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   BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22   

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https://dejure.org/2022,25689
BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22 (https://dejure.org/2022,25689)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2022 - 4 StR 108/22 (https://dejure.org/2022,25689)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2022 - 4 StR 108/22 (https://dejure.org/2022,25689)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 74b StGB
    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zur Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB: Subsidiarität, nicht sichere Feststellbarkeit der Herkunft eines Tatertrags); Einziehung des Wertes von Taterträgen; Sicherungseinziehung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 73a Abs 1 StGB, § 74 Abs 1 StGB, § 74 Abs 2 StGB, § 74b Abs 1 StGB
    Einziehung von Taterträgen bei Betäubungsmitteldelikten; Sicherheitseinziehung von Gegenständen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73a Abs. 1 StGB, § 73 StGB, § 73a StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 73c StGB, § 74b Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Taterträgen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Taterträgen

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
    Vermag das Gericht nach Ausschöpfung aller prozessualen Mittel nicht sicher festzustellen, ob ein Tatertrag aus einer angeklagten oder aus einer - ihrerseits indes nicht konkretisierbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256 mwN) - anderen Straftat stammt, wobei aber feststeht, dass das eine oder das andere der Fall ist, so ist die erweiterte Einziehung anzuordnen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 mwN; LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73a Rn. 16; Heuchemer, in BeckOK-StGB, 54. Ed., § 73a Rn. 8.2; aA wohl SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73a Rn. 4).

    Gefährliche Gegenstände (Dritter), die im Zuge der Ermittlungen entdeckt werden, aber keinen Bezug zur Anlasstat haben, unterliegen nicht der Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 28; vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f., jew. mwN).

  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21

    Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: Erweiterte Einziehung von Geldbeträgen

    Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
    § 73a StGB ist im Verhältnis zur Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB subsidiär (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 (insoweit in NStZ 2020, 556 nicht abgedruckt), jew. mwN).

    Vermag das Gericht nach Ausschöpfung aller prozessualen Mittel nicht sicher festzustellen, ob ein Tatertrag aus einer angeklagten oder aus einer - ihrerseits indes nicht konkretisierbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256 mwN) - anderen Straftat stammt, wobei aber feststeht, dass das eine oder das andere der Fall ist, so ist die erweiterte Einziehung anzuordnen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 mwN; LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73a Rn. 16; Heuchemer, in BeckOK-StGB, 54. Ed., § 73a Rn. 8.2; aA wohl SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73a Rn. 4).

  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt:

    Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
    In dieser Konstellation käme die Einziehung eines dem Wert des sichergestellten Bargeldes entsprechenden Betrages nach § 73c StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22; vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, NStZ 2022, 405).
  • BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat;

    Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
    Vermag das Gericht nach Ausschöpfung aller prozessualen Mittel nicht sicher festzustellen, ob ein Tatertrag aus einer angeklagten oder aus einer - ihrerseits indes nicht konkretisierbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256 mwN) - anderen Straftat stammt, wobei aber feststeht, dass das eine oder das andere der Fall ist, so ist die erweiterte Einziehung anzuordnen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 mwN; LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73a Rn. 16; Heuchemer, in BeckOK-StGB, 54. Ed., § 73a Rn. 8.2; aA wohl SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73a Rn. 4).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
    § 73a StGB ist im Verhältnis zur Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB subsidiär (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 (insoweit in NStZ 2020, 556 nicht abgedruckt), jew. mwN).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
    Gefährliche Gegenstände (Dritter), die im Zuge der Ermittlungen entdeckt werden, aber keinen Bezug zur Anlasstat haben, unterliegen nicht der Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 28; vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f., jew. mwN).
  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21

    Einziehung von sichergestelltem Bargeld (Auszahlungsanspruch; Wertersatz)

    Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
    In dieser Konstellation käme die Einziehung eines dem Wert des sichergestellten Bargeldes entsprechenden Betrages nach § 73c StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22; vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, NStZ 2022, 405).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

    Bei der neuen Entscheidung über die Einziehung der Kleidungsstücke und Werkzeuge ist ggf. zu beachten, dass ihre Anordnung auch nach § 74b StGB nur in Betracht kommt, wenn es sich um Tatmittel einer der abgeurteilten Taten handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2022 - 4 StR 108/22 Rn. 6 mwN).
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