Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37110
BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19 (https://dejure.org/2019,37110)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 (https://dejure.org/2019,37110)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 (https://dejure.org/2019,37110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,37110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 StGB; § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 66 Abs. 2 StGB; § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB; § 261 StPO
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges: Voraussetzungen; Anordnung ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung; Absehen von der Anordnung); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Vorliegen eines Hanges: richterliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 301 StPO, § 66 Abs. 2 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB, § 66 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei Fällen; Prüfung des Vorliegens eines Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 301 ; StGB § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei Fällen; Prüfung des Vorliegens eines Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster' bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 Rn. 5; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschlüsse vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 mwN).

    Ein Fall, in dem längere straffreie Zeiträume zwischen den Anlasstaten festzustellen sind, was grundsätzlich gegen einen Hang sprechen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16 Rn. 22), liegt ersichtlich nicht vor.

  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster' bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 Rn. 5; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschlüsse vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 mwN).

    (b) Ebenso wenig wird erkennbar, ob die Strafkammer bei der Gesamtwürdigung die wesentlichen Umstände der jeweiligen Taten und des gesamten Tatgeschehens bedacht hat, deren ausdrückliche Erörterung im Rahmen der in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB vorausgesetzten Gesamtwürdigung jedoch geboten gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, NStZ 1995, 178).

  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 356/10

    Sicherungsverwahrung (Hang)

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Für die Annahme eines Hanges ist ein dauerhafter Entschluss, Straftaten zu begehen, nicht erforderlich, sondern eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung kann auch bei Gelegenheitstaten zu bejahen sein (vgl. Senat, Urteile vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09 Rn. 8 mwN; vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 Rn. 5).

    Zwar kann berücksichtigt werden, dass ein Angeklagter in der Lage war, sich über einen längeren Zeitraum straffrei zu führen (vgl. Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, NStZ-RR 2011, 77).

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster' bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 Rn. 5; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschlüsse vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 mwN).

    Das Tatgericht hat das Vorliegen oder die Wahrscheinlichkeit eines Hanges - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten in eigener Verantwortung wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 511/18 Rn. 31); diese Würdigung bedarf in den Fällen von § 66 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB, bei denen Vortaten und Vorverbüßungen fehlen, besonderer Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272 mwN).

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Der Hang ist als Rechtsbegriff einem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272, 273).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Für die Annahme eines Hanges ist ein dauerhafter Entschluss, Straftaten zu begehen, nicht erforderlich, sondern eine entsprechende, in der Persönlichkeit liegende Neigung kann auch bei Gelegenheitstaten zu bejahen sein (vgl. Senat, Urteile vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09 Rn. 8 mwN; vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 Rn. 5).
  • BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91

    Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub -

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Das Tatgericht hat sich eine eigene Überzeugung über den Zustand des Angeklagten zu bilden und sich insofern mit den Befunden des Sachverständigen auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 1991 - 4 StR 408/91, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17 mwN).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Es versteht sich daher nicht von selbst, dass es maßgeblich gegen einen Hang sprechen kann, wenn der Täter nicht früher, nicht öfter oder nicht intensiver straffällig wurde (BGH, Urteil vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07 Rn. 30).
  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster' bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18 Rn. 5; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschlüsse vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 mwN).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
    Das Tatgericht hat das Vorliegen oder die Wahrscheinlichkeit eines Hanges - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten in eigener Verantwortung wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 511/18 Rn. 31); diese Würdigung bedarf in den Fällen von § 66 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB, bei denen Vortaten und Vorverbüßungen fehlen, besonderer Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272 mwN).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Unter einem Hang i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Das Vorliegen eines solchen Hanges ist unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und darzulegen (vgl. BGH, BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351).

    Nach der gesetzlichen Wertung kann dabei schon allein aus den abgeurteilten Taten ein Hang ableitbar sein (vgl. BGH, BeckRS 2019, 26937).

    Es versteht sich daher nicht von selbst, dass es maßgeblich gegen einen Hang sprechen kann, wenn der Täter nicht früher, nicht öfter oder nicht intensiver straffällig wurde (vgl. BGH, BeckRS 2019, 26937).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; NStZ-RR 2020, 10; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 4 StR 192/18 - BeckRS 2018, 26418; BGH, Urteil vom 10.06.2010 - 4 StR 474/09 - NStZ-RR 2011, 143; BGH, Urteil vom 25.02.1988 - 4 StR 720/87 - BeckRS 1988, 31102123).

    Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster" bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung wertend festgestellten gegenwärtigen Zustand (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 4 StR 192/18 - BeckRS 2018, 26418).

    Sein Vorliegen hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17 - BeckRS 2017, 123287; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271).

    Diese Würdigung bedarf in den Fällen der § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB, bei denen symptomatische Vortaten und neuerliche Delinquenz trotz erfolgter Einwirkung des Straf- oder Maßregelvollzugs im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 StGB fehlen, besonderer Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 29.11.2008 - 3 StR 300/18 - NStZ-RR 2019, 140; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271; BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - 3 StR 69/10 - NStZ-RR 2010, 203).

  • LG Köln, 04.02.2020 - 102 KLs 22/19
    Hangtäter ist derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu wiederstehen vermag und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 -, Rn. 13, juris).

    Dass der Angeklagte nach ablehnenden Reaktionen der Mädchen teilweise auch von ihnen abgelassen und nicht jedes Zusammentreffen für die Begehung von Missbrauchstaten genutzt hat, war der Kammer bei der Würdigung des Angeklagten und seiner Taten bewusst, steht indes in Anbetracht der Vielzahl der in Rede stehenden Missbrauchstaten der Annahme eines eingeschliffenen Musters nicht entgegen, welches zudem gerade keinen dauerhaften Entschluss zur Begehung von Straftaten voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    Die Strafkammer hat den Hang und die hierdurch bedingte Gefährlichkeit des Angeklagten aus der relativ zeitnahen Abfolge der Anlassdelikte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19, juris Rn. 19 mwN), seinen gesicherten Chat-Nachrichten und Aktivitäten im Internet, dem erfolgreichen manipulativen Vorgehen gegenüber den Opfern, seinen Vorstrafen, seiner Dissozialität, seinen Empathiedefiziten, seiner auf die Ausübung von Geschlechtsverkehr mit acht- bis elfjährigen Mädchen ausgerichteten sexuellen Devianz, seiner fehlenden kritischen Auseinandersetzung mit letzterer und mit den Taten sowie der Ermangelung schützender Faktoren wie einem sozialen Empfangsraum und realen Therapiemöglichkeiten geschlossen.
  • LG Köln, 06.10.2020 - 102 KLs 11/20

    Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex"

    Hangtäter ist derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu wiederstehen vermag und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 -, Rn. 13, juris).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Der Hang als "eingeschliffenes Verhaltensmuster" bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Beschluss vom 31.07.2019- 2 StR 132/19).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

    Dabei muss sich der Tatrichter eine eigene sichere Überzeugung bilden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19 Rn. 14; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in MünchKommStGB, 3. Aufl., § 66 Rn. 222 mwN).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

    Ob ein Hang im Zeitpunkt des Urteils vorliegt, hat das Tatgericht aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung zu bewerten (BGH, Urteile vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19; vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, BGHSt 60, 52, 57; Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203).

    Dem Urteil des Landgerichts ermangelt es an einer solchen umfassenden Würdigung; insbesondere lässt es die gebotene Auseinandersetzung mit den Taten des Angeklagten, dem Gutachteninhalt und den wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise vermissen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19; Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).

    Zeitnah aufeinanderfolgende Taten können in ihrer Häufung Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Täters sein, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19).

  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    Das (wahrscheinliche) Vorliegen eines solchen Hangs hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (s. zum Ganzen BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, NStZ-RR 2019, 140, 141; vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19, juris Rn. 13, jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten:

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20; Urteil vom 9. Mai 2019 ? 4 StR 578/18; Urteil vom 31. Juli 2019 ? 2 StR 132/19 Rn. 13; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16).
  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: erforderliche

  • LG Freiburg, 24.11.2020 - 16 KLs 160 Js 32949/17

    Missbrauchsfall Staufen: Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen spanischen

  • LG Freiburg, 22.05.2020 - 15 KLs 160 Js 21393/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht