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   BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88   

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https://dejure.org/1988,9404
BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88 (https://dejure.org/1988,9404)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1988 - 2 StR 282/88 (https://dejure.org/1988,9404)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1988 - 2 StR 282/88 (https://dejure.org/1988,9404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Tötungsvorsatzes - Verminderte Schuldfähigkeit durch alkoholbedingte, erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens - Beurteilung des subjektiven Tatbestandes nach geistiger und intellektueller Veranlagung des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86

    Abbauwert der Blutalkoholkonzentration - Abbauwert - Sicherheitszuschlag

    Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88
    Bei dieser Berechnung blieb allerdings, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch hinzuzurechnende (einmalige) Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2, BGH Strafverteidiger 1986, 338) außer Ansatz.
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88
    Die für die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit maßgebliche Blutalkoholkonzentration lag damit merkbar unter dem Wert von 2 %o, von dem an aufwärts die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit zumindest naheliegt (BGHR StGB § 21, Blutalkoholkonzentration 4, m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88
    Wenn auch planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten eines alkoholisierten Täters der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen braucht (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6 m.w.N.), so deutet das aufgezeigte Verhalten der zur Tatzeit erst 15 und 17 Jahre alten Beschwerdeführer, die nach den Feststellungen über ihre persönlichen Verhältnisse auch nicht besonders alkoholgewöhnt waren, doch darauf hin, daß der genossene Alkohol bei ihnen nur wenig Wirkung zeigte.
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88
    Sollte sich dabei ergeben, daß der Angeklagte den möglichen Tod des Opfers nicht gewollt und auch nicht billigend in Kauf genommen hat, wäre sein Verhalten unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) zu prüfen (vgl. BGHSt 14, 282).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Auszug aus BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88
    Falls auch die neu entscheidende Jugendkammer Tötungsvorsatz für den tätlichen Angriff des Angeklagten I. verneinen sollte, wird sie sein späteres Verhalten unter dem Gesichtspunkt einer versuchten Unterlassungstat zu würdigen haben (vgl. BGH NStZ 1985, 24 Nr. 6).
  • BGH, 30.11.1988 - 2 StR 401/88

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Rüge

    Sie muß deshalb nach den Grundsätzen der actio libera in causa bei der Beurteilung seiner Schuld für die anschließend begangene Tat außer Betracht bleiben (BGH, Urteil vom 31. August 1988 - 2 StR 282/88).
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