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   BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18   

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https://dejure.org/2018,44248
BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18 (https://dejure.org/2018,44248)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2018 - I ZR 20/18 (https://dejure.org/2018,44248)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - I ZR 20/18 (https://dejure.org/2018,44248)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 185 Nr. 2, 186, 188
    Zu den Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung ; Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs; Erneuter Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift vor der Bewilligung einer öffentlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentliche Zustellung

  • rewis.io

    Öffentliche Zustellung an juristische Person: Erneuter Zustellungsversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift - Öffentliche Zustellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 185 Nr. 2 ; ZPO § 188 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung; Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs; Erneuter Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift vor der Bewilligung einer öffentlichen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: Öffentliche Zustellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine öffentliche Zustellung ohne erneuten Zustellversuch an Geschäftsanschrift trotz vergeblichem Zustellversuch an diese Anschrift ein halbes Jahr zuvor ("Öffentliche Zustellung")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils an eine GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hohe Anforderung an Zulässigkeit einer öffentlichen Zustellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewilligung einer öffentlichen Zustellung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch nach gescheiterter Klagschriftzustellung neuer Zustellungsversuch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 294
  • ZIP 2019, 1091
  • MDR 2019, 178
  • GRUR 2019, 322
  • FamRZ 2019, 372
  • WM 2019, 76
  • DB 2019, 57
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    Es ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es dazu einer Wiedereinsetzung bedürfte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, NJW 2007, 303 Rn. 12 mwN; Urteil vom 8. Dezember 2016 - III ZR 89/15, NJW 2017, 1735 Rn. 11).

    Ob bei einem kürzeren Zeitablauf oder bei Hinzutreten besonderer Umstände ohne Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG auf Erkenntnisse zurückgegriffen werden kann, die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Zustellung gewonnen worden sind (vgl. Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 186 Rn. 5; MünchKomm.ZPO/Häublein, 5. Aufl., § 186 Rn. 3), bedarf keiner Entscheidung (bejahend für einen Zeitraum von zwei Monaten BGH, NJW 2007, 303 Rn. 20; ebenso OLG München, Urteil vom 24. September 2012 - 19 U 2647/12, juris Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 11.01.2018 - 6 U 95/17

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung an juristische

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    Das Berufungsgericht hat das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen (OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2018, 3326).
  • LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 3 O 415/15

    Keine Wiedereinsetzung wegen öffentlicher Zustellung, wenn der Beklagte seiner

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    Das Landgericht hat den Einspruch der Beklagten als unzulässig verworfen (LG Frankfurt am Main, BeckRS 2017, 109509).
  • OLG Jena, 26.09.2017 - 5 U 140/17
    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    Bewilligt wird die öffentliche Zustellung durch das Prozessgericht (§ 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO) jeweils nur für ein konkret bezeichnetes Schriftstück, nicht etwa für den ganzen Rechtszug; die Voraussetzungen des § 185 Nr. 2 ZPO müssen deshalb sowohl im Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung der Klageschrift als auch der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils vorliegen und sind jeweils gesondert zu prüfen (vgl. RG, Urteil vom 21. März 1906 - V 541/05, RGZ 63, 82, 83; OLG Jena, Urteil vom 26. September 2017 - 5 U 140/17, juris Rn. 26; Prütting/Gehrlein/Tombrink, ZPO, 10. Aufl., § 186 Rn. 2).
  • BGH, 08.12.2016 - III ZR 89/15

    Hemmung der Verjährung trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    Es ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es dazu einer Wiedereinsetzung bedürfte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, NJW 2007, 303 Rn. 12 mwN; Urteil vom 8. Dezember 2016 - III ZR 89/15, NJW 2017, 1735 Rn. 11).
  • BGH, 17.01.2017 - VIII ZR 209/16

    Wirksames Zustandekommen eines notariell beurkundeten Vertrages über den Erwerb

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 17; Beschluss vom 17. Januar 2017 - VIII ZR 209/16, juris Rn. 4 jeweils mwN; vgl. auch Maunz/Dürig/Remmert, GG, Stand: September 2016, Art. 103 Abs. 1 Rn. 86 mwN).
  • OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12

    Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils gegen den

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    Ob bei einem kürzeren Zeitablauf oder bei Hinzutreten besonderer Umstände ohne Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG auf Erkenntnisse zurückgegriffen werden kann, die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Zustellung gewonnen worden sind (vgl. Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 186 Rn. 5; MünchKomm.ZPO/Häublein, 5. Aufl., § 186 Rn. 3), bedarf keiner Entscheidung (bejahend für einen Zeitraum von zwei Monaten BGH, NJW 2007, 303 Rn. 20; ebenso OLG München, Urteil vom 24. September 2012 - 19 U 2647/12, juris Rn. 13).
  • RG, 21.03.1906 - V 541/05

    Öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils.

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    Bewilligt wird die öffentliche Zustellung durch das Prozessgericht (§ 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO) jeweils nur für ein konkret bezeichnetes Schriftstück, nicht etwa für den ganzen Rechtszug; die Voraussetzungen des § 185 Nr. 2 ZPO müssen deshalb sowohl im Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung der Klageschrift als auch der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils vorliegen und sind jeweils gesondert zu prüfen (vgl. RG, Urteil vom 21. März 1906 - V 541/05, RGZ 63, 82, 83; OLG Jena, Urteil vom 26. September 2017 - 5 U 140/17, juris Rn. 26; Prütting/Gehrlein/Tombrink, ZPO, 10. Aufl., § 186 Rn. 2).
  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 17; Beschluss vom 17. Januar 2017 - VIII ZR 209/16, juris Rn. 4 jeweils mwN; vgl. auch Maunz/Dürig/Remmert, GG, Stand: September 2016, Art. 103 Abs. 1 Rn. 86 mwN).
  • BFH, 16.05.2002 - VII S 22/01

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18
    Erfahrungsgemäß kann zudem die erste fehlgeschlagene Zustellung auch darauf beruhen, dass die Zustellung unsorgfältig ausgeführt worden ist (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - VII S 22/01 (PKH), juris Rn. 11; Beschluss vom 18. November 2004 - VII B 107/04, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

  • BFH, 18.11.2004 - VII B 107/04

    Öffentliche Zustellung; Erstattungsanspruch von Ehegatten

  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Insoweit dienen die Vorschriften über die Zustellung der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 421, 422 [juris Rn. 13]; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 20/18, GRUR 2019, 322 Rn. 16 = WRP 2019, 213 - Öffentliche Zustellung).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23
    Nach einem solchen Zeitablauf ist der erneute Versuch einer Zustellung zwingend erforderlich (vgl. hierzu auch: BGH, GRUR 2019, 322 Rn 15 ff.: erneuter Zustellversuch erforderlich nach sieben Monaten).

    Zum einen können sich die tatsächlichen Gegebenheiten und insbesondere die Möglichkeiten der wirksamen Zustellung in der Zwischenzeit geändert haben, zum anderen kann erfahrungsgemäß die erste fehlgeschlagene Zustellung auch darauf beruhen, dass die Zustellung unsorgfältig ausgeführt worden ist (vgl. BGH, GRUR 2019, 322 Rn19 unter Verweis auf: BFH, BeckRS 2002, 25000670, juris-Rn. 11; vgl. auch: OLG Brandenburg, BeckRS 2021, 43985 Rn 23).

  • OLG München, 06.07.2022 - 7 U 3126/20

    Unwirksame öffentliche Zustellung nach fehlgeschlagener EU-Zustellung, Heilung

    Verteidigungsanzeige und damit gesetzwidrig ergangenen) Versäumnisurteils erfolgte für das Gericht (aber auch für die Klägerin) erkennbar fehlerhaft, löst somit die Zustellfiktion nach § 188 ZPO nicht aus und setzte keine Fristen in Lauf (stRspr; BGH, Urteile vom 19.12.2001 - VIII ZR 282/00; vom 06.10.2006 - V ZR 282/05, juris-Rn. 12f.; vom 04.07.201 - XII ZR 94/10, juris-Rn. 17, 19; vom 06.12.2012 - VII ZR 74/12, juris-Rn. 16, 21; vom 31.10.2018 - I ZR 20/18, juris-Rn. 11).

    Bei der von der Rechtsprechung verlangten sorgfältigen Prüfung der Akte (BGH, Urteile vom 06.10.2006 - V ZR 282/05, juris-Rn. 12; vom 31.10.2018 - I ZR 20/18, juris-Rn. 11) hätte das Landgericht schon vor dem gerade geschilderten Hintergrund die öffentliche Zustellung nicht anordnen dürfen.

    Der Senat hält im Übrigen auch dafür - ohne dass es hierauf noch entscheidend ankäme -, dass es erforderlich ist, parallel zur förmlichen öffentlichen Zustellung der Klageschrift eine Beklagte, soweit möglich, auf informellem Wege über die Klageerhebung in Kenntnis zu setzen, um das rechtliche Gehör zu wahren (ebenso: Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 21.02.2019 - 3 U 35/15, juris-Rn. 93ff.; offen gelassen von BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 20/18, juris-Rn. 21).

  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz

    Dazu gehört, dass eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO jedenfalls dann nicht auslöst und damit keine Frist in Lauf setzt, wenn die öffentliche Zustellung bei sorgfältiger Prüfung der Unterlagen nicht hätte angeordnet werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 20/18, NJW-RR 2019, 294 Rn. 11 mwN).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2021 - 4 U 13/21

    Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf erstmalige mangelfreie

    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete Zustellung löst die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt keine Frist in Lauf (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 20/18 - juris, Rn.11).

    An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 20/18 - juris Rn. 16; Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10 - Rn. 17, Beschluss vom 17. Januar 2017 - VIII ZR 209/16, juris Rn. 4 jeweils mwN).

    Zwar lagen - worauf die Klägerin zutreffend hinweist - zwischen der fehlgeschlagenen Zustellung der Klage und der Bewilligung der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils am 29. Juni 2020 lediglich rund fünf Monate und damit ein Zeitraum, für den der BGH in der Entscheidung vom 31. Oktober 2018 (I ZR 20/18, juris Rn. 18) die Möglichkeit eines Rückgriffs auf vorherige Erkenntnisse ausdrücklich offen gelassen hat.

  • BGH, 19.05.2022 - I ZB 73/21

    Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen: Öffentliche Zustellung der Ladung

    (1) Wie die öffentliche Zustellung einer Klageschrift und einer rechtsmittelfähigen Entscheidung berührt auch die öffentliche Zustellung einer Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unmittelbar das rechtliche Gehör sowie die Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungsmöglichkeiten der Partei, an die zugestellt werden soll (zum auf die Wahrung des Gehörsrechts gerichteten Zweck der Zustellung vgl. BVerfG, NJW 1988, 2361; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311 [juris Rn. 18 bis 36]; BGH, NJW 2003, 1530 [juris Rn. 8]; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 20/18, GRUR 2019, 322 [juris Rn. 16] = WRP 2019, 213 - Öffentliche Zustellung).
  • OLG München, 25.07.2019 - 23 U 2916/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach Eintritt der Insolvenzreife

    An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung des rechtlichen Gehörs hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 31.10.2018, I ZR 20/18, juris Tz. 16; BGH, NJW 2012, S. 3582 Tz. 17).
  • AG Hamburg-St. Georg, 18.05.2022 - 916 C 219/20

    Unterrichtung des Zustellungsadressaten über eine öffentliche Zustellung eines

    Durch die öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils ist die Einspruchsfrist nicht in Gang gesetzt worden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nicht vorgelegen haben (OLG Hamburg, Urteil vom 25. Mai 2018 - 8 U 51/17, Rn. 40; vgl. zum In-Gang-Setzen der Einspruchsfrist auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 20/18 -, Rn. 11).
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