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   BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61   

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https://dejure.org/1961,4781
BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61 (https://dejure.org/1961,4781)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1961 - 1 StR 406/61 (https://dejure.org/1961,4781)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1961 - 1 StR 406/61 (https://dejure.org/1961,4781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Das Landgericht durfte es dem Angeklagten straferschwerend anrechnen, daß er, obschon bereits überführt, - demnach ohne Schuldeinsicht sein Leugnen hartnäckig und dreist fortsetzte (BGHSt 1, 103, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 105, 107) [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51].
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Das Landgericht durfte es dem Angeklagten straferschwerend anrechnen, daß er, obschon bereits überführt, - demnach ohne Schuldeinsicht sein Leugnen hartnäckig und dreist fortsetzte (BGHSt 1, 103, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 105, 107) [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51].
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 518/52

    Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers - Gefahr einer unzulässigen

    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Dagegen rügt die Revision mit Recht, daß das Urteil nichts über die Anrechnung der Untersuchungshaft verlauten läßt, in der sich der Angeklagte - mit Unterbrechung durch die unter 2) erwähnte Strafhaft - befindet (BGHSt 3, 327, 330) [BGH 09.12.1952 - 1 StR 518/52].
  • BGH, 05.02.1953 - 5 StR 848/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Die Entscheidung darüber muß die Strafkammer nachholen; sie wird dabei auch über die Anrechnung der weiteren Untersuchungshaft während des Revisionsverfahrens zu befinden haben (vgl. BGH LM Nr. 5 zu § 60 StGB, auch BGH 4 StR 409/52 vom 18. September 1952 und 5 StR 848/52 vom 5. Februar 1953).
  • BGH, 17.09.1953 - 3 StR 101/53

    Strafzumessung: Strafschärfende Wertung des Verteidigungsverhalten

    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Diese Erwägung ist rechtlich bedenkenfrei; sie widerspricht nicht der Entscheidung BGH 3 StR 101/53 vom 17. September 1953 (= MDR 1954, 18 zu § 267 Abs. 3 StPO).
  • BGH, 08.10.1953 - 3 StR 436/53
    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Rechtlich zutreffend hat das Landgericht den § 248 a StGB mit der Begründung nicht angewendet, daß der Angeklagte von seinem Tagesverdienst sich auf redliche Weise hätte ein Unterkommen für die Tatnacht beschaffen können (BGHSt 5, 263, 264) [BGH 08.10.1953 - 3 StR 436/53].
  • BGH, 23.11.1954 - 1 StR 563/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Ob die Strafkammer den Wert der Wolldecke von 18,- DM zu Recht nicht als gering angesehen hat, kann daher auf sich beruhen (vgl. dazu BGH 1 StR 563/54 vom 23. November 1954).
  • BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54
    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Dazu ist die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen; im übrigen muß die Revision verworfen werden (BGHSt 7, 214).
  • BGH, 18.09.1952 - 4 StR 409/52
    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Die Entscheidung darüber muß die Strafkammer nachholen; sie wird dabei auch über die Anrechnung der weiteren Untersuchungshaft während des Revisionsverfahrens zu befinden haben (vgl. BGH LM Nr. 5 zu § 60 StGB, auch BGH 4 StR 409/52 vom 18. September 1952 und 5 StR 848/52 vom 5. Februar 1953).
  • RG, 12.12.1912 - I 1079/12

    Fällt die Entwendung oder Unterschlagung von Viehfutter unter § 370 Nr. 5 StGB.

    Auszug aus BGH, 31.10.1961 - 1 StR 406/61
    Diese sieht jedoch eine Wolldecke, wie sie der Angeklagte aus einem verschlossenen Kraftwagen stahl, bisher nicht als zum Verbrauch bestimmt, sondern als einen Gebrauchsgegenstand an (zu diesen Begriffen RGSt 46, 379 und 422, 53, 229).
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