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   BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21   

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https://dejure.org/2022,33895
BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21 (https://dejure.org/2022,33895)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2022 - VIa ZR 505/21 (https://dejure.org/2022,33895)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2022 - VIa ZR 505/21 (https://dejure.org/2022,33895)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Höhe des geschuldeten Restschadensersatzanspruchs; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung aufgrund Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ermittlung der Höhe des geschuldeten Restschadensersatzanspruchs; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung aufgrund Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 57/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht bei der Ermittlung der Höhe des geschuldeten Restschadensersatzanspruchs jedoch übersehen, dass - was der Senat nach Erlass des Berufungsurteils näher ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 16) - von dem von der Beklagten erlangten Händlereinkaufspreis die vom Berufungsgericht nach § 287 ZPO geschätzten Nutzungsvorteile im Wege der Vorteilsausgleichung abzuziehen sind, die das Berufungsgericht lediglich bei der von ihm angestellten Vergleichsbetrachtung berücksichtigt hat.

    Schließlich hat das Berufungsgericht außer Acht gelassen, dass die Klägerin von der Beklagten nach §§ 826, 852 Satz 1 BGB nicht die Erstattung vorgerichtlich verauslagter Rechtsanwaltskosten verlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 21).

    Die Kosten der den Verzug begründenden Mahnung stellen aber keinen Schaden infolge des Verzugs dar (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 22).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Außerdem wendet sich die Revision ungeachtet der nur eingeschränkt überprüfbaren Schadensbemessung nach § 287 ZPO durch den Tatrichter (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 79) mit Erfolg gegen die Höhe der vom Berufungsgericht geschätzten Nutzungsvorteile.

    Das Berufungsgericht, das seiner Schätzung der durch die Nutzung erlangten Vorteile im Grundsatz eine nicht zu beanstandende Bemessungsmethode zugrunde gelegt hat (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, aaO, Rn. 80 ff.), hat einen wesentlichen Bemessungsfaktor außer Betracht gelassen, weil es seiner Berechnung ohne nähere Begründung die Nutzung des Fahrzeugs bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz und nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 130/20, WM 2021, 1560 Rn. 16 f.).

  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 692/21

    "Dieselverfahren"; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Restschadensersatz

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Zwar kann eine grob fahrlässige Unkenntnis des verstorbenen Ehemanns der Klägerin von den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts entgegen dessen Annahme nicht schon für das Jahr 2015, sondern erst für das Jahr 2016 angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 396/21, VersR 2022, 899 Rn. 16 ff.; Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 692/21, VersR 2022, 1039 Rn. 25 ff.; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 38 ff.).
  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 601/21

    Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall:

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Die unbeschränkt zugelassene (BGH, Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, WM 2022, 745 Rn. 7) und auch im Übrigen zulässige Revision ist, nachdem die Beklagte das Rechtsmittel durch eine Beschränkung ihres Revisionsangriffs nach Einreichung der Revisionsbegründung in der Sache teilweise zurückgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 601/21, NJW 2022, 2752 Rn. 5), im Umfang des reduzierten Revisionsangriffs begründet.
  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Zwar kann eine grob fahrlässige Unkenntnis des verstorbenen Ehemanns der Klägerin von den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts entgegen dessen Annahme nicht schon für das Jahr 2015, sondern erst für das Jahr 2016 angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 396/21, VersR 2022, 899 Rn. 16 ff.; Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 692/21, VersR 2022, 1039 Rn. 25 ff.; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 38 ff.).
  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 130/20

    Zu den Voraussetzungen des Annahmeverzuges bei der Haftung eines

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Das Berufungsgericht, das seiner Schätzung der durch die Nutzung erlangten Vorteile im Grundsatz eine nicht zu beanstandende Bemessungsmethode zugrunde gelegt hat (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, aaO, Rn. 80 ff.), hat einen wesentlichen Bemessungsfaktor außer Betracht gelassen, weil es seiner Berechnung ohne nähere Begründung die Nutzung des Fahrzeugs bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz und nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 130/20, WM 2021, 1560 Rn. 16 f.).
  • BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21

    Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Die unbeschränkt zugelassene (BGH, Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, WM 2022, 745 Rn. 7) und auch im Übrigen zulässige Revision ist, nachdem die Beklagte das Rechtsmittel durch eine Beschränkung ihres Revisionsangriffs nach Einreichung der Revisionsbegründung in der Sache teilweise zurückgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2022 - VIa ZR 601/21, NJW 2022, 2752 Rn. 5), im Umfang des reduzierten Revisionsangriffs begründet.
  • BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16

    Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass im Falle der Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB der Rechtsnachfolger die der Verjährung unterliegende, bereits entstandene Forderung in dem Zustand erwirbt, in dem sie sich im Zeitpunkt des Rechtsübergangs befindet, d.h. bereits verjährt, mit laufender Verjährung oder mit noch nicht begonnener Verjährung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2017 - I ZR 46/16, juris Rn. 25 mwN).
  • BGH, 10.02.2022 - VII ZR 396/21

    BGH verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Zwar kann eine grob fahrlässige Unkenntnis des verstorbenen Ehemanns der Klägerin von den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts entgegen dessen Annahme nicht schon für das Jahr 2015, sondern erst für das Jahr 2016 angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 396/21, VersR 2022, 899 Rn. 16 ff.; Urteil vom 10. Februar 2022 - VII ZR 692/21, VersR 2022, 1039 Rn. 25 ff.; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 38 ff.).
  • BGH, 11.03.2022 - V ZR 35/21

    Kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung: Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 505/21
    Die Beklagte hat die Revision nachträglich wirksam auf die Höhe des Anspruchs beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2022 - V ZR 35/21, NJW 2022, 2685 Rn. 8).
  • BGH, 19.12.2022 - VIa ZR 227/21

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung einer

    Es hat alle wesentlichen Bemessungsfaktoren berücksichtigt (anderer Sachverhalt BGH, Urteil vom 31. Oktober 2022 - VIa ZR 505/21, juris Rn. 10).
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