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   BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01   

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BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01 (https://dejure.org/2001,1040)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2001 - XI ZR 217/01 (https://dejure.org/2001,1040)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01 (https://dejure.org/2001,1040)
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Tätlichkeiten des Lebensgefährten

Anwendbarkeit von § 19 Abs. 3 GKG_ (jetzt § 45 Abs. 3 GKG) im Rahmen von §§ 2 ff ZPO;

§ 19 Abs. 3 GKG_ (jetzt § 45 Abs. 3 GKG), § 322 Abs. 2 ZPO, Zurückweisung einer behaupteten Gegenforderung wegen Verjährung (§ 390 BGB) ist keine Entscheidung über ihr Nichtbestehen, sondern über die Unzulässigkeit der Geltendmachung im Prozeß: keine Rechtskraftwirkung, keine Berücksichtigung hinsichtlich Kosten und Beschwer

Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3616
  • MDR 2001, 1256
  • BB 2001, 2136
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.1996 - IX ZR 67/96

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen

    Auszug aus BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01
    Hat das Berufungsgericht die Hilfsaufrechnung des Beklagten jedoch als unzulässig zurückgewiesen, so führt dies nicht zu einer nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskraftfähigen Entscheidung über die behauptete Gegenforderung (Senat, Beschluß vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 90/89, BGHR ZPO § 322 Abs. 2 Aufrechnung 1; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - IX ZR 67/96, WM 1997, 324, 325 m.w.Nachw.).

    Dabei ist es ohne Belang, ob die Aufrechnung zu Recht als unzulässig angesehen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996, aaO).

  • BGH, 25.09.1996 - IV ZR 102/96

    Heraufsetzung der Beschwer - Vorsorgliche Geltendmachung der Aufrechnung mit

    Auszug aus BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt eine vorsorglich zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung nur dann zu einer Erhöhung der Beschwer, wenn das Berufungsgericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Berufungsurteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, NJW 1994, 1538 und vom 25. September 1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15).

    Diese zusätzlichen Ausführungen über die Begründetheit der Aufrechnung sind als nicht vorhanden zu behandeln, weil das Berufungsgericht die Frage nach der Zulässigkeit verneint hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1983 - VIII ZR 320/80, NJW 1984, 128, 129; BGH, Beschluß vom 25. September 1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15).

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Zurückweisung einer geltend gemachten Gegenforderung als

    Auszug aus BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt eine vorsorglich zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung nur dann zu einer Erhöhung der Beschwer, wenn das Berufungsgericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Berufungsurteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93, NJW 1994, 1538 und vom 25. September 1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15).
  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer

    Auszug aus BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01
    Diese zusätzlichen Ausführungen über die Begründetheit der Aufrechnung sind als nicht vorhanden zu behandeln, weil das Berufungsgericht die Frage nach der Zulässigkeit verneint hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1983 - VIII ZR 320/80, NJW 1984, 128, 129; BGH, Beschluß vom 25. September 1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15).
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 90/89
    Auszug aus BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01
    Hat das Berufungsgericht die Hilfsaufrechnung des Beklagten jedoch als unzulässig zurückgewiesen, so führt dies nicht zu einer nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskraftfähigen Entscheidung über die behauptete Gegenforderung (Senat, Beschluß vom 3. Oktober 1989 - XI ZR 90/89, BGHR ZPO § 322 Abs. 2 Aufrechnung 1; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - IX ZR 67/96, WM 1997, 324, 325 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 17/15

    Bestimmung des international zuständigen Gerichts für eine Kaufpreiszahlungsklage

    Denn ungeachtet der von der Revision hervorgehobenen Rechtskrafterstreckung des § 322 Abs. 2 ZPO, zu der es ohnehin nicht käme, wenn die Aufrechnung - wie vom Kläger eingewandt - bereits gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig wäre (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616 [unter II] mwN; vom 22. Dezember 2010 - IV ZR 221/10, juris Rn. 2), kann diesem Verteidigungsmittel keine zuständigkeitsbegründende Wirkung beigemessen werden.
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

    Über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen ergeht damit keine der Rechtskraft fähige Entscheidung des Senats, so dass sie in einem neuen Rechtsstreit erneut zur Prüfung gestellt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 05. Dezember 1996 - IX ZR 67/96 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 03. Oktober 1989 - XI ZR 90/89 - zitiert nach juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01 - NJW 2001, 3616 für § 390 Satz 2 BGB; Skamel, in: beck-online.GK, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.04.2020, § 388 BGB Rn. 15).
  • BGH, 14.12.2022 - IV ZB 1/22

    Rechtskraftfähige Sachentscheidung bei Nichtberücksichtigung einer

    Anders als das Berufungsgericht meint, ist die Verneinung einer Aufrechnungslage wegen des Fehlens der Gegenseitigkeit im Sinne von § 387 BGB nicht vergleichbar mit dem Ausschluss der Aufrechnung nach § 390 Satz 1 und 2 BGB a.F. wegen des Bestehens einer Einrede (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616 Rn. 5), denn im letztgenannten Fall erfolgt keine Entscheidung in einer Weise, die das Bestehen oder Nichtbestehen der Forderung zumindest im Verhältnis der Prozessparteien klärt.
  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 14 U 50/09

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhandkommanditistin an einer

    Der Streitwert bemisst sich hinsichtlich beider Instanzen jeweils allein nach dem Wert der Klageforderung, da mangels Zulässigkeit der hilfsweisen Aufrechnung durch den Beklagten eine Streitwerterhöhung um den Wert der Aufrechnungsforderung nicht stattfindet (vgl. § 45 Abs. 3 GKG sowie BGH NJW 2001, 3616).
  • BGH, 14.10.2010 - IX ZR 2/09

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung bei hilfsweise

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beklagte Partei zusätzlich zur Klageforderung in Höhe des Betrags ihrer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung dann beschwert, wenn das Berufungsgericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Berufungsurteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (BGH, Beschl. v. 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616 m.w.N.).

    Mit der Rechtskraft des Berufungsurteils steht deshalb nicht fest, dass der vom Beklagten geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 1991 - VII ZR 125/91, NJW 1992, 317; v. 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, aaO).

  • OLG Stuttgart, 12.10.2022 - 20 U 25/22

    Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft; Anwendung der Grundsätze der

    Da die Hilfsaufrechnung der Beklagten mit Schadensersatzforderungen wegen des Aufrechnungsverbots des § 22 Abs. 5 GenG unzulässig ist, wurde über diese Gegenforderungen der Beklagten seitens des Senats jedoch nicht rechtskraftfähig entschieden, so dass die Beklagte hierdurch nicht zusätzlich beschwert ist (vgl. nur BGH, Beschl. v. 31.07.2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 39/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Einlageschuld des GmbH-Gesellschafters

    Denn im Falle einer hilfsweisen Aufrechnung des Beklagten mit einer Gegenforderung stellt es keine der Rechtskraft fähige Entscheidung dar, wenn das Gericht die hilfsweise Aufrechnung - wie vorliegend - für unzulässig erklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01 -, NJW 2001, 3616 ; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, § 45 GKG Rdnr. 46 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.12.2010 - IV ZR 221/10

    Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ohne Antrag und bei

    Das ist nicht anzunehmen, wenn die Hilfsaufrechnung als unzulässig zurückgewiesen wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl. § 3 Rn. 16 "Aufrechnung"; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar 12. Aufl. Rn. 568 f., 573, jeweils m.w.N.).
  • SG Aachen, 31.07.2018 - S 14 KR 305/17

    Vergütung von im Rahmen ambulanter Operationen an Versicherten vorgenommenen

    Demgegenüber wird der Streitwert durch eine Klageabweisung als unzulässig - wie sie vorliegend erfolgt - nicht erhöht (Kurpat, in Schneider/Volpert/Fölsch, NK-GK, 1. Aufl. 2014, § 45, Rn. 12; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 4 U 2506/08

    Insolvenzverfahren: Anfechtung von Umsatzsteuerzahlungen auf die Steuerschuld

    Die bloße Erklärung der Unzulässigkeit einer Hilfsaufrechnung durch das Gericht vermag die Streitwerterhöhung nicht auszulösen (vgl. BGH Beschluss vom 31.7.2001, NJW 2001, 3616; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 45 GKG Rdn. 46).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2021 - 17 W 47/20

    Streitwert einer Klage bei Abweisung des Klageantrags als unbegründet und des

  • BGH, 08.07.2005 - IX ZR 230/01

    Ersatz vergeblicher Aufwendungen

  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 98/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung

  • LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05

    Zur Zulässigkeit der Aufrechnung bei Geltendmachung der Vergütung für mehrere

  • BGH, 01.12.2022 - IV ZB 1/22

    Hilfsaufrechnung wird nicht berücksichtigt: Entscheidung ist rechtskraftfähig!

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 670/20

    Anwendungsumfang des GKG 2004 § 15 Abs 1 S 2

  • OLG München, 29.10.2009 - 34 Sch 15/09

    Aufhebungsverfahren für einen Schiedsspruch: Auslegung einer Bestimmung über das

  • OLG Köln, 20.12.2001 - 18 U 138/01

    Aufrechnung eines Gesellschafters gegen den Anspruch der Vorgesellschaft aus

  • OLG Brandenburg, 04.05.2016 - 7 U 107/14

    Provisionsanspruch: Auslegung und Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung

  • OLG München, 17.06.2010 - 7 U 4134/09

    Streitverkündung: Anforderungen an den Streitverkündungsschriftsatz und

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 207/02

    Präklusion von zur Aufrechnung /Verrechnung gestellten Gegenansprüchen

  • LG Köln, 07.03.2012 - 32 O 353/11

    Wirksamkeit einer Klausel zur Einschränkung der Aufrechnungsbefugnis in einem

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 2 C 11.1551

    Streitwertbeschwerde; Nachbarklage; Hilfsantrag

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