Rechtsprechung
BGH, 31.08.2016 - 4 StR 340/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 225 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff des Quälens: Anforderungen an die Darstellung im Urteil; Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung: Tatbegehung durch Unterlassen, Verwirklichung bei Vorschäden, Darstellung im Urteil); schwere Körperverletzung (Begriff der Behinderung: nur geistige Behinderungen) - lexetius.com
- IWW
§ 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 225 Abs. 1 StGB, § 225 Abs. 3 StGB, § 171 StGB, § 170d StGB, § 406a Abs. 3 StPO, § 223 StGB
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 225 Abs 3 Nr 2 StGB, § 226 Abs 1 Nr 3 StGB
Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwere Körperverletzung durch Unterlassen: Fehlendes Einschreiten der Mutter gegen die Misshandlungen ihrer Tochter durch ihren Ehemann und dessen Familie; erhebliche Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung bei bestehender Vorschädigung der Tochter durch emotionale Vernachlässigung im frühkindlichen Stadium - Jurion
Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der Tatbestandsmerkmale einer schweren Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der Tatbestandsmerkmale einer schweren Körperverletzung
- rechtsportal.de
StGB § 225 Abs. 1 ; StGB § 225 Abs. 3 Nr. 2
Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der Tatbestandsmerkmale einer schweren Körperverletzung - datenbank.nwb.de
Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwere Körperverletzung durch Unterlassen: Fehlendes Einschreiten der Mutter gegen die Misshandlungen ihrer Tochter durch ihren Ehemann und dessen Familie; erhebliche Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung bei bestehender Vorschädigung der Tochter durch emotionale Vernachlässigung im frühkindlichen Stadium
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Misshandlung Schutzbefohlener - durch Unterlassen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Misshandlung Schutzbefohlener - und die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Misshandlung Schutzbefohlener - Quälen oder rohes Misshandeln?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Misshandlung behinderter Schutzbefohlener
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Misshandlung Schutzbefohlener durch Unterlassen erfordert Feststellungen zu Vergrößerung oder Steigerung bestehender Gefahren
Verfahrensgang
- LG Halle, 15.03.2016 - 10a KLs 12/15
- BGH, 31.08.2016 - 4 StR 340/16
- LG Halle, 25.04.2017 - 5 KLs 1/17
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 282
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 31.08.2017 - 4 StR 317/17
Schwere Körperverletzung (Abgrenzung der Tatbestandsvarianten: geistige Krankheit …
Aus dem Wortlaut der Vorschrift ("verfallen') und einem Vergleich zu den sonstigen Tatbestandsvarianten des § 226 StGB ergibt sich, dass die geistige Krankheit nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend sein darf (…Fischer, aaO, § 226 Rn. 10;… LK-StGB/Hirsch, 12. Aufl., § 226 Rn. 22;… MüKo-StGB/ Hardtung, aaO, § 226 Rn. 35 + 40;… Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Stree, StGB, 29. Aufl., § 226 Rn. 7 - vgl. zur entsprechenden Auslegung des Begriffs der "geistigen Behinderung': BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 453/08, NStZ 2009, 284; vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16, NStZ 2017, 282).c) Für die zusätzliche Annahme einer geistigen Behinderung im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 3, 5. Var. StGB ist ebenfalls kein Raum, da hierunter nur solche Störungen der Gehirntätigkeit fallen, die nicht bereits - wie hier - als geistige Krankheit zu qualifizieren sind (…BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 453/08, aaO; vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16, aaO;… SSW-StGB/Momsen/Momsen-Pflanz, 3. Aufl., § 226 Rn. 22).
- BGH, 19.12.2017 - 4 StR 483/17
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Verdeckung einer Straftat …
Über die Aufhebung oder Änderung der Adhäsionsentscheidung hat der neue Tatrichter gemäß § 406a Abs. 3 StPO auf der Grundlage des Ergebnisses der neuen Hauptverhandlung zu befinden (BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 97; Beschluss vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16, NStZ 2017, 282, 284). - BGH, 10.10.2018 - 4 StR 414/18
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Definition des Quälens)
Das Erfordernis, dass die zugefügten Schmerzen oder Leiden über die typischen Auswirkungen der einzelnen Körperverletzungshandlungen hinausgehen müssen, ist dabei insbesondere dann von Bedeutung, wenn die einzelnen Körperverletzungshandlungen für sich genommen eher niederschwellig sind (vgl. den Sachverhalt in BGH, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466 ff.) und erst deren ständige Wiederholung den gegenüber § 223 StGB gesteigerten Unrechtsgehalt ausmacht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16, NStZ 2017, 282, 284 mwN). - BGH, 07.02.2018 - 4 StR 376/17
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung anhand …
Dagegen wird die rechtsfehlerfrei getroffene Adhäsionsentscheidung von der Aufhebung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16, NStZ 2017, 282, 284; Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96 ff.).