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BGH, 31.10.2001 - 2 AR 172/01 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Durchsuchungsbeschluss - Zuständigkeit - Staatsanwaltschaft - Beschuldigter
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Hamburg - 164 Gs 785/00
- AG Stralsund - 42 Gs 212/99
- BGH, 31.10.2001 - 2 AR 172/01
- BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 296/01
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 296/01
Zuständigkeit für die beantragte Durchsuchungsanordnung (Bestimmung durch den …
Auszug aus BGH, 31.10.2001 - 2 AR 172/01
2 ARs 296/01 2 AR 172/01. - OLG Frankfurt, 11.08.1987 - 3 Ws 723/87
Auszug aus BGH, 31.10.2001 - 2 AR 172/01
Die Frage, ob die Zuständigkeitsbegründung nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO schon dann eintritt, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst nur in einem Bezirk eine richterliche Untersuchungshandlung herbeigeführt hat und danach eine solche in einem anderen Bezirk erforderlich wird (…so Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 162 Rdn. 24;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 162 Rdn. 9) oder voraussetzt, daß mindestens zwei solcher Anträge gleichzeitig gestellt werden (…Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11; OLG Frankfurt StV 1988, 241), bedarf hier keiner Entscheidung.