Rechtsprechung
BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Unbestraftheit des Angeklagten als gewichtiges Indiz gegen Gefährlichkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 StGB, § 267 StPO
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose - IWW
- Wolters Kluwer
Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit des Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defektes für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit des Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defektes für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de
StGB § 63 S. 1
Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit des Unterzubringenden bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defektes für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 31.01.2017 - 10 Ks 16/16
- BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 370
- StV 2019, 253 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Wenn sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person richten oder in der Beziehung zu dieser Person ihre Ursache haben, bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17, BeckRS 2017, 127903 mwN; Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306 f.); insoweit genügt die bloße Wiederholungsmöglichkeit ebenso wenig wie eine nur latente Gefahr weiterer Straftaten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 384, 385). - BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19
Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung …
Dabei ist die erforderliche Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 3; Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17 Rn. 6;… Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 174/17 Rn. 11; Beschluss vom 25. April 2017 - 5 StR 78/17, NStZ-RR 2017, 239; jew. mwN).