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   BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03   

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https://dejure.org/2003,1509
BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03 (https://dejure.org/2003,1509)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2003 - IXa ZB 197/03 (https://dejure.org/2003,1509)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - IXa ZB 197/03 (https://dejure.org/2003,1509)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Im Zwangsversteigerungsverfahren beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts; Hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Pauschale Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren insgesamt bei der Immobiliarvollstreckung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßkostenhilfe bei Zwangsversteigerung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 121 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 114 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Beiordnung eines Rechtsanwaltes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe im Zwangsversteigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 787
  • MDR 2004, 414 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 177 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 177(Ls.)\f0
  • VersR 2005, 1705 (Ls.)
  • WM 2003, 2432
  • DB 2004, 597 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Münster, 30.06.1994 - 5 T 521/94
    Auszug aus BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03
    a) Sie räumt ein, daß die vom Schuldner beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs. 2 ZPO nur in Betracht kommt, wenn sich zuvor die Voraussetzungen des § 114 ZPO bejahen lassen (MünchKomm-ZPO/Wax, ZPO 2. Aufl. § 114 Rdn. 65; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 121 Rdn. 2; LG Münster Rpfleger 1995, 36; LG Krefeld Rpfleger 1988, 156; LG Bielefeld Rpfleger 1987, 210).
  • LG Bielefeld, 17.09.1986 - 3 T 836/86
    Auszug aus BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03
    a) Sie räumt ein, daß die vom Schuldner beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs. 2 ZPO nur in Betracht kommt, wenn sich zuvor die Voraussetzungen des § 114 ZPO bejahen lassen (MünchKomm-ZPO/Wax, ZPO 2. Aufl. § 114 Rdn. 65; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 121 Rdn. 2; LG Münster Rpfleger 1995, 36; LG Krefeld Rpfleger 1988, 156; LG Bielefeld Rpfleger 1987, 210).
  • LG Krefeld, 30.11.1987 - 6 T 316/87
    Auszug aus BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03
    a) Sie räumt ein, daß die vom Schuldner beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs. 2 ZPO nur in Betracht kommt, wenn sich zuvor die Voraussetzungen des § 114 ZPO bejahen lassen (MünchKomm-ZPO/Wax, ZPO 2. Aufl. § 114 Rdn. 65; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 121 Rdn. 2; LG Münster Rpfleger 1995, 36; LG Krefeld Rpfleger 1988, 156; LG Bielefeld Rpfleger 1987, 210).
  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03
    Nur wenn die dort genannten, verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfGE 56, 139, 143) Voraussetzungen vorliegen, ist die unbemittelte der bemittelten Partei gleichzustellen.
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 39/83

    Konkurrenz kurzer Verjährungsfristen

    Auszug aus BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03
    Denn § 121 ZPO regelt lediglich, wann der Partei, der Prozeßkostenhilfe zu bewilligen ist, zusätzlich ein Rechtsanwalt beigeordnet werden muß (vgl. BGHZ 91, 305, 315).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Richtig ist zwar, dass für die Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren Prozesskostenhilfe nicht allgemein, sondern nur für einzelne Verfahrensabschnitte oder Verfahrensziele bewilligt werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 31. Oktober 2003 ­ IXa ZB 197/03 ­ NJW-RR 2004, 787, 788 m.w.N.), so dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Vollstreckungsschuldners für bloße Verhandlungen mit den Vollstreckungsgläubigern keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden konnte.
  • BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10

    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich

    c) Für eine Vollstreckung in Immobilien ist Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht für das Verfahren insgesamt, sondern immer nur für einzelne Verfahrensabschnitte und -ziele zu gewähren (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2003 - IXa ZB 197/03, NJW-RR 2004, 787, 789).
  • LG Kleve, 31.03.2011 - 4 T 53/11

    Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ist zur Herstellung der Waffengleichheit bei

    Wird hier die Erfolgsaussicht der von dem Schuldner beabsichtigten Rechtsverfolgung bejaht (vgl. zur Notwendigkeit dieser Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe: BGH WM 2003, 2432 f., zitiert nach JURIS), so ergibt sich schon aus der Anwendung des vorgenannten Grundsatzes der Waffengleichheit (§ 121 Abs. 2 2. Fall ZPO), dass dem Schuldner entsprechend seinem Antrag auch ein Rechtsanwalt beizuordnen ist.
  • LG Kleve, 10.02.2011 - 4 T 287/10

    Dem sich gegen eine Pfändungsmaßnahme des anwaltlich vertretenen Gläubigers

    Wird hier die Erfolgsaussicht der von dem Schuldner beabsichtigten Rechtsverfolgung bejaht (vgl. zur Notwendigkeit dieser Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe: BGH WM 2003, 2432 f., zitiert nach JURIS), so ergibt sich schon aus der Anwendung des vorgenannten Grundsatzes der Waffengleichheit (§ 121 Abs. 2 2. Fall ZPO), dass dem Schuldner entsprechend seinem Antrag auch ein Rechtsanwalt beizuordnen ist.
  • LG Heilbronn, 09.08.2019 - 1 T 348/18

    Keine Verfahrenskostenhilfe für aussichtslose Zwangsversteigerung

    Prozesskostenhilfe wäre danach allenfalls für die Verfahrensschritte bis zur Durchführung eines (ersten) Versteigerungstermins zu gewähren, weil nach dessen Ergebnis beurteilt werden muss, ob der Verkauf gelungen ist oder begründete Aussicht dafür besteht, dass in einem zweiten Termin ein zulässiges Gebot abgegeben werden wird (BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - V ZB 177-10; ders. Beschluss vom 31.10.2003 - IXa ZB 197/03).
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