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BGH, 31.10.2002 - III ZR 13/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gütliche Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens - Enteignung - Abgrenzung von Einigung und Vergleich - Wahl der Form des Prozeßvergleichs - Anforderungen an die Form des Vergleichs - Unterschrift
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Prozeßvergleich, - in Baulandsachen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 110 Abs. 2 § 231; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
Form der gütlichen Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gütliche Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 13.12.2001 - 11 U 88/00
- BGH, 31.10.2002 - III ZR 13/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 757
- NZBau 2003, 155
- BauR 2003, 363
- ZfBR 2003, 267
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 18.09.1975 - W 1/75
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZR 13/02
Auch wenn man, was hier offenbleiben kann, der herrschenden Meinung folgt, ist jedoch zu bedenken, daß es, wie auch die Revision im Ansatz erkennt, anerkanntermaßen den Beteiligten eines baulandgerichtlichen Verfahrens freisteht, statt sich des speziell enteignungsrechtlichen - auf einen "öffentlich-rechtlichen Erwerb" (…Reisnecker, in: Brügelmann BauGB § 110 Rn. 32) abzielenden - Instituts der Einigung nach § 110 BauGB zu bedienen, einen gerichtlichen Vergleich (auch) über den streitigen Enteignungsgegenstand nach den Formvorschriften der Zivilprozeßordnung abzuschließen (OLG München MDR 1976, 150;… Kalb aaO Rn. 10;… Reisnecker aaO Rn. 33;… Porger aaO Rn. 4, 5).