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   BGH, 31.10.1988 - AnwSt (R) 9/88   

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https://dejure.org/1988,7071
BGH, 31.10.1988 - AnwSt (R) 9/88 (https://dejure.org/1988,7071)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1988 - AnwSt (R) 9/88 (https://dejure.org/1988,7071)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1988 - AnwSt (R) 9/88 (https://dejure.org/1988,7071)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 22/84

    Beweiserhebung des Ehrengerichts über strafgerichtliche Feststellungen

    Auszug aus BGH, 31.10.1988 - AnwSt (R) 9/88
    Andererseits setzt er sich aber sachlich mit Beweisanträgen auseinander, die wegen eben dieser Bindung unzulässig waren (BGHSt 33, 155, 156) [BGH 04.03.1985 - AnwSt R 22/84], und er teilt mit, daß der Rechtsanwalt die ihm zur Last gelegten Vorwürfe in vollem Umfang glaubhaft eingeräumt habe (UA S. 5).

    Darauf, daß der Beweisantrag auch unzulässig war (BGHSt 33, 155, 156) [BGH 04.03.1985 - AnwSt R 22/84], kommt es mithin nicht an.

  • BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86

    Ehrengerichtliches Verfahren - Berufung - Urteilsverlesung

    Auszug aus BGH, 31.10.1988 - AnwSt (R) 9/88
    Diese Verlesung war nicht Teil der Beweisaufnahme (BGH NStZ 1987, 135, 136).
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 31.10.1988 - AnwSt (R) 9/88
    Der Nachteil für den Mandanten R. bestand in der abredewidrigen Verfügung über den noch nicht ausgekehrten Geldbetrag angesichts fehlender eigener liquider Mittel (BGHSt 15, 342; 15, 372, 376) [BGH 06.02.1961 - AnwSt R 3/60].
  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Auszug aus BGH, 31.10.1988 - AnwSt (R) 9/88
    Der Nachteil für den Mandanten R. bestand in der abredewidrigen Verfügung über den noch nicht ausgekehrten Geldbetrag angesichts fehlender eigener liquider Mittel (BGHSt 15, 342; 15, 372, 376) [BGH 06.02.1961 - AnwSt R 3/60].
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

    Auszug aus BGH, 31.10.1988 - AnwSt (R) 9/88
    Ein Fall, in dem sich eine weitergehende ausdrückliche Auseinandersetzung des Gerichts mit den als wahr unterstellten Tatsachen aufdrängte (vgl. BGHSt 28, 310; Herdegen in KK § 244 Rdn. 93), lag nicht vor.
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