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   BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20   

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https://dejure.org/2021,4358
BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20 (https://dejure.org/2021,4358)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2021 - VI ZR 73/20 (https://dejure.org/2021,4358)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2021 - VI ZR 73/20 (https://dejure.org/2021,4358)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Vorbäugende Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer namentlichen Berichterstattung über gegen die Klägerin erhobene Plagiatsvorwürfe; Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungs- und Medienfreiheit bei einem auf ...

  • rewis.io

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch; Interessenabwägung bei nicht näher konkretisierter Berichterstattung über wissenschaftliches Plagiat

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kein vorbeugender Anspruch auf Unterlassung jeglicher namentlichen Berichterstattung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2
    Kein Anspruch auf Unterlassung jeglicher namentlicher Berichterstattung über einen Plagiatsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Zur Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch. b) Zur Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits bei einem auf ...

  • rechtsportal.de

    Vorbäugende Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer namentlichen Berichterstattung über gegen die Klägerin erhobene Plagiatsvorwürfe; Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungs- und Medienfreiheit bei einem auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zu der Frage, ob über einen Plagiator namentlich berichtet werden darf / Identifizierende Berichterstattung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Plagiat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unterlassungsanspruch - und die Bestimmtheit des Klageantrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der äußerungsrechtliche Unterlassungsanspruch - oder: Persönlichkeitsrecht vs. Medienfreiheit

  • lto.de (Pressebericht, 30.04.2021)

    Kein Unterlassungsanspruch: Journalist darf weiter über Doppelplagiat berichten

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Identifizierender Berichterstattung - Journalisten dürfen über Plagiatsvorwürfe berichten

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung über Plagiat

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1756
  • MDR 2021, 814
  • GRUR 2021, 884
  • VersR 2021, 795
  • afp 2021, 222
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Betroffene können sich nicht von Rechts wegen aus der Gesamtheit ihres sozialbezogenen Verhaltens und der darin zum Ausdruck kommenden Persönlichkeit diejenigen Aspekte herausgreifen, von denen sie sich eine positive Außenwirkung versprechen und alles andere einseitig dem Blick der Öffentlichkeit entziehen (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 16; NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es Ausgangspunkt und unaufhebbare Voraussetzung einer freien Presse ist, selbst zu entscheiden, was berichtenswert ist und wie berichtete Umstände miteinander verknüpft, bewertet und zu einer Aussage verwoben werden (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 23 mwN).

    Dies kann sich zum Beispiel aus der außergewöhnlichen Art und Weise und der Hartnäckigkeit einer Berichterstattung ergeben oder daraus, dass eine einzelne Person aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle herausgegriffen und zum "Gesicht" einer personalisierten und individualisierenden Anklage für ein damit verfolgtes Sachanliegen gemacht wird (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 18 mwN).

    Das Abflauen des Berichterstattungsinteresses in der Zeit lässt sich jedoch nicht aus dem zeitlichen Abstand des zu berichtenden Ereignisses als solchem ableiten, sondern ist bei einer neuerlichen Berichterstattung anhand des Anlasses der jeweiligen Berichterstattung zu bemessen, der neu entstehen und aktualisiert werden kann (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 19 mwN).

    Eine aktiv in die Öffentlichkeit tretende und dort kontinuierlich präsente Person kann nicht in derselben Weise verlangen, dass ihr Verhalten nicht mehr Gegenstand öffentlicher Erörterung wird, wie eine Privatperson, deren zwischenzeitliches Verhalten von einem "Vergessenwerdenwollen" getragen war (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 20; NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

    Ebenso erheblich kann es sein, ob der mitgeteilte Umstand eher dem privaten Bereich zugeordnet ist oder ein Verhalten betrifft, das einen stärkeren Sozialbezug aufweist (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 21 mwN).

    Für die Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts erheblich ist schließlich die Breiten- und Öffentlichkeitswirkung der beanstandeten Berichterstattung, also etwa der Adressatenkreis der betreffenden Publikation, die Auflagenzahl und die Verfügbarkeit im Internet (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 22 mwN).

  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Denn die den Plagiator identifizierende Berichterstattung über einen Plagiatsfall und damit im Zusammenhang stehende Verfahren beeinträchtigt seinen guten Ruf, weil sie sein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. zum Schutzgut des öffentlichen Ansehens als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts etwa BVerfG, NJW 2012, 1500 Rn. 37; ferner Senatsurteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 504/18, NJW 2020, 2032 Rn. 19 [Bildberichterstattung]).

    Betroffene können sich nicht von Rechts wegen aus der Gesamtheit ihres sozialbezogenen Verhaltens und der darin zum Ausdruck kommenden Persönlichkeit diejenigen Aspekte herausgreifen, von denen sie sich eine positive Außenwirkung versprechen und alles andere einseitig dem Blick der Öffentlichkeit entziehen (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 16; NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

    Eine aktiv in die Öffentlichkeit tretende und dort kontinuierlich präsente Person kann nicht in derselben Weise verlangen, dass ihr Verhalten nicht mehr Gegenstand öffentlicher Erörterung wird, wie eine Privatperson, deren zwischenzeitliches Verhalten von einem "Vergessenwerdenwollen" getragen war (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 20; NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

  • BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17

    Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Die hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 2019 - VI ZR 506/17, AfP 2019, 40 Rn. 11 mwN).

    Dies ist bei einem Unterlassungsantrag regelmäßig der Fall, wenn die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 2019 - VI ZR 506/17, AfP 2019, 40 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Wird demgegenüber wie im Streitfall ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch vorbeugend geltend gemacht, kommt es - soweit die konkret erwartete Verletzungsform im Einzelfall ungewiss bleibt - maßgeblich darauf an, ob das Klagebegehren im Rahmen des dem Kläger Möglichen und zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für beide Seiten Gebotenen hinlänglich eindeutig formuliert ist und als Urteilstenor vollstreckbar wäre (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1986 - I ZR 43/84, WRP 1987, 101, 102, juris Rn. 14 - Tomatenmark).

    Wenn der Antrag dabei - wie der Beklagte meint - nach seiner Formulierung auch Fälle umfasst, deren Verbot die Klägerin gar nicht verlangen kann, lässt sich daraus kein Einwand gegen seine Bestimmtheit, sondern allenfalls gegen seine sachliche Berechtigung herleiten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1986 - I ZR 43/84, WRP 1987, 101, 102, juris Rn. 14 - Tomatenmark).

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen, gehört zu den legitimen Aufgaben der Medien (Senatsurteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, NJW 2013, 229 Rn. 12 mwN).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (Senatsurteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, NJW 2013, 229 Rn. 12 mwN).

  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Erfasst wären von dem begehrten Unterlassungsgebot etwa auch Situationen, in denen das verwaltungsgerichtliche Verfahren über die Aberkennung rechtskräftig abgeschlossen ist oder die plagiatsbemakelten Schriften der Klägerin gutgläubig - wie während des Berufungsverfahrens bereits durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 151, 202 Rn. 139 - Europäische Bankenunion) geschehen - an prominenter Stelle zitiert und insoweit unerkannt im wissenschaftlichen Diskurs angeführt werden.
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Eine vorweggenommene Abwägung, die sich mehr oder weniger nur auf Wahrscheinlichkeitsurteile und Vermutungen stützen könnte und die im konkreten Verletzungsfall im Vollstreckungsverfahren nachgeholt werden müsste, verbietet sich aber schon im Hinblick auf die Bedeutung der betroffenen Grundrechte (vgl. für die Bildberichterstattung Senatsurteile vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06, AfP 2008, 187 Rn. 14; vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218, 225, juris Rn. 15; für den Vorwurf eines schriftstellerischen Plagiats im Rahmen eines Feststellungsantrags bereits BGH, Urteil vom 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, GRUR 1960, 500, 504, juris Rn. 53).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Eine vorweggenommene Abwägung, die sich mehr oder weniger nur auf Wahrscheinlichkeitsurteile und Vermutungen stützen könnte und die im konkreten Verletzungsfall im Vollstreckungsverfahren nachgeholt werden müsste, verbietet sich aber schon im Hinblick auf die Bedeutung der betroffenen Grundrechte (vgl. für die Bildberichterstattung Senatsurteile vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06, AfP 2008, 187 Rn. 14; vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218, 225, juris Rn. 15; für den Vorwurf eines schriftstellerischen Plagiats im Rahmen eines Feststellungsantrags bereits BGH, Urteil vom 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, GRUR 1960, 500, 504, juris Rn. 53).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Die vorgenannten Beispiele machen deutlich, dass sich das Ergebnis der erforderlichen Abwägung wegen der Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls nicht generell und abstrakt vorausbestimmen lässt (vgl. BVerfGE 99, 185, 196, juris Rn. 50).
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Dieses weite Verständnis des Klageantrags entspricht auch der in dem bisherigen Prozessgeschehen zum Ausdruck kommenden Interessenlage der Klägerin (vgl. zu diesem Kriterium Senatsbeschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 10.02.1998 - XI ZR 72/97

    Auslegung und Anpassung von Anträgen im Anwaltsprozeß

  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 504/18

    Anspruch auf Unterlassung einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein

  • OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 16 U 210/18

    Rechtsstreit "Gaitanides ./. Zenthöfer": Kein Recht auf Vergessenwerden

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15, NJW 2016, 708 Rn. 8; vom 21. November 2017 - II ZR 180/15, NJW 2018, 1259 Rn. 8; vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17, BGHZ 218, 139 Rn. 15; vom 22. Januar 2021 - V ZR 12/19, NJW-RR 2021, 401 Rn. 9; vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, NJW 2021, 1756 Rn. 15; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Wird demgegenüber wie im Streitfall ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter (Unterlassungs-)Anspruch vorbeugend geltend gemacht, kommt es - soweit die konkret erwartete Verletzungsform im Einzelfall ungewiss bleibt - maßgeblich darauf an, ob das Klagebegehren im Rahmen des dem Kläger Möglichen und zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für beide Seiten Gebotenen hinlänglich eindeutig formuliert ist und als Urteilstenor vollstreckbar wäre (BGH Urt. v. 9.3.2021 - VI ZR 73/20, NJW 2021, 1756 Rn. 15 m. w. N.) .
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Die Bestimmtheit der Klageanträge ist - unabhängig von der durchgängig erhobenen Rüge der Beklagten - im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (BGH 9. März 2021 - VI ZR 73/20 - Rn. 15) .
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Daran gemessen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (st. Rspr.; siehe BGH, Urteile vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17, BGHZ 218, 139 Rn. 15; vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, NJW 2021, 1756 Rn. 15; vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, NJW 2021, 2958 Rn. 19, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; VIII ZR 118/20, juris Rn. 24; VIII ZR 357/20, juris Rn. 17; VIII ZR 275/19, juris Rn. 19; jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 3 O 188/21

    Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk

    Zusätzliche abstrakt formulierten Merkmale im Antrag sind eine unschädliche Überbestimmung, durch die der Antrag nicht über die konkrete Verletzungsform hinaus erweitert wird, sondern durch die die Klägerin lediglich verdeutlicht, in welchem Umfang sie über die Umstände des beanstandeten Verhaltens hinaus andere Verletzungshandlungen als im Kern gleichartig ansieht (BGH, Urteil vom 15.07.1999 - I ZR 204-96; BGH, Urteil vom 18.9.2014 - I ZR 34/12; BGH, Urteil vom 09.03.2021 - VI ZR 73/20).
  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. Senatsurteile vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881 Rn. 12 mwN; vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, NJW 2021, 1756 Rn. 23; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Antragstellers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Gegner abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH NJW 2021, 1756 [1757 Rn. 15]; BGH NJW-RR 2019, 399 [400 Rn. 13]; BGH BeckRS 2018, 6447 Rn. 15 und ständig).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15, NJW 2016, 708 Rn. 8; vom 21. November 2017 - II ZR 180/15, NJW 2018, 1259 Rn. 8; vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17, BGHZ 218, 139 Rn. 15; vom 22. Januar 2021 - V ZR 12/19, NJW-RR 2021, 401 Rn. 9; vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, NJW 2021, 1756 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 275/19

    Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17, BGHZ 218, 139 Rn. 15; vom 22. Januar 2021 - V ZR 12/19, NJW-RR 2021, 401 Rn. 9 und vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, NJW 2021, 1756 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20

    Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim

    Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17, BGHZ 218, 139 Rn. 15; vom 22. Januar 2021 - V ZR 12/19, NJW-RR 2021, 401 Rn. 9 und vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, NJW 2021, 1756 Rn. 15; jeweils mwN).
  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2022 - 5 U 117/21

    Kieferchirurgie - Prüfpflichten eines Hostproviders bei Beanstandung einer

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

  • OLG Dresden, 12.12.2023 - 4 U 1049/23

    Nutzerkonto; soziales Netzwerk; Deaktivierung; Wiederherstellung; Schaden

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 709/23
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

  • LG Düsseldorf, 06.07.2023 - 38 O 161/22
  • OLG München, 07.06.2023 - 21 U 5235/22

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arbeitnehmers durch Empfang von

  • LG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 O 165/21
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