Rechtsprechung
   BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,181
BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94 (https://dejure.org/1994,181)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1994 - 2 StR 256/94 (https://dejure.org/1994,181)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1994 - 2 StR 256/94 (https://dejure.org/1994,181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung wegen Geringfügigkeit - Verstoß gegen das Kartellrecht - Ausschluss des freien Wettbewerbs - Ermittlung des niedrigsten Angebots - Vorliegen eines Betrugsschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB §§ 1, 23 ff.; StGB § 263; StPO § 153

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt (IBR 1995, 185)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 737
  • NStZ 1995, 430
  • StV 1994, 653
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Das Landgericht hat die Angeklagten, nachdem der Senat ein erstes, freisprechendes Urteil in dieser Sache aufgehoben hatte (BGHSt 38, 186), wegen eines Verstoßes gegen das Kartellrecht mit einer Geldbuße in Höhe von je 4.000 DM belegt.

    Wann das Verfahren durch eine Sachentscheidung abgeschlossen werden kann, ist ungewiß, denn das angefochtene Urteil könnte wiederum keinen Bestand haben, weil es auf rechtsfehlerhafter Bewertung der festgestellten Tatsachen beruht und die Bindungswirkung der in diesem Verfahren bereits ergangenen Entscheidung des Senats vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 (BGHSt 38, 186 ff) außer acht läßt.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 - S. 11/12 verwiesen.

  • BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Nicht erforderlich ist, daß sie auch wußten, daß ihr Handeln als Betrug zu bewerten ist (BGHSt 11, 263, 266; BGH wistra 86, 218; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1987 - 2 StR 12/87).
  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 8/86

    Voraussetzungen für einen die Straffreiheit bewirkenden Verbotsirrtum

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Nicht erforderlich ist, daß sie auch wußten, daß ihr Handeln als Betrug zu bewerten ist (BGHSt 11, 263, 266; BGH wistra 86, 218; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1987 - 2 StR 12/87).
  • BGH, 04.02.1987 - 2 StR 12/87

    Zulässige Anwendbarkeit des liechtensteinischen Rechts

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Nicht erforderlich ist, daß sie auch wußten, daß ihr Handeln als Betrug zu bewerten ist (BGHSt 11, 263, 266; BGH wistra 86, 218; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1987 - 2 StR 12/87).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Es ist vielmehr zu prüfen, welche Strafe auch im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer, einer von den Strafverfolgungsbehörden zu vertretenden Verzögerung des Verfahrens und der Tatsache, daß die Angeklagten jahrelang dem Druck des Verfahrens ausgesetzt waren, bei Abschluß des Verfahrens einen gerechten Schuldausgleich herbeiführen würde (vgl. BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]; BGHR StPO § 153 II Schuld 1).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Selbst wenn sie im vorliegenden Falle unwirksam gewesen sein sollte (vgl. BGHZ 105, 24 ff [BGH 23.06.1988 - VII ZR 117/87]), so wäre insoweit die Frage eines versuchten Betrugs zu erörtern gewesen.
  • BGH, 03.11.1989 - 2 StR 646/88

    Einstellung des Verfahrens bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Es ist vielmehr zu prüfen, welche Strafe auch im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer, einer von den Strafverfolgungsbehörden zu vertretenden Verzögerung des Verfahrens und der Tatsache, daß die Angeklagten jahrelang dem Druck des Verfahrens ausgesetzt waren, bei Abschluß des Verfahrens einen gerechten Schuldausgleich herbeiführen würde (vgl. BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]; BGHR StPO § 153 II Schuld 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht