Rechtsprechung
BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 195/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pfändung einer Einbauküche; Verweigerung der Abholung durch Gerichtsvollzieher; Anweisung zur begehrten Zwangsvollstreckungsmaßnahme; Einverständnis mit der Wegnahme der Sache zum Zwecke der Verwertung ; Alleingewahrsam des Vollstreckungsschuldners ; Gewahrsam eines ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwangsvollstreckung bei Herausgabe von Dritten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 808 809
Pfändung von Sachen bei einem nicht zur Herausgabe bereiten Dritten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herausgabebereitschaft im Sinne des § 809 ZPO
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wegnahme einer gepfändeten Sache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Herausgabebereitschaft des Dritten; Verfolgungsrecht des Gerichtsvollziehers
- beck.de , S. 1 (Entscheidungsbesprechung)
Deutschland ist ein Paradies für Vollstreckungsschuldner (Christoph G. Paulus; DGVZ 2004, 65)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 352
- MDR 2004, 414 (Ls.)
- MDR 2006, 965
- WM 2003, 2484
- DB 2004, 597 (Ls.)
- Rpfleger 2004, 170
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04
Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten
Denn es geht nicht - wie etwa bei § 809 ZPO - um die Vollstreckung gegen den Schuldner in dessen Vermögen mit Erlaubnis eines dritten Gewahrsamsinhabers (dazu Senatsbeschluß vom 31. Oktober 2003 - IXa ZB 195/03 - WM 2003, 2484), sondern um eine Vollstreckung gegen den Dritten selbst, der gemäß § 885 Abs. 1 ZPO aus dem Besitz gesetzt werden soll und gegen den kein Titel vorliegt (…so richtig Musielak/Lackmann, aaO Rdn. 11). - LG Stuttgart, 15.07.2005 - 10 T 224/05
Orientierung an Pfändungsgrenzen für laufende Arbeitslöhne oder Dienstlöhne bei …
Die Rechtsbeschwerde wird im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2003 (NJW-RR 2004, 644 [BGH 12.12.2003 - IXa ZB 195/03] ) nicht zugelassen ( § 574 ZPO ).