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BGH, 31.10.2012 - III ZR 112/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Deliktische Haftung des Geschäftsführers einer GmbH im Zusammenhang mit Anlegertäuschungen aufgrund eines Schneeballsystems
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Deliktische Haftung des Geschäftsführers einer GmbH im Zusammenhang mit Anlegertäuschungen aufgrund eines Schneeballsystems - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 05.08.2011 - 4 O 1385/11
- OLG Dresden, 01.03.2012 - 8 U 1303/11
- BGH, 31.10.2012 - III ZR 112/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12
Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers …
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 112/12
Was die deliktische Haftung des Beklagten angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass der Beklagte nur bei den (in den Verfahren III ZR 94/12 und III ZR 139/12 streitgegenständlichen) Jahresabschlüssen 2002 und 2003 eigene Prüfungstätigkeit entfaltet hat. - BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97
Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 112/12
Hierzu fehlt es an hinreichend konkretem Sachvortrag, der durch die (auszugsweise) wörtliche Wiedergabe der - zudem einen völlig anders gelagerten Sachverhalt betreffenden - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1999 (XI ZR 381/97, NJW-RR 1999, 843) nicht entbehrlich wird. - BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10
Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung: …
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 112/12
Indes trifft den Geschäftsführer einer GmbH allein aufgrund seiner Stellung noch keine allgemeine "Garantenpflicht" gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 341/10, WM 2012, 1591 Rn. 23 ff). - BGH, 21.02.2013 - III ZR 94/12
Anspruch auf Schadensersatz gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen …
Auszug aus BGH, 31.10.2012 - III ZR 112/12
Was die deliktische Haftung des Beklagten angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass der Beklagte nur bei den (in den Verfahren III ZR 94/12 und III ZR 139/12 streitgegenständlichen) Jahresabschlüssen 2002 und 2003 eigene Prüfungstätigkeit entfaltet hat.
- OLG Dresden, 06.02.2014 - 8 U 1695/11
Ansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines …
Eine deliktische Haftung des Geschäftsführers kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (BGH, Beschl. v. 31.10.2012 - III ZR 112/12, juris).