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   BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01   

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BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01 (https://dejure.org/2002,26557)
BPatG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01 (https://dejure.org/2002,26557)
BPatG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 25 W (pat) 182/01 (https://dejure.org/2002,26557)
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  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Dieser Grundsatz schließt zwar die Erkenntnis ein, dass auch einzelnen Zeichenbestandteilen unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft zukommen kann und dass dann bei einer Übereinstimmung von Zeichen in dem prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Marken zu bejahen ist (ständige Rspr des BGH, vgl BGH MarkenR 2000, 20, 21 - RAUSCH / ELFI RAUCH mwN).

    Unter diesen Umständen kommt dem Wort "Omeprazol" keine alleinige kollisionsbegründende Wirkung, sondern eine - zugunsten der Widersprechenden unterstellt - allenfalls Mitprägung des Gesamteindrucks der angegriffenen Marke zu, was jedoch in diesen Zusammenhang für die Begründung der Verwechslungsgefahr nicht ausreicht (vgl BGH MarkenR 2002, 165, 167 "BIG"; BGH MarkenR 2000, 20 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Grundsätzlich ist zur Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr auf den Gesamteindruck der Marke in ihrer registrierten Form abzustellen ist (vgl BGH MarkenR 2002, 49, 51 "ASTRA/ESTRA-PUREN"), wobei selbst kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Elemente zur Prägung des Gesamteindrucks beitragen oder gar entscheidendes Gewicht erlangen können und dann nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 152, 160 mwN).

    Der Verneinung einer allein prägenden und kollisionsbegründenden Bedeutung des Bestandteils "Omeprazol" steht auch nicht entgegen, dass es sich bei dem weiteren Wort "dura" um einen Bestandteil der Firma sowie wohl auch um den Stammbestandteil einer Zeichenserie der Inhaberin der angegriffenen Marke handelt und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass insbesondere bei der Kombination mehrerer Wortbestandteile, zu denen eine dem Verkehr bekannte oder als solche erkennbare Unternehmenskennzeichnung oder - wofür ein entsprechender Erfahrungssatz gelten soll - ein Stammbestandteil einer Zeichenserie des Markeninhabers gehört, der Verkehr sein Augenmerk vor allem auf die eigentliche Produktkennzeichnung richten wird (vgl BGH MarkenR 2002, 49, 51, 52 "ASTRA/ESTRA-PUREN" mwN).

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Auch insoweit ist allerdings von dem wiederum kollisionsmindernden Umstand auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BPatG, 30.10.1997 - 25 W (pat) 231/95
    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Danach ist von einem Vorrang der Produktkennzeichnung insbesondere dann nicht auszugehen, wenn die weiteren Zeichenbestandteile eine Kennzeichnungsschwäche aufweisen oder aus sonstigen Gründen in ihrer kennzeichnenden Bedeutung zurücktreten (vgl auch BGH "ASTRA/ESTRA-PUREN" aaO, 52 sowie BPatG GRUR 1998, 821 "Tumarol/DURADOL Mundipharma").
  • BPatG, 20.09.1995 - 26 W (pat) 70/94
    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Der Bestandteil "Omeprazol" ist in der angegriffenen Gesamtbezeichnung auch nicht blickfangartig so herausgestellt, dass er auch von den Teilen der Verkehrskreise, die darin nicht den Fachbegriff erkennen, als das den Gesamteindruck allein prägende betriebskennzeichnende Merkmal und nicht als Sachhinweis aufgefasst wird (vgl BGH GRUR 1996, 284, 286 "Fläminger/Fälinger").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Auch insoweit ist allerdings von dem wiederum kollisionsmindernden Umstand auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Auch insoweit ist allerdings von dem wiederum kollisionsmindernden Umstand auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Auch insoweit ist allerdings von dem wiederum kollisionsmindernden Umstand auszugehen, dass grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 01.08.2002 - 25 W (pat) 182/01
    Unter diesen Umständen kommt dem Wort "Omeprazol" keine alleinige kollisionsbegründende Wirkung, sondern eine - zugunsten der Widersprechenden unterstellt - allenfalls Mitprägung des Gesamteindrucks der angegriffenen Marke zu, was jedoch in diesen Zusammenhang für die Begründung der Verwechslungsgefahr nicht ausreicht (vgl BGH MarkenR 2002, 165, 167 "BIG"; BGH MarkenR 2000, 20 "RAUSCH/ELFI RAUCH").
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