Rechtsprechung
BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 353 Abs. 1 StPO
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten der Therapie bei Therapieunwilligkeit und vorherigem erfolgslosen Therapieversuch); Aufhebung des Strafausspruchs bei Aufhebung der Maßregelanordnung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei Fehlen von Therapiewilligkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 Satz 1
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei Fehlen von Therapiewilligkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16
Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr; …
Sie sollen unabhängig voneinander verhängt werden (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11, juris; Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 1 StR 456/12, juris; Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12, BeckRS 2013, 15324). - BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende …
Anhaltspunkte dafür, dass die Strafe von der Maßregelanordnung beeinflusst sein könnte, ergeben sich aus den Urteilsgründen nicht (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 364 f. und vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12). - BGH, 31.07.2014 - 4 StR 216/14
Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Tatgericht: Annahme eines …
Es liegt auch kein Fall vor, in dem eine Abhängigkeit der Strafhöhe vom (unterlassenen) Maßregelausspruch besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - 2 StR 251/11, StV 2012, 203 f., sowie für den umgekehrten Fall BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12 (juris Rn. 8)). - BGH, 26.11.2014 - 2 StR 132/14
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete …
Das Landgericht begründet seine Entscheidung lediglich mit der Therapieunwilligkeit des Angeklagten und verkennt dabei, dass dieser Umstand nur ein Indiz für das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht ist und es regelmäßig der Prüfung bedarf, ob die konkrete Aussicht besteht, die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung zu wecken (BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 620/12;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 64 Rn. 20, jeweils mwN).