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   BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72   

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https://dejure.org/1972,1753
BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72 (https://dejure.org/1972,1753)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1972 - NotZ 3/72 (https://dejure.org/1972,1753)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 (https://dejure.org/1972,1753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Notars bei der Verwahrung der von seinen Amtsvorgängern beurkundeten Erbverträge - Nichtigkeit der Verfügung zur Übernahme der Akten - Wegfall der Verwahrungspflichten durch Verwirkung - Staatsarchiv als verwahrende Stelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1973, 379
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
    Auszug aus BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72
    Die Verwirkung setzt also ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen gewissen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, daß die Befugnis oder Berechtigung nicht mehr geltend gemacht werden soll (vgl. BVerwG 5, 136/139; 6, 204; 17, 104/110; 22, 190; BVerwG BVBl 1958, 619; DÖV 1970, 498 und 928; BGHZ 30, 232/236; 35, 190/199).
  • BGH, 30.11.1955 - IV ZB 90/55

    Keine Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72
    Im Beschwerdeverfahren nach FGG gibt es keine Anschlußbeschwerde (vgl. BGHZ 19, 196 [BGH 30.11.1955 - IV ZB 90/55]; BGH V ZB 8/63 vom 20. Dezember 1963 = WM 1964, 275).
  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 54/58

    Gehaltsanspruch eines Landessozialgerichtsrats

    Auszug aus BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72
    Die Verwirkung setzt also ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen gewissen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, daß die Befugnis oder Berechtigung nicht mehr geltend gemacht werden soll (vgl. BVerwG 5, 136/139; 6, 204; 17, 104/110; 22, 190; BVerwG BVBl 1958, 619; DÖV 1970, 498 und 928; BGHZ 30, 232/236; 35, 190/199).
  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 11/61

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72
    Die Verwirkung setzt also ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen gewissen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, daß die Befugnis oder Berechtigung nicht mehr geltend gemacht werden soll (vgl. BVerwG 5, 136/139; 6, 204; 17, 104/110; 22, 190; BVerwG BVBl 1958, 619; DÖV 1970, 498 und 928; BGHZ 30, 232/236; 35, 190/199).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72
    Es gilt hier dasselbe, was der Bundesgerichtshof bezüglich der Einziehung eines unrichtigen Erbscheins (BGHZ 47, 58) ausgeführt hat, daß nämlich ein im Verkehr befindlicher unrichtiger Erbschein jederzeit ohne zeitliche Beschränkung eingezogen werden darf, ohne Rücksicht auf die zeitliche Dauer seines Bestehens oder die Auffassung der Beteiligten, weil es auf die Entschließung der Beteiligten und den Zeitablauf insoweit gerade nicht ankommt.
  • BGH, 20.12.1963 - V ZB 8/63
    Auszug aus BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72
    Im Beschwerdeverfahren nach FGG gibt es keine Anschlußbeschwerde (vgl. BGHZ 19, 196 [BGH 30.11.1955 - IV ZB 90/55]; BGH V ZB 8/63 vom 20. Dezember 1963 = WM 1964, 275).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 45.13

    Notar; Erbverträge; Auskünfte; Kostenfreiheit; amtliche Verwahrung; Amtshilfe.

    Die Regelung soll - insoweit identisch mit den Vorgängervorschriften - dafür sorgen, dass Verfügungen von Todes wegen den Beteiligten nach dem Erbfall zur Kenntnis gelangen, damit der in der Verfügung niedergelegte Wille des Erblassers zur Geltung kommt und nicht den von der Verfügung nicht unterrichteten Beteiligten auf Dauer unbekannt bleibt (vgl. statt vieler BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 - LM Nr. 1 zu § 25 BNotO).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Das Oberlandesgericht will das bejahen und setzt sich damit in Widerspruch außer zu den bereits angeführten Entscheidungen des IV. und V. Zivilsenats zu den Beschlüssen des VII. Zivilsenats vom 20. September 1962 - VII ZB 1/62 (WM 1962, 1257, 1259, insoweit in BGHZ 38, 36 nicht abgedruckt) und des Senats für Notarsachen vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 (insoweit nicht veröffentlicht).
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 12/02

    Überprüfung einer Prüfungsanordnung

    Die Verwirkung setzt also ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen gewissen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, daß die Befugnis oder Berechtigung nicht mehr geltend gemacht werden soll (Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 - DNotZ 1973, 379, 380; vgl. auch BFHE 156, 14, 17).
  • BGH, 10.08.1987 - NotZ 1/87

    Notarkosten - Aufsichtsbehörde - Anweisung

    So kann das Verlangen nach nachträglicher Überprüfung und Abänderung unangemessen sein, wenn Aufsichtsbehörden eine bestimmte Praxis beanstandungsfrei hingenommen haben oder diese sonst als rechtens betrachtet wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. März 1973 - NotZ 1/73 = DNotZ 1974, 372, 374 und vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 = DNotZ 1973, 379, 381).
  • BGH, 06.02.1984 - NotZ 15/83

    Umfang der Aufsicht über die amtliche Tätigkeit des Notars - Gebührenermäßigung

    Haben die Aufsichtsbehörden eine bestimmte Praxis beanstandungsfrei hingenommen, oder wurde diese sonst als rechtens betrachtet, so kann das Verlangen ihrer nachträglichen Abänderung unangemessen sein (Senatsbeschluß vom 26. März 1973 - NotZ 1/73 = DNotZ 1974, 372; vgl. auch Beschluß vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 = DNotZ 1973, 379, 381).
  • BGH, 10.01.1975 - NotZ 2/74

    Gebrauch des Ermessens der Notarkammer bei der Zuteilung von Notarassessoren -

    Daß er auf Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber einem Notar anzuwenden ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschl. vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 = DNotZ 1973, 379 und vom 26. März 1973 - NotZ 1/73 = DNotZ 1974, 372).
  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 1/73

    Anordnung der Aufsichtsbehörde zur Durchführung einer Geschäftsprüfung bei einem

    In diesem Sinne hat z.B. der Senat in seinem Beschluß vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 den Zeitraum, für welchen gewisse Beurkundungen von Notaren aufgeklärt werden sollten, auf eine wesentlich kürzere Dauer beschränkt, als die Aufsichtsbehörde angeordnet hatte.
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