Rechtsprechung
BGH, 31.07.2018 - VII ZB 18/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 575 Abs. 5 ZPO, § 570 Abs. 3 ZPO, § 575 Abs. 5, § 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordung auf Antrag des Schuldners gegen die Vollziehung eines evtl. fehlerhaften Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen fehlenden Nachweises einer Originalvollmacht des Inkassodienstleisters des Gläubigers; ...
- rewis.io
Einstweilige Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Einwand der Unwirksamkeit des Zwangsvollstreckungsauftrags wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht durch das antragstellende Inkassounternehmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordung auf Antrag des Schuldners gegen die Vollziehung eines evtl. fehlerhaften Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen fehlenden Nachweises einer Originalvollmacht des Inkassodienstleisters des Gläubigers; ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05
Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren; …
Auszug aus BGH, 31.07.2018 - VII ZB 18/18
Dabei sind die Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen und die Nachteile, die dem Schuldner durch die Vollstreckung drohen, gegen diejenigen abzuwägen, die die Gläubigerin bei einer Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung zu befürchten hätte (BGH…, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - VII ZB 82/09 Rn. 1; Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064, juris Rn. 8;… PG/Lohmann, ZPO, 10. Aufl., § 575 Rn. 7). - BGH, 28.10.2009 - VII ZB 82/09
Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung in eine …
Auszug aus BGH, 31.07.2018 - VII ZB 18/18
Dabei sind die Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen und die Nachteile, die dem Schuldner durch die Vollstreckung drohen, gegen diejenigen abzuwägen, die die Gläubigerin bei einer Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung zu befürchten hätte (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - VII ZB 82/09 Rn. 1;… Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 63/05, FamRZ 2005, 1064, juris Rn. 8;… PG/Lohmann, ZPO, 10. Aufl., § 575 Rn. 7). - LG Memmingen, 02.03.2018 - 44 T 1348/17
Rechtmäßigkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 31.07.2018 - VII ZB 18/18
Die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Memmingen vom 30. Januar 2017 - 50 M 291/17 - wird gegen Sicherheitsleistung des Schuldners in Höhe von 12.500 EUR einstweilen bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 2. März 2018 - 44 T 1348/17 - ausgesetzt.