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   BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62   

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https://dejure.org/1962,582
BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62 (https://dejure.org/1962,582)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1962 - V ZR 129/62 (https://dejure.org/1962,582)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1962 - V ZR 129/62 (https://dejure.org/1962,582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung eines Erbvertrages über einen Hof wegen Irrtums - Gefährdung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung einer landwirtschaftliche Besitzung wegen Vermögensverfalls - Anforderungen an die Darlegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 246
  • MDR 1963, 208
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1961 - V ZR 184/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62
    Damit wird verkannt, daß es für die Anfechtbarkeit einer Verfügung nach § 2078 Abs. 2 BGB rechtlich nicht darauf ankommt, ob der Bedachte mit seinem späteren Verhalten früher übernommene Verpflichtungen, etwa gar schuldhaft, verletzt hat, sondern nur darauf, ob dieses Verhalten tatsächlich anders war, als der Erblasser bei Errichtung der Verfügung erwartet hatte (Irrtum), und ob diese Erwartung für die Verfügung bestimmend war (Ursächlichkeit; vgl. Senatsurteil vom 26. April 1961, V ZR 184/60, BWNotZ 1961, 181).
  • BGH, 30.03.1960 - V ZR 16/59
    Auszug aus BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62
    Der dem Anfechtenden obliegende Beweis für das Vorliegen eines Irrtums und für dessen Ursächlichkeit kann also nicht etwa durch einen in jener Richtung liegenden Erfahrungssatz geführt werden (auch ein Anscheinsbeweis scheidet aus, weil es sich jedenfalls bei dieser Frage um einen individuellen Vorgang des Verstandes- und Seelenlebens eines Menschen handelt, vgl. Senatsurteil LM BGB § 123 Nr. 21 = MDR 1960, 660), sondern nur durch die besonderen Umstände des Einzelfalls.
  • BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06

    Anforderungen an die Form der Aufhebung eines Zuwendungsverzichts

    Vielmehr muss der dem Anfechtenden obliegende Beweis der Ursächlichkeit durch die besonderen Umstände des Einzelfalls geführt werden (BGH, Urteil vom 31. Oktober 1962 - V ZR 129/62 - NJW 1963, 246 unter 6).
  • BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums

    Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m. w. N.).

    Der dem Anfechtenden obliegende Beweis für das Vorliegen eines Irrtums und für dessen Ursächlichkeit kann nicht durch einen in jener Richtung liegenden Erfahrungssatz geführt werden (auch ein Anscheinsbeweis scheidet aus, weil es sich bei dieser Frage um einen individuellen Vorgang des Verstandes- und Seelenlebens eines Menschen handelt), sondern nur durch die besonderen Umstände des Einzelfalls (BGH NJW 1963, 246/248).

  • BGH, 27.05.1971 - III ZR 53/69

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit bei Geliebtentestamenten -

    Ob die Erbeinsetzung, eine Äußerung des individuellen Verstandes- und Seelenlebens, dem Beweis des ersten Anscheins zugänglich ist (vgl. dazu BGH in NJW 1963, 246, 248 [BGH 31.10.1962 - V ZR 129/62] ; LM Nr. 38 zu BGB § 123 = NJW 1968, 2139 und NJW 1964, 764), ist zweifelhaft, kann aber dahinstehen.

    Diese Vorschrift setzt nach ständiger Rechtsprechung weitergehend voraus, daß künftige Umstände, die im Vorstellungsbereich des Verfügenden lagen, Beweggrund für seine Willensbildung waren und daß er sich über diese Umstände geirrt hat (RGZ 86, 206, 208; RG in JW 1925, 356; RG in WarnRsp 1914 Nr. 125 und 1931 Nr. 50; RG in LZ 1923, 603; BGH in NJW 1963, 246, 247) [BGH 31.10.1962 - V ZR 129/62] .

    Vom richtigen Ausgangspunkt her hat das Berufungsgericht auch geprüft, ob der Beklagte mit dem Unfall die Erwartungen der Erblasserin über sein künftiges Verhalten enttäuscht habe: Der letzte Wille wird nicht selten von Vorstellungen motiviert, die dem Verfügenden selbstverständlich und als Beweggrund seiner Willensbildung nicht bewußt sind, und die Enttäuschung auch derartiger unbewußter Erwartungen kann die Anfechtbarkeit nach § 2078 Abs. 2 BGB begründen (RG in WarnRspr. 1931 Nr. 50; LM Nr. 3 und 4 zu BGB § 2078; BGHZ 4, 91, 94 [BGH 29.11.1951 - IV ZR 71/51] ; BGH in NJW 1963, 246, 247 [BGH 31.10.1962 - V ZR 129/62] ; Fischer in Jherings Jahrbücher 71, 187, 225 ff).

    Allgemeine und unbestimmte Erwartungen über die Zukunft können ebenfalls in diesem Sinne unbewußter Beweggrund für eine letztwillige Verfügung sein (BGH in NJW 1963, 246, 248) [BGH 31.10.1962 - V ZR 129/62] .

  • BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06
    Vielmehr muss der dem Anfechtenden obliegende Beweis der Ursächlichkeit durch die besonderen Umstände des Einzelfalls geführt werden (BGH, Urteil vom 31. Oktober 1962 - V ZR 129/62 - NJW 1963, 246 unter 6).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98

    Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im

    aa) Nach allgemeiner Auffassung können, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, auch allgemeine Vorstellungen oder Erwartungen über die künftige Entwicklung, die der Erblasser seiner Verfügung als selbstverständlich zugrunde gelegt hat, einen zur Anfechtung berechtigenden Umstand im Sinn des § 2078 Abs. 2 BGB darstellen (BGH NJW 1963, 246/247 und NJW-RR 1987, 1412; BayObLG ZEV 1994, 369/370).

    Für die Anfechtbarkeit der letztwilligen Verfügung kommt es dann nicht darauf an, ob das vom Erblasser beanstandete Verhalten des Bedachten objektiv beanstandenswert oder gar schuldhaft war, sondern allein darauf, ob es der für die Verfügung bestimmenden Erwartung des Erblassers widerspricht (BGH NJW 1963, 246/247 und FamRZ 1973, 539/541).

    Es müssen vielmehr besondere Umstände des Einzelfalls gegeben sein, die in die Richtung einer solchen Vorstellung deuten (vgl. BGH NJW 1963, 246/248).

  • KG, 01.12.1975 - 12 U 1117/75

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis; Recht der Anfechtung im Falle

    Den Beweis hat derjenige zu führen, der aus der Anfechtung Rechte herleitet (BGH, NJW 1963, 246 = LM Nr. 8 zu § 2078 BGB ; BayOblGZ 1963, 260/1, 264; 71, 147, 150; OLG Hamm, OLGZ 1966, 497; Palandt-Keidel, a.a.O., § 2078 Anm. 5; Johannsen in WM 1972, 642, 647).

    Entscheidend sind dabei allein die konkreten Vorstellungen des Erblassers (vgl. BGH, NJW 1963, 246 = LM Nr. 8 zu § 2078 BGB ).

    Allerdings können auch sogenannte unbewußte Vorstellungen des Erblassers von dem zukünftigen Verhalten des Bedachten die Anfechtung wegen Motivirrtums nach § 2078 Abs. 2 BGB begründen, und zwar dann, wenn sie zu den Vorstellungen gehören, die dem Erblasser als selbstverständlich erscheinen (BGH, LM Nr. 3, 4 zu § 2078 BGB ; BGH, NJW 1963, 246 = LM Nr. 8 zu § 2078 BGB ; BayObLGZ 1971, 147, 149; Palandt-Keidel, a.a.O., § 2078 Anm. 3 a).

    Da es sich um individuelle Vorgänge des Verstandes- und Seelenlebens handelt, scheidet die Anwendung von Erfahrungssätzen und der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins aus (BGH, NJW 1963, 246, 248 = LM Nr. 8 zu § 2078 BGB ).

  • OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15

    Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der

    Nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser auch unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, sollen eine Anfechtung begründen können (vgl. BGH, NJW 1962, 1058; BGH NJW 1963, 246).
  • OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07

    Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin -

    Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 2003, 708/709).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83

    Anfechtbarkeit von Verfügungen von Todes wegen; Wirkung der Anfechtung eines von

    Sollte dem Beklagten der ihm hier obliegende Beweis (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.1962 - V ZR 129/62 - LM BGB § 2078 Nr. 8) nicht gelingen, dann wäre weiter zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 2085 BGB erfüllt sind (zur Beweislast vgl. Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Bd. 2 § 2085 BGB).
  • LG Wuppertal, 05.12.2022 - 2 O 317/21

    Testament, Testamentsanfechtung, Motivirrtum, Anfechtung, Motiv, Irrtum,

    Der Irrtum kann sich auf Umstände aller Art beziehen, insbesondere auch auf das zukünftige Verhalten des Bedachten (BGHZ 4, 91, 95; BGH NJW 1963, 246).
  • OLG Hamburg, 18.03.2015 - 2 W 5/15

    Testamentsauslegung: Bezugnahme auf ein formunwirksames maschinenschriftliches

  • BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 216/81

    Wirksamkeit einer Anfechtung des Erbvertrages - Verletzung des

  • OLG München, 24.01.2017 - 31 Wx 234/16

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines

  • OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22

    Hypothetischer Wille; Testament; Demenzerkrankung; Anfechtung; Auslegung;

  • BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03

    Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtum des Erblassers; Nichtänderung der

  • LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16

    Anfechtung eines Erbvertrages aufgrund Motivirrtums wegen enttäuschter

  • OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90

    Errichtung eines gemeinsamen Ehegattentestamentes ; Anfechtung eines Testaments ;

  • BGH, 18.06.1973 - IV ZR 121/70

    Anfechtung eines Erbvertrages - Bestimmung zum Abschluss eines Erbvertrages in

  • BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des

  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
  • OLG Hamm, 11.09.1979 - 15 W 69/79

    Zur Nichtigkeit letztwilliger Verfügungen wegen Sittenwidrigkeit

  • BGH, 17.09.1970 - III ZR 158/67

    Anforderungen an die Feststellung des Fortbestands eines Erbvertrags - Auslegung

  • BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82

    Verhältnis zwischen Auslegung und Anfechtung einer letztwilligen Verfügung;

  • BGH, 08.02.1966 - V ZR 208/64

    Rüge der gesetzeswidrigen Besetzung eines Gerichts - Gutachterliche Feststellung

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