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BPatG, 01.02.2021 - 25 W (pat) 525/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "AYYANA/Ayanda" - Fehlen einer Begründung des Zurückweisungsbeschlusses - wesentlicher Mangel - Zurückverweisung an das DPMA - Rückzahlung der Beschwerdegebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58
Rechtsmittel
Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 25 W (pat) 525/20
Von einem wesentlichen Mangel des Verfahrens im Sinne des § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG ist auszugehen, wenn es nicht mehr als ordnungsgemäße Grundlage für die darauf beruhende Entscheidung des DPMA anzusehen ist (BGH GRUR 1962, 86, 87 - Fischereifahrzeug). - BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Viva Home (Wort-Bild-Marke)/VIVA" - ungenügende …
Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 25 W (pat) 525/20
Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung eines Widerspruchs zu übernehmen (vgl. BPatG 26 W (pat) 540/16 - Viva Home/VIVA), zumal das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der angegriffenen Marke äußerst umfangreich ist und eine sehr differenzierte Prüfung erfordert.