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   BGH - XI ZR 472/15   

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BGH - XI ZR 472/15 (https://dejure.org/9999,80145)
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Kurzfassungen/Presse (4)


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darlehensgebühren der Bausparkassen sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darlehensgebühren bei Bauspardarlehen sind unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zulässigkeit von Gebühren bei Bauspardarlehen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH - XI ZR 477/15 (anhängig)

    Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen

    Auszug aus BGH - XI ZR 472/15
    XI ZR 472/15 und XI ZR 477/15.

    In den Verfahren XI ZR 472/15 und XI ZR 477/15 begehren die klagenden Bausparer von den beklagten Bausparkassen jeweils Rückzahlung einer Darlehensgebühr, die die Beklagten bei Auszahlung eines Bauspardarlehens aufgrund einer formularmäßigen Bestimmung in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) erhoben haben.

    Im Verfahren XI ZR 477/15 wurde das Bauspardarlehen im Januar 2007 ausbezahlt.

    In dem Verfahren XI ZR 477/15 hatte die Klage erstinstanzlich Erfolg; auf die Berufung hin wurde sie abgewiesen.

    In dem Verfahren XI ZR 477/15 hat das Berufungsgericht darüber hinaus angenommen, dass ein Rückzahlungsanspruch des Klägers verjährt sei.

  • BGH, 08.11.2016 - XI ZR 552/15

    Zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen

    Auszug aus BGH - XI ZR 472/15
    XI ZR 552/15.

    In dem Verfahren XI ZR 552/15 wendet sich der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist, mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der beklagten Bausparkasse enthaltene Klausel, wonach mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens fällig wird (§ 10 ABB).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BGH - XI ZR 472/15
    Die Grundsätze aus den Urteilen des Senats zur Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen vom 28. Oktober 2014 (XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 und XI ZR 17/14, BKR 2015, 26) seien nicht anzuwenden, weil die Darlehensgebühr nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Verbraucherdarlehens erhoben worden sei.
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BGH - XI ZR 472/15
    Die Grundsätze aus den Urteilen des Senats zur Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherdarlehen vom 28. Oktober 2014 (XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 und XI ZR 17/14, BKR 2015, 26) seien nicht anzuwenden, weil die Darlehensgebühr nicht im Zusammenhang mit der Gewährung eines Verbraucherdarlehens erhoben worden sei.
  • BGH - XI ZR 477/15 (anhängig)
    XI ZR 472/15 und XI ZR 477/15.

    In den Verfahren XI ZR 472/15 und XI ZR 477/15 begehren die klagenden Bausparer von den beklagten Bausparkassen jeweils Rückzahlung einer Darlehensgebühr, die die Beklagten bei Auszahlung eines Bauspardarlehens aufgrund einer formularmäßigen Bestimmung in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) erhoben haben.

    In dem Verfahren XI ZR 472/15 ist die Klage in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.

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