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BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 StGB; § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 66 Abs. 2 StGB; § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB; § 261 StPO
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges: Voraussetzungen; Anordnung ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung; Absehen von der Anordnung); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Vorliegen eines Hanges: richterliche ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 301 StPO, § 66 Abs. 2 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB, § 66 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 301 ; StGB § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei Fällen; Prüfung des Vorliegens eines Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20
Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta
Unter einem Hang i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).Hangtäter ist danach derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).
Das Vorliegen eines solchen Hanges ist unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und darzulegen (vgl. BGH, BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351).
Nach der gesetzlichen Wertung kann dabei schon allein aus den abgeurteilten Taten ein Hang ableitbar sein (vgl. BGH, BeckRS 2019, 26937).
Es versteht sich daher nicht von selbst, dass es maßgeblich gegen einen Hang sprechen kann, wenn der Täter nicht früher, nicht öfter oder nicht intensiver straffällig wurde (vgl. BGH, BeckRS 2019, 26937).
Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 10; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186).
- BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22 Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20; Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18; Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 Rn. 13; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16).
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 4 StR 192/18 - BeckRS 2018, 26418; BGH, Urteil vom 10.06.2010 - 4 StR 474/09 - NStZ-RR 2011, 143; BGH, Urteil vom 25.02.1988 - 4 StR 720/87 - BeckRS 1988, 31102123).
Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster" bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung wertend festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 4 StR 192/18 - BeckRS 2018, 26418).
Sein Vorliegen hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17 - BeckRS 2017, 123287; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271).
Diese Würdigung bedarf in den Fällen der § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB, bei denen symptomatische Vortaten und neuerliche Delinquenz trotz erfolgter Einwirkung des Straf- oder Maßregelvollzugs im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 StGB fehlen, besonderer Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 29.11.2008 - 3 StR 300/18 - NStZ-RR 2019, 140; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271; BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - 3 StR 69/10 - NStZ-RR 2010, 203).
- BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20
Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung …
Die Strafkammer hat den Hang und die hierdurch bedingte Gefährlichkeit des Angeklagten aus der relativ zeitnahen Abfolge der Anlassdelikte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19, juris Rn. 19 mwN), seinen gesicherten Chat-Nachrichten und Aktivitäten im Internet, dem erfolgreichen manipulativen Vorgehen gegenüber den Opfern, seinen Vorstrafen, seiner Dissozialität, seinen Empathiedefiziten, seiner auf die Ausübung von Geschlechtsverkehr mit acht- bis elfjährigen Mädchen ausgerichteten sexuellen Devianz, seiner fehlenden kritischen Auseinandersetzung mit letzterer und mit den Taten sowie der Ermangelung schützender Faktoren wie einem sozialen Empfangsraum und realen Therapiemöglichkeiten geschlossen. - LG Köln, 04.02.2020 - 102 KLs 22/19 Hangtäter ist derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu wiederstehen vermag und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 -, Rn. 13, juris).
Dass der Angeklagte nach ablehnenden Reaktionen der Mädchen teilweise auch von ihnen abgelassen und nicht jedes Zusammentreffen für die Begehung von Missbrauchstaten genutzt hat, war der Kammer bei der Würdigung des Angeklagten und seiner Taten bewusst, steht indes in Anbetracht der Vielzahl der in Rede stehenden Missbrauchstaten der Annahme eines eingeschliffenen Musters nicht entgegen, welches zudem gerade keinen dauerhaften Entschluss zur Begehung von Straftaten voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 -, Rn. 13, juris).
- BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten: …
Dabei muss sich der Tatrichter eine eigene sichere Überzeugung bilden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 Rn. 14;… Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in MünchKommStGB, 3. Aufl., § 66 Rn. 222 mwN). - LG Köln, 06.10.2020 - 102 KLs 11/20
Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex"
Hangtäter ist derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu wiederstehen vermag und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 -, Rn. 13, juris). - LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19 Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster" bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Beschluss vom 31.07.2019- 2 StR 132/19).
- BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20
Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer …
Das (wahrscheinliche) Vorliegen eines solchen Hangs hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (s. zum Ganzen BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, NStZ-RR 2019, 140, 141; vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19, juris Rn. 13, jeweils mwN). - BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten; …
Ob ein Hang im Zeitpunkt des Urteils vorliegt, hat das Tatgericht aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung zu bewerten (BGH, Urteile vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19; vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, BGHSt 60, 52, 57;… Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203).Dem Urteil des Landgerichts ermangelt es an einer solchen umfassenden Würdigung; insbesondere lässt es die gebotene Auseinandersetzung mit den Taten des Angeklagten, dem Gutachteninhalt und den wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise vermissen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19; Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
Zeitnah aufeinanderfolgende Taten können in ihrer Häufung Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Täters sein, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19).
- BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19
Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: erforderliche …