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   BGH, 31.10.2012 - XII ZR 126/11   

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https://dejure.org/2012,38391
BGH, 31.10.2012 - XII ZR 126/11 (https://dejure.org/2012,38391)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2012 - XII ZR 126/11 (https://dejure.org/2012,38391)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 126/11 (https://dejure.org/2012,38391)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 536a Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 BGB, § 543 Abs 3 BGB, § 554 Abs 2 BGB, § 578 Abs 2 BGB
    Duldungspflicht des Gewerberaummieters für Modernisierungsarbeiten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 536a Abs. 1, 554 Abs. 2
    Umfang und Grenzen der Duldungspflicht des Gewerberaummieters bei Modernisierungsarbeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz eines Mieters gegen den Vemieter nach mieterseitiger fristloser Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen beabsichtigter umfassender Neugestaltung des Gebäudes; Verpflichtung des Gewerberaummieters zur Duldung von Modernisierungsarbeiten gemäß § 554 Abs. ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur fristlosen Kündigung des Mieters bei Modernisierungsmassnahmen des Vermieters, §§ 536a; 543 Abs. 2 S. 1; 543 Abs. 3; 554 Abs. 2 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen durch Gewerbemieter; unzumutbare Härte; Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit; fristlose Kündigung; Umzugskosten; Renovierungskosten; Schadensersatz; Lärmbelästigung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 536a Abs. 1, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3, § 554 Abs. 2, § 578 Abs. 2
    Außerordentliches Kündigungsrecht und Schadensersatzanspruch des Gewerbemieters bei angekündigten umfangreichen Baumaßnahmen

  • rewis.io

    Duldungspflicht des Gewerberaummieters für Modernisierungsarbeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536a Abs. 1; BGB § 554 Abs. 2
    Schadensersatz eines Mieters gegen den Vemieter nach mieterseitiger fristloser Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen beabsichtigter umfassender Neugestaltung des Gebäudes; Verpflichtung des Gewerberaummieters zur Duldung von Modernisierungsarbeiten gemäß § 554 Abs. ...

  • datenbank.nwb.de

    Duldungspflicht des Gewerberaummieters für Modernisierungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Gewerberaummieter Modernisierungsarbeiten dulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung des Gewerberaummietvertrages wegen Modernisierung

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt muss neunmonatige Umbauarbeiten seiner Praxis nicht dulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Duldung von Modernisierungsarbeiten in der Gewerberaummiete

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Modernisierungsarbeiten - Duldungspflicht des Gewerberaummieters

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Eine unzumutbare Modernisierung des Vermieters berechtigt den Gewerbemieter zur fristlosen Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verpflichtung des Gewerberaummieters Modernisierungsarbeiten zu dulden

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung und Schadensersatz des Gewerberaummieters wegen Modernisierung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neunmonatige Nichtbenutzbarkeit einer Arztpaxis wegen Neugestaltung des Gebäudes rechtfertigt die Kündigung des Gewerbemietvertrags

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter muss existenzbedrohende Baumaßnahme nicht dulden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter muss existenzbedrohende Baumaßnahme nicht dulden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Modernisierung der Mietsache muss vom Mieter nicht zwangsläufig geduldet werden

Besprechungen u.ä. (5)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung des Gewerberaummietvertrages wegen Modernisierung

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Gewerberaummieter und Schadenersatz im Kündigungsfall

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung und Schadensersatz des Gewerberaummieters wegen Modernisierung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung und Schadensersatz des Gewerberaummieters wegen Modernisierung? (IMR 2013, 64)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein Gewerberaummieter Modernisierungsarbeiten dulden? (IMR 2013, 63)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 223
  • MDR 2013, 82
  • NZM 2013, 122
  • ZMR 2013, 261
  • NJ 2013, 379
  • WM 2013, 2092
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 26.02.1997 - 3 U 219/96

    Kündigung des Mieterhältnis aus wichtigem Grund; Fristlose Kündigung des

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 126/11
    Sie durften deshalb, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, bereits vor Beginn der Baumaßnahmen die außerordentliche Kündigung aussprechen (OLG Brandenburg NJWE-MietR 1997, 224; Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht 10. Aufl. § 543 Rn. 18; MünchKommBGB/Bieber 6. Aufl. § 543 Rn. 65).

    cc) Im Hinblick auf den sicher bevorstehenden Beginn der Baumaßnahmen und die fehlende Bereitschaft der Beklagten zur Verschiebung oder Unterlassung der Bauarbeiten bedurfte es gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 1 BGB - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB keiner vorherigen Abmahnung oder Fristsetzung (OLG Brandenburg NJWE-MietR 1997, 224; Staudinger/Emmerich BGB [Neubearbeitung 2011] § 543 Rn. 80; Kraemer in NZM 2001, 553, 559).

  • BGH, 22.06.2010 - VIII ZR 192/09

    Wohnraummiete: Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Umzug in eine Ersatzwohnung

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZR 126/11
    Aufwendungen im Sinne dieser Norm sind nicht die mit einem Umzug verbundenen Kosten, die dem Mieter entstehen, der kündigt und auszieht, weil er die Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht dulden möchte (vgl. BGH Beschluss vom 22. Juni 2010 - VIII ZR 192/09 - WuM 2010, 565 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 02.11.2016 - XII ZR 153/15

    Geschäftsraummiete: Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens

    Grundlage für einen auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens gerichteten Schadenersatzanspruch des Mieters ist entweder § 280 Abs. 1 BGB oder - wie im vorliegenden Fall - § 536 a Abs. 1 BGB, wenn die außerordentliche Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, der zugleich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 BGB begründet (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 126/11 - NJW 2013, 223 Rn. 35; Staudinger/Emmerich BGB [2014] § 543 Rn. 103).

    Denn das auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB gestützte Kündigungsrecht des Mieters besteht bereits dann, wenn im Zeitpunkt der Kündigungserklärung sicher feststeht, dass dem Mieter der Mietgebrauch nicht gewährt (vgl. Bub/Treier/Grapentin Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. Kap IV Rn. 320; BeckOGK/Mehle BGB [Stand: Juni 2016] § 543 Rn. 80) oder wieder entzogen wird (vgl. auch Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 126/11 - NJW 2013, 223 Rn. 30 f.).

  • BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14

    Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter

    (2) Die Streitfrage, die der Bundesgerichtshof bislang ausdrücklich offen gelassen hat (BGHZ 109, 205 = NJW 1990, 453, 454), ist im Sinne der überwiegenden Auffassung zu entscheiden (in diese Richtung bereits Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 126/11 - NJW 2013, 223 Rn. 24).
  • LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14

    Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel;

    Unter § 536a Abs. 1 BGB fallen alle materiellen, d. h. vermögensmäßig fassbaren Schäden sowie die durch eine fristlose Kündigung entstandenen Schäden, die der Vermieter zu erstatten hat (vgl. BGH NJW 2013, 223 Rn 20 ff: Kündigung nach unberechtigtem Modernisierungsverlangen nach § 554 Abs. 2 aF; BGH NJW 2013, 2660 Rn 10).

    Die Ersatzpflicht des Vermieters hängt nämlich nicht von der - auch formellen - Wirksamkeit des Kündigungsausspruchs ab (BGH NJW 2013, 223; BGH NJW 2013, 2660; so aber formuliert in BGH NJW 2007, 2474 = NZM 2007, 561 Rn 9 mwN), da die aus § 536a Abs. 1 BGB resultierende Ersatzpflicht des Vermieters allein auf das Bestehen eines sachlichen Kündigungsgrundes zu Gunsten des Mieters abstellt.

  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 531 C 139/19

    Wohnraummiete: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters nach einer Strangsanierung

    Zum - wenig passenden - Begriff "Aufwendung« s zunächst § 256 Rn 3. Gemeint ist, dass dem Mieter die Kosten und Schäden zu ersetzen sind, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Duldungspflicht entstehen (s.a. BGH NJW 15, 2419 Rz 25; 13, 223 Rz 18) und die geeignet waren, Störungen des Mietgebrauchs zu begegnen oder damit verbundene Nachteile abzuwenden.

    Keine Aufwendungen sind die mit einem Umzug verbundenen Kosten, die dem Mieter entstehen, der kündigt und auszieht, weil er die Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht dulden möchte (BGH NJW 13, 223 Rz 18; WuM 10, 565 Rz 10).

  • OLG Braunschweig, 30.06.2016 - 9 U 26/15

    Brandschutzschotten nicht fristgerecht eingebaut: Pächter kann kündigen!

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 126/11 - (Rn. 21, ibr-online) zum Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes bei Gebrauchsentziehung seitens des Vermieters bei Modernisierungsarbeiten kann im vorliegenden Fall der beabsichtigten Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs für einen Schließungszeitraum von drei Wochen zum Zeitpunkt des 21.02.2011 kein außerordentlicher Kündigungsgrund gem. § 543 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB bejaht werden.
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