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BPatG, 01.04.2008 - 4 Ni 8/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 01.04.2008 - 4 Ni 8/06
- BPatG, 29.05.2008 - 4 Ni 8/06
- BPatG, 29.10.2008 - 4 Ni 8/06
- BGH, 24.06.2010 - Xa ZR 76/08
- BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 76/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65
Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate …
Auszug aus BPatG, 01.04.2008 - 4 Ni 8/06
Ursprünglich bestand zwischen den Parteien ein am 7. August 2002 geschlossener "Ausschließlicher Lizenz- und Knowhow-Vertrag" und unzweifelhaft kann aus einem Lizenzvertrag - insbesondere im Zusammenhang mit der Gewährung einer ausschließlichen Lizenz - die Treuwidrigkeit einer Klage gegen das die Grundlage der Lizenz bildende Streitpatent folgen (BGH GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen; GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung). - BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen …
Auszug aus BPatG, 01.04.2008 - 4 Ni 8/06
Ursprünglich bestand zwischen den Parteien ein am 7. August 2002 geschlossener "Ausschließlicher Lizenz- und Knowhow-Vertrag" und unzweifelhaft kann aus einem Lizenzvertrag - insbesondere im Zusammenhang mit der Gewährung einer ausschließlichen Lizenz - die Treuwidrigkeit einer Klage gegen das die Grundlage der Lizenz bildende Streitpatent folgen (BGH GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen; GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung). - LG Düsseldorf, 28.02.2012 - 4a O 282/07
Feuerfluchtweg
Auszug aus BPatG, 01.04.2008 - 4 Ni 8/06
b) Eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren oder das vor dem Landgericht Düsseldorf angestrengte Verfahren (4a O 282/07) kam nicht in Betracht, weil es sich in beiden Fällen nicht um eine Vorgreiflichkeit im Sinne des § 148 ZPO handelt und die Voraussetzungen des § 149 ZPO nicht vorliegen.
- BPatG, 20.09.2023 - 8 Ni 14/23 Im Hinblick darauf kann dem Kläger zu 2. ein rechtliches Interesse an der Durchführung des hiesigen Nichtigkeitsverfahrens nicht abgesprochen werden (vgl. BPatG, Urteil vom 1. April 2008 - 4 Ni 8/06, juris, bestätigt durch BGH, Urteil vom 24. Juni 2019, Xa ZR 76/08, juris).