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   BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18   

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BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18 (https://dejure.org/2021,5387)
BPatG, Entscheidung vom 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18 (https://dejure.org/2021,5387)
BPatG, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - 26 W (pat) 561/18 (https://dejure.org/2021,5387)
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  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    Für die Beurteilung der Eignung eines Zeichens als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise zum Anmeldezeitpunkt abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 682 Rdnr. 23 - 25 - Bostongurka; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 - Windsurfing Chiemsee; BGH a. a. O. - Stadtwerke Bremen).

    Zumindest der am internationalen Handelsverkehr beteiligte inländische Fachverkehr, dessen Verständnis für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka) und der grundsätzlich in der Lage ist, eindeutig beschreibende Angaben in fremden Sprachen, insbesondere in der Welthandelssprache Englisch zu erkennen (vgl. BPatG 30 W (pat) 19/17 - Smooth; 30 W (pat) 534/18 - SMARTCORE; 26 W (pat) 536/18 - Slumberzone), versteht die Bedeutung des Anmeldezeichens.

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    Für die Beurteilung der Eignung eines Zeichens als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise zum Anmeldezeitpunkt abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 682 Rdnr. 23 - 25 - Bostongurka; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 - Windsurfing Chiemsee; BGH a. a. O. - Stadtwerke Bremen).

    Zumindest der am internationalen Handelsverkehr beteiligte inländische Fachverkehr, dessen Verständnis für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka) und der grundsätzlich in der Lage ist, eindeutig beschreibende Angaben in fremden Sprachen, insbesondere in der Welthandelssprache Englisch zu erkennen (vgl. BPatG 30 W (pat) 19/17 - Smooth; 30 W (pat) 534/18 - SMARTCORE; 26 W (pat) 536/18 - Slumberzone), versteht die Bedeutung des Anmeldezeichens.

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2011, 1035 Rdnr. 37 - 1000; BGH GRUR 2017, 186 Rdnr. 38 - Stadtwerke Bremen).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    Vielmehr genügt es, dass sie zu diesen Zwecken verwendet werden können (EuGH GRUR 2004, 146, 147 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2010, 534, Juris-Tz. 52 - PRANAHAUS).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    dd) Auch die durchgehende Großschreibung des angemeldeten Wortzeichens "COSY" kann keine Schutzfähigkeit begründen, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen Regeln folgende Groß- und Kleinschreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt ist (BGH GRUR 2008 710 Rdnr. 20 - VISAGE; BPatG 30 W (pat) 56/12 - IRLAB; 26 W (pat) 528/17 - EASYQUICK).
  • BPatG, 18.07.2019 - 30 W (pat) 534/18
    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    Zumindest der am internationalen Handelsverkehr beteiligte inländische Fachverkehr, dessen Verständnis für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka) und der grundsätzlich in der Lage ist, eindeutig beschreibende Angaben in fremden Sprachen, insbesondere in der Welthandelssprache Englisch zu erkennen (vgl. BPatG 30 W (pat) 19/17 - Smooth; 30 W (pat) 534/18 - SMARTCORE; 26 W (pat) 536/18 - Slumberzone), versteht die Bedeutung des Anmeldezeichens.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    Für die Beurteilung der Eignung eines Zeichens als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise zum Anmeldezeitpunkt abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 682 Rdnr. 23 - 25 - Bostongurka; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 - Windsurfing Chiemsee; BGH a. a. O. - Stadtwerke Bremen).
  • BPatG, 03.07.2014 - 30 W (pat) 56/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "IR LAB (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    dd) Auch die durchgehende Großschreibung des angemeldeten Wortzeichens "COSY" kann keine Schutzfähigkeit begründen, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen Regeln folgende Groß- und Kleinschreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt ist (BGH GRUR 2008 710 Rdnr. 20 - VISAGE; BPatG 30 W (pat) 56/12 - IRLAB; 26 W (pat) 528/17 - EASYQUICK).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    Vielmehr genügt es, dass sie zu diesen Zwecken verwendet werden können (EuGH GRUR 2004, 146, 147 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2010, 534, Juris-Tz. 52 - PRANAHAUS).
  • BPatG, 05.12.2019 - 30 W (pat) 19/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Smooth" - fehlende Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 01.02.2021 - 26 W (pat) 561/18
    Zumindest der am internationalen Handelsverkehr beteiligte inländische Fachverkehr, dessen Verständnis für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka) und der grundsätzlich in der Lage ist, eindeutig beschreibende Angaben in fremden Sprachen, insbesondere in der Welthandelssprache Englisch zu erkennen (vgl. BPatG 30 W (pat) 19/17 - Smooth; 30 W (pat) 534/18 - SMARTCORE; 26 W (pat) 536/18 - Slumberzone), versteht die Bedeutung des Anmeldezeichens.
  • BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "slumberzone (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" -

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

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