Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,10178
BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78 (https://dejure.org/1978,10178)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1978 - 1 StR 407/78 (https://dejure.org/1978,10178)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1978 - 1 StR 407/78 (https://dejure.org/1978,10178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,10178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Verfahrensrüge mit dem Unterlassen bestimmter Vorhalte oder bestimmter Fragen durch den Tatrichter bei fehlenden Anhaltspunkten im Urteil - Einschränkungen des Notwehrrechts bei rechtswidriger und vorwerfbarer Herbeiführung der Notwehrlage - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78
    Mit dem Vorbringen, daß der Tatrichter bestimmte Vorhalte unterlassen oder einem Zeugen bestimmte Fragen nicht gestellt habe, kann die Aufklärungsrüge, ohne daß dem Urteil selbst hierfür Anhaltspunkte zu entnehmen sind (vgl. BGHSt 17, 351, 352), nicht begründet werden (BGHSt 4, 125, 126).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78
    Danach liegt es hier besonders nahe, daß das Vernehmungsergebnis jedenfalls durch Vorhalt, dessen Protokollierung nicht erforderlich war (BGHSt 11, 159, 161), ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist.
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78
    Mit dem Vorbringen, daß der Tatrichter bestimmte Vorhalte unterlassen oder einem Zeugen bestimmte Fragen nicht gestellt habe, kann die Aufklärungsrüge, ohne daß dem Urteil selbst hierfür Anhaltspunkte zu entnehmen sind (vgl. BGHSt 17, 351, 352), nicht begründet werden (BGHSt 4, 125, 126).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78
    Hat der Angegriffene wie hier die Notwehrlage rechtswidrig und vorwerfbar herbeigeführt, so ist von ihm in erster Linie zu verlangen, daß er dem Angreifer ausweicht (Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 32 Rdn. 23); erst wenn das unmöglich ist, darf er sich verteidigen, er muß sich dann aber zunächst auf eine weniger gefährliche Verteidigung beschränken, bei der er auch geringe Beeinträchtigungen und Verletzungen hinzunehmen hat (BGHSt 24, 356, 359); zur Trutzwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe darf der Angegriffene erst übergehen, wenn er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat (BGHSt 26, 145, 146).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77

    Vorliegen eines Verbotsirrtums bei irriger Annahme einer Notwehrsituation -

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78
    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme mit der Frage zu befassen, ob die Einlassung geeignet ist, die richterliche Überzeugungsbildung begründetermaßen zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - und vom 27. September 1977 - 1 StR 374/77).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78
    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme mit der Frage zu befassen, ob die Einlassung geeignet ist, die richterliche Überzeugungsbildung begründetermaßen zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - und vom 27. September 1977 - 1 StR 374/77).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Die vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 31. Oktober 1978 - 1 StR 407/78 - geäußerten Bedenken dagegen,.
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Uberzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH VRS 27, 105; BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urteile vom 02.12.1976 - 4 StR 460/76; 23.08.1977 - 1 StR 159/77; 27.09.1977 - 1 StR 374/77; 31.10.1978 - 1 StR 407/78; 31.10.1978 - 1 StR 484/78; 22.03.1979 - 4 StR 47/79; 07.02.1980 - 4 StR 680/79; 25.11.1982 - 4 StR 564/82; 14.02.1985 - 4 StR 27/85; Hanack JR 1974, 383, 384; KK-Hürxthal § 261 Rdn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht