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   BGH - 1/21   

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BGH - 1/21 (https://dejure.org/9999,132545)
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Am 29. Januar und 11. März 2021 wurden die beiden Vektorimpfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca AB (EU/1/21/1529) und COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International NV/Johnson & Johnson (EU/1/20/1525) zugelassen.

    Kurz nach Verabschiedung der hier angegriffenen Regelungen erfolgte am 20. Dezember 2021 die Zulassung von Nuvaxovid, einem proteinbasierten Impfstoff von Novavax CZ a.s. (EU/1/21/1618), der seit dem 26. Februar 2022 in Deutschland verimpft wird.

  • BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21

    Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club

    - Komplex "Schüsse auf das Lokal J. in Köln am 4. Januar 2019": Das Landgericht Hagen hat mit Urteil vom 16. Juni 2021 - 34 Ks-600 Js 1005/19-1/21 - wegen der Beschießung des von den Kölner Hells Angels als Treffpunkt genutzten Lokals "J." F. G., bereits genannter Angehöriger des Mitgliedschapters Köln der Klägerin zu 1, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt.
  • OLG Hamm, 21.10.2022 - 11 EK 6/21

    Familiengerichtliches Verfahren; Kindschaftssache; unangemessene Dauer;

    Parallel zur streitgegenständlichen Entschädigungsklage führt der Kläger weitere Entschädigungsverfahren betreffend die Verfahren des Familiengerichts mit den Aktenzeichen 5 F 1324/17 (hier: 11 EK 1/21), 5 F 1296/17 (hier: 11 EK 2/21), 5 F 255/19 (hier: 11 EK 4/21) und 5 F 706/16 (hier: 11 EK 5/21).

    Soweit der Kläger an anderer Stelle - etwa mit Schriftsatz vom 17.10.2022 im ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 11 EK 1/21 - geltend gemacht hat, interne Zuständigkeiten, Geschäftsverteilung und willkürliches Unterlassen interner Weiterleitung der fristgerecht eingereichten Klage könnten und dürften keine Auswirkungen zum Nachteil des Klägers haben, kann er hiermit nicht gehört werden.

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