Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23488
BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13 (https://dejure.org/2013,23488)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2013 - 2 StR 220/13 (https://dejure.org/2013,23488)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13 (https://dejure.org/2013,23488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 21 StGB
    Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen der schuldvermindernden Krankheit und der Anlasstat; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 62 StGB, § 63 StGB, § 67b StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Verbreitung pornographischer Schriften im Internet: Verhältnismäßigkeitsprüfung der Unterbringung eines unter Betreuung stehenden Straftäters

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Verhältnismäßigkeit bzgl. der Einweisung in eine psychiatrische Klinik nach Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Verbreitung pornographischer Schriften im Internet: Verhältnismäßigkeitsprüfung der Unterbringung eines unter Betreuung stehenden Straftäters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 62; StGB § 63
    Wahrung der Verhältnismäßigkeit bzgl. der Einweisung in eine psychiatrische Klinik nach Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Zur Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 339
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13
    In § 62 StGB hat ihn der Gesetzgeber ausdrücklich nochmals einfachgesetzlich geregelt, um seine Bedeutung bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung hervorzuheben (vgl. BT-Drucks. V/4094 S. 17).
  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13
    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301).
  • BGH, 06.04.2011 - 2 StR 72/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13
    Auch wird ausreichend deutlich, wie sich die Erkrankung des Angeklagten in den jeweiligen Tatsituationen auf seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum seine Taten auf den festgestellten psychischen Zustand zurückzuführen sind (zu diesem Erfordernis Senat NStZ-RR 2011, 241, 242; 2012, 306, 307).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13
    Bei der gebotenen Abwägung zwischen den Sicherungsbelangen der Allgemeinheit und dem Freiheitsanspruch des Betroffenen ist auf die Besonderheiten des Falles einzugehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 u.a., BVerfGE 70, 297, 313).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13
    Er beherrscht auch die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und gebietet, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13
    Auch wird ausreichend deutlich, wie sich die Erkrankung des Angeklagten in den jeweiligen Tatsituationen auf seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum seine Taten auf den festgestellten psychischen Zustand zurückzuführen sind (zu diesem Erfordernis Senat NStZ-RR 2011, 241, 242; 2012, 306, 307).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Demgegenüber schützt § 184b StGB nicht nur den Konsumenten der Abbildung, sondern auch die sexuelle Integrität des Kindes, das an ihrer Herstellung mitwirkt (BT-Drucks. 12/3001, S. 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339, 340; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    Das ist bei Taten wie dem Besitz und dem Verbreiten von Kinderpornographie der Fall (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339, 340; BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, StraFo 2015, 473, 475).
  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet bei der Anordnung (und der Vollstreckung) der Unterbringung gemäß § 63 StGB, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13; BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Zu erwägen sind nicht nur der Zustand des Beschuldigten und die von ihm ausgehende Gefahr, sondern auch sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände, die ihn konkret treffenden Wirkungen einer Unterbringung nach § 63 StGB sowie die Möglichkeiten, ggf. durch andere Maßnahmen auf ihn einzuwirken (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339, 340).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13

    Maßregelvollstreckung: Wahl zwischen der Aussetzung einer Unterbringung in einem

    Er beherrscht auch die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und gebietet, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG Beschluss vom 5. Juli 2013, 2 BvR 789/13, BeckRS 2013, 53753; BGH Urteil vom 31. Juli 2013, 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339 [f.]).

    Dabei sind alle Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen (BVerfGE 70, 297 unter C I 2 a und b; BGH Urteil vom 31. Juli 2013, 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339 [340]).

  • LG Arnsberg, 08.04.2019 - 2 KLs 3/19
    Zu berücksichtigen ist hier, dass jeder, der kinderpornographische Schriften besitzt und diese verbreitet, für Nachfrage sorgt und damit mittelbar den sexuellen Missbrauch von Kindern fördert (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13 -, juris).

    Er hat weder aktiv auf die Fertigung von Bildern hingewirkt, noch nachweisbar unmittelbaren Kontakt zu anderen Personen zum Zwecke der Aufnahme von Fotos aufgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13 -, juris).

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Zu erwägen sind nicht nur der Zustand des Angeklagten und die von ihm ausgehende Gefahr, sondern auch sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände, die ihn konkret treffenden Wirkungen einer Unterbringung nach § 63 StGB sowie die Möglichkeiten, ggf. durch andere Maßnahmen auf ihn einzuwirken (BGH, Urt. v. 31.7. 2013 - 2 StR 220/13 (LG Limburg/Lahn).
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Zu erwägen sind nicht nur der Zustand des Beschuldigten und die von ihm ausgehende Gefahr, sondern auch sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände, die ihn konkret treffenden Wirkungen einer Unterbringung nach § 63 StGB sowie die Möglichkeit, durch andere Maßnahmen auf ihn einzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 367/18, juris Rn. 7; Senat, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339 f.).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 1 Ws 141/18

    Unterbringung eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Täters

    Er beherrscht in besonderem Maße auch die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, was für die Anordnung der Maßregel der Unterbringung in § 62 StGB und für die Anordnung ihrer Fortdauer in § 67d Abs. 2 Satz 2 sowie nochmals in Abs. 6 Satz 1, 2. Alt. sowie Abs. 6 Sätze 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 StGB eigens auf einfachgesetzlicher Ebene geregelt ist, und gebietet, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, 2 BvR 789/13, BeckRS 2013, 53753; BGH NStZ-RR 2013, 339).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2014 - 1 Ws 348/14

    Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Er beherrscht auch die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und gebietet, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, 2 BvR 789/13, BeckRS 2013, 53753; BGH, NStZ-RR 2013, 339).

    Dabei sind alle Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen (BVerfGE 70, 297; BGH, NStZ-RR 2013, 339).

  • OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortdauer der Unterbringung

  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ws 53/18

    Verhältnismäßigkeit einer lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Brandenburg, 18.04.2019 - 1 Ws 53/19

    Fortdauer der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13

    Erledigung der Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht