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   BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78   

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BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78 (https://dejure.org/1978,9779)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1978 - 1 StR 484/78 (https://dejure.org/1978,9779)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1978 - 1 StR 484/78 (https://dejure.org/1978,9779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung von Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt - Zurückweisung einer Einlassung wenn sich ihr Gegenteil nicht positiv feststellen lässt - Feststellung der Kenntnis über die strafbare Herkunft von Gegenständen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78
    Dem Tatrichter kann nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210; BGH VRS 33, 431).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78
    Die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten zu befassen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß er sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78
    Die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten zu befassen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß er sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 347/67

    Frage der Berücksichtigungsfähigkeit der Störung eines angetrunkenen Führers eine

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78
    Dem Tatrichter kann nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 10, 208, 210; BGH VRS 33, 431).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78
    Die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten zu befassen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß er sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77

    Erschöpfende Beweiswürdigung sowie Beachtung von wissenschaftlichen

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78
    Die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten zu befassen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß er sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77).
  • BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77

    Absehen von einer Vereidigung bei Vorliegen eines Verdachts der Strafvereitelung

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78
    Die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten zu befassen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen; mit mehreren naheliegenden Deutungsmöglichkeiten muß er sich auseinandersetzen (BGHSt 12, 311, 315; 14, 162, 164/165; 25, 365, 367; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 159/77

    Vorliegen eines Verbotsirrtums bei irriger Annahme einer Notwehrsituation -

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78
    Er hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme mit der Frage zu befassen, ob die Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung begründetermaßen zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - und vom 27. September 1977 - 1 StR 374/77).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 374/77

    Ohne Prägeauftrag geprägte Münzen als Falschgeld - In den Verkehr bringen von

    Auszug aus BGH, 31.10.1978 - 1 StR 484/78
    Er hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme mit der Frage zu befassen, ob die Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung begründetermaßen zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - und vom 27. September 1977 - 1 StR 374/77).
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Uberzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH VRS 27, 105; BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urteile vom 02.12.1976 - 4 StR 460/76; 23.08.1977 - 1 StR 159/77; 27.09.1977 - 1 StR 374/77; 31.10.1978 - 1 StR 407/78; 31.10.1978 - 1 StR 484/78; 22.03.1979 - 4 StR 47/79; 07.02.1980 - 4 StR 680/79; 25.11.1982 - 4 StR 564/82; 14.02.1985 - 4 StR 27/85; Hanack JR 1974, 383, 384; KK-Hürxthal § 261 Rdn. 28).
  • LG Aschaffenburg, 03.11.1980 - Ks 201 Js 19730/76

    Tötung von mindestens 17 Häftlingen im Lager und von mindestens 37 Häftlingen auf

    Dabei war sich die Kammer bewusst, dass es für die richterliche Überzeugung genügt, wenn ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Mass an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl. Kleinknecht, StPO, 34.Auflage, Randziffer 2 zu § 261 StPO; BGH, Urteile vom 21.6.1978, 2 StR 46/78 und vom 31.10.1978, 1 StR 484/78).
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