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   BGH - XI ZR 537/16   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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BGH - XI ZR 537/16 (https://dejure.org/9999,96521)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bonuszins auf Bausparverträge

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparvertrag mit Bonuszinsen unwirksam

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kündigung durch Bausparkasse

Sonstiges

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH - XI ZR 540/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kündigung durch Bausparkasse

    Auszug aus BGH - XI ZR 537/16
    In den Verfahren XI ZR 537/16 und XI ZR 540/16 begehren die Kläger jeweils die Feststellung des Fortbestandes ihres Bausparvertrages.

    Mit derselben Bausparkasse schloss der Kläger in dem Verfahren XI ZR 540/16 am 7. Juni 1999 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme in Höhe von 150.000 DM (= 76.693,78 EUR) ebenfalls im Tarif "...Dispo plus" unter Einbeziehung derselben ABB.

    In dem Verfahren XI ZR 540/16 trat die Zuteilungsreife des Bausparvertrages am 4. Oktober 2005 ein.

    Das Oberlandesgericht hat auf die Berufung der Kläger der Klage in dem Verfahren XI ZR 537/16 in vollem Umfang und in dem Verfahren XI ZR 540/16 mit Ausnahme der als Nebenforderung geltend gemachten Rechtsanwaltskosten stattgegeben.

  • BGH - XI ZR 540/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    In den Verfahren XI ZR 537/16 und XI ZR 540/16 begehren die Kläger jeweils die Feststellung des Fortbestandes ihres Bausparvertrages.

    In dem Verfahren XI ZR 537/16 schloss der Kläger mit der beklagten Bausparkasse am 30. Juni 1998 einen Bausparvertrag im Tarif "... Dispo Plus" über eine Bausparsumme von 50.000 DM (= 25.564,59 EUR) unter Einbeziehung der "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (Bausparbedingungen) D Plus" (im Folgenden: ABB).

    Die Zuteilungsreife des Bausparvertrages in dem Verfahren XI ZR 537/16 trat am 15. August 2011 ein.

    Das Oberlandesgericht hat auf die Berufung der Kläger der Klage in dem Verfahren XI ZR 537/16 in vollem Umfang und in dem Verfahren XI ZR 540/16 mit Ausnahme der als Nebenforderung geltend gemachten Rechtsanwaltskosten stattgegeben.

    XI ZR 537/16.

Redaktioneller Hinweis

  • Klage zurückgenommen.

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