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BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Durchfuhr in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Schmuggel von Cannabis-Öl im Flugreisegepäck - Unterscheidung zwischen versuchter und vollendeter Einfuhr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83
Handeltreiben ist jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290; 28, 308 [BGH 06.02.1979 - 1 StR 648/78]; 30, 360, 361) [BGH 20.01.1982 - 2 StR 593/81]. - BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive …
Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83
Der Senat hatim Urteil vom 4. Mai 1983 - 2 StR 661/82 - NJW 1983, 1985 (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) entschieden, daß - vollendete oder versuchte - Einfuhr von Betäubungsmitteln vorliegt, wenn dem Flugreisenden das Fluggepäck, in dem das Rauschgift untergebracht ist, während einer Zwischenlandung im Geltungsbereich des Gesetzes tatsächlich zur Verfügung steht. - BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83
Handeltreiben ist jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290; 28, 308 [BGH 06.02.1979 - 1 StR 648/78]; 30, 360, 361) [BGH 20.01.1982 - 2 StR 593/81].
- BGH, 21.07.1983 - 2 StR 259/83
Annahme vollendeter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorliegen einer tatsächlichen …
Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83
Subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (…BGH a.a.O.; vgl. BGH, Beschl. v. 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83). - BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78
Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …
Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83
Jedoch ergeben auch diese Feststellungen eindeutig, daß die Angeklagten zumindest bezüglich des Transports des Rauschgifts in eigennütziger Weise zusammengewirkt haben, so daß insoweit der Tatbestand des Handeltreibens erfüllt ist (vgl. BGH NJW 1979, 1259) und zwar in Mittäterschaft, da der Transport in einverständlicher Zusammenarbeit durchgeführt worden ist. - BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78
Unrichtige Aufzeichnung eines Fahrtenschreibers - Verurteilung wegen Fälschung …
Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83
Handeltreiben ist jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290; 28, 308 [BGH 06.02.1979 - 1 StR 648/78]; 30, 360, 361) [BGH 20.01.1982 - 2 StR 593/81]. - BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81
Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz - …
Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83
Handeltreiben ist jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290; 28, 308 [BGH 06.02.1979 - 1 StR 648/78]; 30, 360, 361) [BGH 20.01.1982 - 2 StR 593/81].
- BGH, 27.06.1984 - 2 StR 143/84
Betäubungsmittelstrafrecht: Transporthilfe als Mittäterschaft oder Beihilfe zum …
Auch die eigennützige Förderung fremder Verkaufsgeschäfte erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens (BGH, Urteil vom 31. August 1983 - 2 StR 342/83). - BGH, 27.06.1984 - 3 StR 143/84
Anforderungen an das Handelstreiben mit Betäubungsmitteln - Inbesitznahme als …
Auch die eigennützige Förderung fremder Verkaufsgeschäfte erfüllt den Tatbestand des Handeltreibens (BGH, Urteil vom 31. August 1983 - 2 StR 342/83). - BGH, 16.12.1983 - 3 StR 507/83
Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln …
Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch die Urteile des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 sowie 2 StR 342/83 - und die Beschlüsse dieses Senats vom 26. August 1983 - 2 StR 267/83 -, vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 460/83 - sowie vom 19. Oktober 1983 - 2 StR 588/83).