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   BGH, 31.10.2002 - III ZR 13/02   

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https://dejure.org/2002,2237
BGH, 31.10.2002 - III ZR 13/02 (https://dejure.org/2002,2237)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2002 - III ZR 13/02 (https://dejure.org/2002,2237)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - III ZR 13/02 (https://dejure.org/2002,2237)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gütliche Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens - Enteignung - Abgrenzung von Einigung und Vergleich - Wahl der Form des Prozeßvergleichs - Anforderungen an die Form des Vergleichs - Unterschrift

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßvergleich, - in Baulandsachen

  • Judicialis

    BauGB § 110 Abs. 2; ; BauGB § 231; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 110 Abs. 2 § 231; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
    Form der gütlichen Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gütliche Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 757
  • NZBau 2003, 155
  • BauR 2003, 363
  • ZfBR 2003, 267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 18.09.1975 - W 1/75
    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZR 13/02
    Auch wenn man, was hier offenbleiben kann, der herrschenden Meinung folgt, ist jedoch zu bedenken, daß es, wie auch die Revision im Ansatz erkennt, anerkanntermaßen den Beteiligten eines baulandgerichtlichen Verfahrens freisteht, statt sich des speziell enteignungsrechtlichen - auf einen "öffentlich-rechtlichen Erwerb" (Reisnecker, in: Brügelmann BauGB § 110 Rn. 32) abzielenden - Instituts der Einigung nach § 110 BauGB zu bedienen, einen gerichtlichen Vergleich (auch) über den streitigen Enteignungsgegenstand nach den Formvorschriften der Zivilprozeßordnung abzuschließen (OLG München MDR 1976, 150; Kalb aaO Rn. 10; Reisnecker aaO Rn. 33; Porger aaO Rn. 4, 5).
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