Rechtsprechung
BGH, 31.07.2003 - III ZB 33/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Berufung wegen fehlender formeller Beschwer durch das angefochtene Urteil ; Nicht ausräumbare Unklarheitenüber die Person des Berufungsklägers
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 516
Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 14.03.2003 - 16 S 7342/02
- BGH, 31.07.2003 - III ZB 33/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …
Auszug aus BGH, 31.07.2003 - III ZB 33/03
Gleichwohl ist sie nach § 574 Abs. 2 ZPO nur dann zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02 - NJW 2003, 2174, für BGHZ bestimmt).Ein gewillkürter Parteiwechsel in Verbindung mit der Berufungseinlegung ist jedoch nicht ausnahmslos unzulässig (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - IX ZR 324/95 - NJW 1996, 2799; Beschluß vom 7. Mai 2003 aaO).
- BGH, 21.09.1994 - VIII ZB 22/94
Zulässigkeit des Klägerwechsels im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 31.07.2003 - III ZB 33/03
Unter diesen Umständen wäre die von der GmbH eingelegte Berufung unzulässig gewesen, weil die GmbH durch das angefochtene Urteil formell nicht beschwert war und auch für eine Rückabtretung der Forderung kein Anhalt bestand (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 21. September 1994 - VIII ZB 22/94 - NJW 1994, 3358 f.), während die spätere erneute Berufungseinlegung durch den Kläger verfristet gewesen wäre. - BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98
Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht …
Auszug aus BGH, 31.07.2003 - III ZB 33/03
Die Beschwerde weist zwar mit Recht darauf hin, daß prozessuale Erklärungen grundsätzlich so auszulegen sind, wie es nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse der Partei entspricht (vgl. etwa BGHZ 147, 220, 224; BGH, Urteil vom 24. November 1999 - XII ZR 94/98 - NJW-RR 2000, 1446).
- OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 53/02
Honorarklage des Rechtsanwalts: Unverbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses …
Auszug aus BGH, 31.07.2003 - III ZB 33/03
Gleichwohl ist sie nach § 574 Abs. 2 ZPO nur dann zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02 - NJW 2003, 2174, für BGHZ bestimmt). - BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00
Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten …
Auszug aus BGH, 31.07.2003 - III ZB 33/03
Die Beschwerde weist zwar mit Recht darauf hin, daß prozessuale Erklärungen grundsätzlich so auszulegen sind, wie es nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse der Partei entspricht (vgl. etwa BGHZ 147, 220, 224; BGH, Urteil vom 24. November 1999 - XII ZR 94/98 - NJW-RR 2000, 1446). - BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95
Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger …