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   BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03   

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BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03 (https://dejure.org/2005,27455)
BPatG, Entscheidung vom 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03 (https://dejure.org/2005,27455)
BPatG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 24 W (pat) 336/03 (https://dejure.org/2005,27455)
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  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    So darf in diesem Zusammenhang eine Prägung des Gesamteindrucks einer Marke durch einen einzelnen Bestandteil nur angenommen werden, wenn davon auszugehen ist, daß die übrigen Markenteile in einer Weise zurücktreten, daß sie vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 1998, 942 "ALKA-SELTZER; GRUR 2000, 233, 234 "RAUSCH/ELFI RAUCH"; GRUR 2000, 883, 885 "PAPAGALLO"; GRUR 2003, 880, 881 "City Plus"; GRUR 2004, 598 "Kleiner Feigling").

    Bei derartigen Gesamtbegriffen besteht für den Verkehr keine Veranlassung, sich an einem einzelnen Teil dieses Begriffs zu orientieren (vgl. BGH GRUR 2004, 598 "Kleiner Feigling"; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 9 Rn 403).

    Das bloße Vorhandensein eines übereinstimmenden Wortteils allein kann noch nicht die Annahme einer derartigen Verwechslungsgefahr begründen, zumal hierfür nicht jegliche, wie auch immer geartete gedankliche Assoziationen ausreichen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH GRUR 1999, 735, 736 "MONOFLAM/POLYFLAM"; BGH GRUR 2004, 598, 599 "Kleiner Feigling").

    die Gefahr, daß der Verkehr wegen der teilweisen Übereinstimmung der Zeichen von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen zwischen den Markeninhabern ausgeht, ist schon deshalb nicht gegeben, weil es sich bei "CYBER" nicht um die Firmenkennzeichnung der Widersprechenden handelt (vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 "Kleiner Feigling"; GRUR 2004, 866, 867 "Mustang").

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 f "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 2004, 783, 784 "NEU-RO-FIBOLEX/NEURO-FIBRALEX"; GRUR 2004, 235, 234 "Davidoff II").

    Hierbei ist der Erfahrungssatz zu berücksichtigen, daß der Verkehr zwar dazu neigt, längere Kennzeichen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen, daß er aber - soweit diese Notwendigkeit zur Verkürzung nicht besteht - grundsätzlich die Marken in der Form aufnimmt, in der sie ihm entgegentreten (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 1998, 932, 933 "MEISTERBRAND").

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die als unterschiedlich erkannten Vergleichsmarken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die Ursprungsidentität der betroffenen Waren (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, "Canon"; GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo") oder auf sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen deren Hersteller bzw. Anbieter (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 2004, 886, 887 "Mustang") schließen lassen.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR Int. 2000, 899, 901 "Marca/Adidas"; BGH GRUR 2003, 332, 334 "Abschlußstück").

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die als unterschiedlich erkannten Vergleichsmarken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die Ursprungsidentität der betroffenen Waren (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, "Canon"; GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo") oder auf sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen deren Hersteller bzw. Anbieter (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 2004, 886, 887 "Mustang") schließen lassen.

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    Dementsprechend hat der BGH die Ausführungen des Bundespatentgerichts, die Grundsätze zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr von Kombinationsmarken dürften nicht auf Einwortmarken übertragen werden, nicht beanstandet (BGH GRUR 1999, 735, 736 "MONOFLAM/POLYFLAM").

    Das bloße Vorhandensein eines übereinstimmenden Wortteils allein kann noch nicht die Annahme einer derartigen Verwechslungsgefahr begründen, zumal hierfür nicht jegliche, wie auch immer geartete gedankliche Assoziationen ausreichen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH GRUR 1999, 735, 736 "MONOFLAM/POLYFLAM"; BGH GRUR 2004, 598, 599 "Kleiner Feigling").

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR Int. 2000, 899, 901 "Marca/Adidas"; BGH GRUR 2003, 332, 334 "Abschlußstück").
  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    Gegen die Übernahme dieser ausschließlich zu mehrteiligen Kombinationsmarken entwickelten Grundsätze auf einteilige Marken spricht einmal, daß dadurch eine sichere Abgrenzung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Verwechslungsgefahr unmöglich würde und die bewußt hoch angesetzten Anforderungen an die Bejahung einer mittelbaren Verwechslungsgefahr umgangen werden könnten (vgl. BPatG GRUR 2002, 438, 440 "WISCHMAX").
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 f "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 2004, 783, 784 "NEU-RO-FIBOLEX/NEURO-FIBRALEX"; GRUR 2004, 235, 234 "Davidoff II").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 f "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 2004, 783, 784 "NEU-RO-FIBOLEX/NEURO-FIBRALEX"; GRUR 2004, 235, 234 "Davidoff II").
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die als unterschiedlich erkannten Vergleichsmarken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die Ursprungsidentität der betroffenen Waren (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, "Canon"; GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo") oder auf sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen deren Hersteller bzw. Anbieter (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd"; BGH GRUR 2004, 886, 887 "Mustang") schließen lassen.
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 01.02.2005 - 24 W (pat) 336/03
    So darf in diesem Zusammenhang eine Prägung des Gesamteindrucks einer Marke durch einen einzelnen Bestandteil nur angenommen werden, wenn davon auszugehen ist, daß die übrigen Markenteile in einer Weise zurücktreten, daß sie vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 1998, 942 "ALKA-SELTZER; GRUR 2000, 233, 234 "RAUSCH/ELFI RAUCH"; GRUR 2000, 883, 885 "PAPAGALLO"; GRUR 2003, 880, 881 "City Plus"; GRUR 2004, 598 "Kleiner Feigling").
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

  • BGH, 06.05.2004 - I ZB 27/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

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