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BGH, 31.07.2013 - VIII ZB 19/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 67/09
Berufungsverwerfung: Anforderungen an die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter …
Auszug aus BGH, 31.07.2013 - VIII ZB 19/13
Für eine Unterschrift ist erforderlich aber auch genügend das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzugs, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (st. Rspr.; Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, juris Rn. 10 mwN).Denn ein Schriftzug, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine bewusste und gewollte Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, genügt den an eine eigenhändige Unterschrift zu stellenden Anforderungen nicht (st. Rspr.; Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, aaO mwN).
- BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den …
Auszug aus BGH, 31.07.2013 - VIII ZB 19/13
Dabei sind an die Unterschrift des Urkundsbeamten dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze durch Rechtsanwälte (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86, NJW 1988, 713 unter II 1 a).
- BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …
Hingegen genügt ein Schriftzug, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine bewusste und gewollte Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, nicht (…vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 153 RdNr 9, § 134 RdNr 2a, 2b, vgl auch BSG vom 1.7.2010 - B 13 R 58/09 R - BSGE 106, 254 = SozR 4-1500 § 102 Nr. 1, RdNr 49; BGH vom 31.7.2013 - VIII ZB 18/13, VIII ZB 19/13 - NJW 2013, 3451 ;… BFH vom 26.6.2014 - X B 215/13 - BFH/NV 2014, 1568) .