Rechtsprechung
   BPatG, 01.07.2020 - 29 W (pat) 20/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22918
BPatG, 01.07.2020 - 29 W (pat) 20/17 (https://dejure.org/2020,22918)
BPatG, Entscheidung vom 01.07.2020 - 29 W (pat) 20/17 (https://dejure.org/2020,22918)
BPatG, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 29 W (pat) 20/17 (https://dejure.org/2020,22918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 01.07.2020 - 29 W (pat) 20/17
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn.10- DeutschlandCard).

    Von einem beschreibenden und mithin nicht unterscheidungskräftigen Begriff kann auch dann ausgegangen werden, wenn das angemeldete Zeichen verschiedene Bedeutungen hat, sofern eine der möglichen Bedeutungen die Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872, Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 01.07.2020 - 29 W (pat) 20/17
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn.10- DeutschlandCard).

    Von einem beschreibenden und mithin nicht unterscheidungskräftigen Begriff kann auch dann ausgegangen werden, wenn das angemeldete Zeichen verschiedene Bedeutungen hat, sofern eine der möglichen Bedeutungen die Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872, Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 01.07.2020 - 29 W (pat) 20/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).

    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Zeichen ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, sofern die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 - BioID).

  • BPatG, 28.01.2022 - 29 W (pat) 556/19
    Im Hinblick auf die Telekommunikationsdienstleistungen der Klasse 38 ist neben der rein technischen Komponente auch die inhaltliche Bereitstellung und Übermittlung von Informationen einbezogen, weil zwischen der technischen Dienstleistung und der Kontentvermittlung ein so enger Bezug besteht, dass das entsprechende Verkehrsverständnis zwischen Technik und Inhalt insoweit nicht mehr trennt (BGH GRUR 2010, 1100 Rn. 22 - TOOOR!; BPatG, Beschluss vom 25.04.2019, 26 W (pat) 44/17 - MODELLE HAMBURG.de; Beschluss vom 13.02.2017, 26 W (pat) 58/16 - partnerguide24; Beschluss vom 22.01.2015, 29 W (pat) 525/13 - The European; Beschluss vom 05.03.2008, 29 W (pat) 223/04 - Dating TV, Beschluss vom 01.07.2020, 29 W (pat) 20/17 - AzubiScout.de; Beschluss vom 04.08.2021, 29 W (pat) 527/18 - hygge).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht