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   BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 296/01, 2 AR 172/01   

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https://dejure.org/2001,2476
BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 296/01, 2 AR 172/01 (https://dejure.org/2001,2476)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2 ARs 296/01, 2 AR 172/01 (https://dejure.org/2001,2476)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 ARs 296/01, 2 AR 172/01 (https://dejure.org/2001,2476)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 102 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 2 EMRK
    Zuständigkeit für die beantragte Durchsuchungsanordnung (Bestimmung durch den BGH); Zuständigkeitskonzentration auf Antrag; Beschleunigungsgrundsatz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Verfahrensgang

  • AG Hamburg - 164 Gs 785/00
  • AG Stralsund - 42 Gs 212/99
  • BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 296/01, 2 AR 172/01

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 382 (Ls.)
  • NStZ-RR 2002, 78
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 11.08.1987 - 3 Ws 723/87
    Auszug aus BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 296/01
    Die Frage, ob die Zuständigkeitsbegründung nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO schon dann eintritt, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst nur in einem Bezirk eine richterliche Untersuchungshandlung herbeigeführt hat und danach eine solche in einem anderen Bezirk erforderlich wird (so Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 162 Rdn. 24; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 162 Rdn. 9) oder voraussetzt, daß mindestens zwei solcher Anträge gleichzeitig gestellt werden (Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11; OLG Frankfurt StV 1988, 241), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Aus niedrigen Beweggründen handelt der Täter, wenn die Motive der Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (BGH, NStZ 2002, 382, 383 [BGH 31.10.2001 - 2 ARs 296/01] ; BGH, NStZ 2012, 691, 692 [BGH 01.03.2012 - 3 StR 425/11] ; BGH, NStZ 2013, 337, 338 [BGH 30.08.2012 - 4 StR 84/12] ; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 14a).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 ARs 265/02

    Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO (Zeitpunkt der

    In Rechtsprechung und Literatur ist aber streitig, ob die Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO voraussetzt, daß Anträge für mindestens zwei solcher Anordnungen gleichzeitig gestellt werden (OLG Frankfurt, StV 1988, 241 f., das aber nach einem Hinweis von Dimde ZRP 2002, 153, 154 - Fn. 7 in einer nicht veröffentlichten Entscheidung diese Auffassung nicht mehr aufrechterhalten hat) oder ob es genügt, daß - wie im vorliegenden Fall - sukzessive und unabhängig voneinander erforderlich werdende richterliche Untersuchungshandlungen betroffen sind (Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 162 Rdn. 24 und 25; ders., NJW 1975, 81, 84/85; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 162 Rdn. 9; Achenbach in AK-StPO § 162 Rdn. 11; Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11; Krehl in HK-StPO, 3. Aufl. § 162 Rdn. 3; Ullrich StV 1988, 242 f.; Wohlers NStZ 2002, 382, 383).

    Der Senat hat diese Frage im Beschluß vom 31. Oktober 2001 (2 ARs 296/01, abgedruckt in NStZ-RR 2002, 78 = BGHR StPO § 162 Zuständigkeit 1) noch offen gelassen hat, weil sie nicht entscheidungserheblich war.

    Eine solche könnte allenfalls dann zu besorgen sein, wenn beim ersten Antrag auf Durchführung von Untersuchungshandlungen für eine Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO allein der Hinweis der Staatsanwaltschaft, "weitere Anträge seien erwogen", als ausreichend angesehen würde (vgl. dazu Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11 und Achenbach in AK-StPO § 162 Rdn. 11; Rieß in LR 24. Aufl. § 162 Rdn. 27; Wohlers NStZ 2002, 382).

  • BGH, 20.09.2002 - 2 AR 145/02

    Zuständigkeitskonzentration - Beschlagnahme - Zeitpunkt der Antragstellung -

    In Rechtsprechung und Literatur ist aber streitig, ob die Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO voraussetzt, daß Anträge für mindestens zwei solcher Anordnungen gleichzeitig gestellt werden (OLG Frankfurt, StV 1988, 241 f., das aber nach einem Hinweis von Dimde ZRP 2002, 153, 154 - Fn. 7 in einer nicht veröffentlichten Entscheidung diese Auffassung nicht mehr aufrechterhalten hat) oder ob es genügt, daß - wie im vorliegenden Fall - sukzessive und unabhängig voneinander erforderlich werdende richterliche Untersuchungshandlungen betroffen sind (Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 162 Rdn. 24 und 25; ders., NJW 1975, 81, 84/85; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 162 Rdn. 9; Achenbach in AK-StPO § 162 Rdn. 11; Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11; Krehl in HK-StPO, 3. Aufl. § 162 Rdn. 3; Ullrich StV 1988, 242 f.; Wohlers NStZ 2002, 382, 383).

    Der Senat hat diese Frage im Beschluß vom 31. Oktober 2001 (2 ARs 296/01, abgedruckt in NStZ-RR 2002, 78 = BGHR StPO § 162 Zuständigkeit 1) noch offen gelassen hat, weil sie nicht entscheidungserheblich war.

    Eine solche könnte allenfalls dann zu besorgen sein, wenn beim ersten Antrag auf Durchführung von Untersuchungshandlungen für eine Zuständigkeitskonzentration nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO allein der Hinweis der Staatsanwaltschaft, "weitere Anträge seien erwogen", als ausreichend angesehen würde (vgl. dazu Wache in KK 4. Aufl. § 162 Rdn. 11 und Achenbach in AK-StPO § 162 Rdn. 11; Rieß in LR 24. Aufl. § 162 Rdn. 27; Wohlers NStZ 2002, 382).

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Aus niedrigen Beweggründen handelt der Täter, wenn die Motive der Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (BGH, NStZ 2002, 382, 383 ; BGH, NStZ 2012, 691, 692 ; BGH, NStZ 2013, 337, 338 ; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 14a).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 AR 172/01

    Durchsuchungsbeschluss - Zuständigkeit - Staatsanwaltschaft - Beschuldigter

    2 ARs 296/01 2 AR 172/01.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08

    Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen

    Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, dass die einmal eingetretene Zuständigkeitskonzentration in "diesem" bzw. "demselben" Verfahren erhalten bleibt (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 78; NStZ 2003, 163, 164; NStZ-RR 2004, 269, 270), bestand jeweils kein Anlass, die Fortwirkung der Zuständigkeitskonzentration im Falle einer Abtrennung zu erörtern.
  • LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks 2 Js 59526/15
    Aus niedrigen Beweggründen handelt der Täter, wenn die Motive der Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (BGH, NStZ 2002, 382, 383; BGH, NStZ 2012, 691, 692; BGH, NStZ 2013, 337, 338; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 14a).
  • LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks
    Aus niedrigen Beweggründen handelt der Täter, wenn die Motive der Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (BGH, NStZ 2002, 382, 383; BGH, NStZ 2012, 691, 692; BGH, NStZ 2013, 337, 338; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 14a).
  • OLG Hamm, 15.05.2007 - 3 Ss 133/07

    Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Antrag ins Blaue; Ablehnungsgrund

    Zwar trifft es zu, dass einem in die Form eines Beweisantrags gekleideten Beweisbegehren ausnahmsweise nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden muss, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (vgl. BGH NStZ 2002, 382, NStZ 1993, 143, 144; NJW 1997, 2762, 2764).
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