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   BGH, 31.07.1996 - 3 StR 273/96   

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https://dejure.org/1996,7019
BGH, 31.07.1996 - 3 StR 273/96 (https://dejure.org/1996,7019)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1996 - 3 StR 273/96 (https://dejure.org/1996,7019)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 3 StR 273/96 (https://dejure.org/1996,7019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung eines möglichen Rückgabewillens bei der Prüfung einer erfolgten Wegnahme - Fehlende Erörterung der Zueignungsabsicht - Unterlassene Erwägung einer betrügerischen Absicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242, § 239a, § 239b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 273/96
    Schließlich bestehen gegen die Annahme der Voraussetzungen des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme durchgreifende rechtliche Bedenken, denn die Leistung, die durch die Ankündigung erzwungen werden sollte, dem Zeugen die Beine zu brechen und ihn anschließend 'im Walde zu verbuddeln' - das Dulden der Übernahme seiner Werbekolonne durch den Angeklagten S. (UA S. 37) -, sollte erst nach Beendigung der Zwangslage erbracht werden (vgl. BGH NStZ 1996, 277 und Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 - m.w.N.).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 393/86

    Unzureichende Substantiierung der Zueignungsabsicht in den Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 273/96
    Mittäter eines Raubes kann nur sein, wer selbst in Zueignungsabsicht handelt (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1, 2, 4, 6).
  • BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88

    Zueignung einer fremden Sache - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 273/96
    Mittäter eines Raubes kann nur sein, wer selbst in Zueignungsabsicht handelt (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1, 2, 4, 6).
  • BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95

    Erpresserischer Menschenraub - Räuberische Erpressung - Konkurrenz -

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 3 StR 273/96
    Schließlich bestehen gegen die Annahme der Voraussetzungen des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme durchgreifende rechtliche Bedenken, denn die Leistung, die durch die Ankündigung erzwungen werden sollte, dem Zeugen die Beine zu brechen und ihn anschließend 'im Walde zu verbuddeln' - das Dulden der Übernahme seiner Werbekolonne durch den Angeklagten S. (UA S. 37) -, sollte erst nach Beendigung der Zwangslage erbracht werden (vgl. BGH NStZ 1996, 277 und Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 - m.w.N.).
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