Rechtsprechung
BPatG, 01.07.2004 - 25 W (pat) 85/02 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BPatG, 01.07.2004 - 25 W (pat) 85/02
- BPatG, 01.10.2004 - 25 W (pat) 85/02
- BGH, 11.05.2006 - I ZB 29/04
- BPatG, 01.02.2008 - 25 W (pat) 85/02
- BGH, 25.02.2010 - I ZB 18/08
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 343
- GRUR-RR 2010, 456 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.02.2010 - I ZB 18/08
Malteserkreuz III
Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG GRUR 2005, 343). - BPatG, 01.10.2004 - 25 W (pat) 42/02 Zur Begründung weist sie zunächst auf die Ausführungen des dortigen Inhabers der angegriffenen Marke und Beschwerdegegners im Schriftsatz vom 10. März 2003 in der Parallelsache 25 W (pat) 85/02 hin, in der die Markenstelle eine Verwechslungsgefahr zwischen denselben Marken verneint hatte.
Sie schließt sich der Auffassung der Markenstelle an und nimmt auf ihre Beschwerdebegründung in der Parallel-Sache 25 W (pat) 85/02 Bezug.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten sowie der Akten in der Parallel-Sache 25 W (pat) 85/02 und die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
Die von der Widersprechenden im Parallelverfahren 25 W (pat) 85/02 vorgelegten Unterlagen, mit denen die dort bestrittene Benutzung der älteren Marke glaubhaft gemacht werden sollte, sind nach Auffassung des Senats zum Nachweis einer durch intensive, markenmäßige Benutzung nachträglich gesteigerten Kennzeichnungskraft der älteren Marke in ihrer eingetragenen Form nicht geeignet.
- BGH, 11.05.2006 - I ZB 29/04
Verwechslungsgefahr zweier Marken bei selbständig kennzeichnender Stellung eines …
Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde des Widersprechenden zurückgewiesen (GRUR 2005, 343).