergebende Einordnung der Tat in einen - milderen - Strafrahmen den Tatrichter nicht, die den jeweiligen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen; nur der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher scheidet als Zumessungserwägung aus (BGHSt 17, 266, 267; 26, 311, 312 mit zustimmender Anmerkung Zipf JR 1977, 158, 159; BGH, Beschluß vom 16.1.1980 - 3 StR 500/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH StrVert 1982, 522; Hettinger, Doppelverwertungsverbot S. 172; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 525 und Festschrift für Mayer S. 371, 373; Horstkotte, Festschrift für Dreher S. 265, 280; Lackner, StGB 15. Aufl. § 49 Anm. 4; G. Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; a.A. Dreher JZ 1957, 155).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Insoweit geht die Revision zwar zutreffend davon aus, daß einem nicht voll schuldfähigen Angeklagten erschwerende Umstände (z.B. Gefühllosigkeit) nicht angelastet werden dürfen, die ihre Ursache gerade in seinem abnormen geistigseelischen Zustand haben (vgl. BGHSt 16, 360, 363; BGH StrVert 1982, 417 und 1982, 522; Urteil vom 16.12.1980 - 1 StR 680/80).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Ein Hinweis auf diese Vorsatzform im Rahmen der Einstufung der Tat als Regelfall ist unbedenklich (BGH, Beschluß vom 15.11.1983 - 3 StR 447/83 - bei Holtz MDR 1984, 276 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83

    Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen -

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Ein Hinweis auf diese Vorsatzform im Rahmen der Einstufung der Tat als Regelfall ist unbedenklich (BGH, Beschluß vom 15.11.1983 - 3 StR 447/83 - bei Holtz MDR 1984, 276 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62

    Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 31.07.1984 - 1 StR 330/84
    Andererseits hindert die Zubilligung des § 21 StGB und die sich daraus ergebende Einordnung der Tat in einen - milderen - Strafrahmen den Tatrichter nicht, die den jeweiligen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen; nur der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher scheidet als Zumessungserwägung aus (BGHSt 17, 266, 267; 26, 311, 312 mit zustimmender Anmerkung Zipf JR 1977, 158, 159; BGH, Beschluß vom 16.1.1980 - 3 StR 500/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH StrVert 1982, 522; Hettinger, Doppelverwertungsverbot S. 172; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 525 und Festschrift für Mayer S. 371, 373; Horstkotte, Festschrift für Dreher S. 265, 280; Lackner, StGB 15. Aufl. § 49 Anm. 4; G. Hirsch in LK, 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; a.A. Dreher JZ 1957, 155).
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