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   BGH, 31.08.1965 - 5 StR 335/65   

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https://dejure.org/1965,6359
BGH, 31.08.1965 - 5 StR 335/65 (https://dejure.org/1965,6359)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1965 - 5 StR 335/65 (https://dejure.org/1965,6359)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1965 - 5 StR 335/65 (https://dejure.org/1965,6359)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision gestützt auf eine allgemeine Sachrüge - Verurteilung wegen Betrugs im Rückfall bei unzureichender Feststellung zum Schuldumfang - In In-dubio-pro-reo-Fällen der Unmöglichkeit des Ausschlusses einer fortgeschrittenen Alkoholisierung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1956 - 5 StR 14/56

    Annahme eines strafschärfenden Rückfalls - Wegfall der rückfallbegründenden

    Auszug aus BGH, 31.08.1965 - 5 StR 335/65
    Allerdings brauchte, wie der Senat in NJW 1956, 837 [BGH 21.02.1956 - StR 5 14/56 ] dargelegt hat, der Angeklagte bei der zweiten Straftat noch nicht zu wissen, daß ihm die Strafe wegen der ersten Straftat erlassen ist.
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 31.08.1965 - 5 StR 335/65
    Daß der Beschwerdeführer diese erforderliche Kenntnis (vgl. BGH NJW 1957, 29, 32) [BGH 06.07.1956 - StR 2 87/55 ] hatte, kann hier nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden, weil die Strafe in der sowjetisch besetzten Zone verhängt worden ist und der Angeklagte diese später verlassen hat.
  • RG, 24.01.1936 - 1 D 1019/35

    Können mehrere Handlungen, die gegen § 175 StGB. a. F. verstoßen, auch dann im

    Auszug aus BGH, 31.08.1965 - 5 StR 335/65
    Das hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 70, 145, 150) schon wiederholt (z.B. GA 1965, 182) entschieden.
  • RG, 29.04.1930 - I 94/29

    1. Wie berechnet sich die Tilgungsreife einer vor dem Inkrafttreten des

    Auszug aus BGH, 31.08.1965 - 5 StR 335/65
    Sie würde dann nicht rückfallbegründend sein (vgl. RGSt 64, 146).
  • RG, 27.05.1930 - I 462/30

    1. Liegt Tateinheit zwischen den Vergehen nach § 267 und nach § 269 StGB. vor,

    Auszug aus BGH, 31.08.1965 - 5 StR 335/65
    Die durch die getäuschten, also gutgläubigen Abonnenten bewirkten Zahlungen hatten somit die unmittelbare Folge, daß die entsprechenden Forderungen des Verlages an die Abonnenten erloschen, der Verlag also insoweit unmittelbar geschädigt wurde (vgl. hierzu RGSt 64, 226, 228).
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