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   BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14   

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BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14 (https://dejure.org/2016,23388)
BPatG, Entscheidung vom 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14 (https://dejure.org/2016,23388)
BPatG, Entscheidung vom 01. August 2016 - 25 W (pat) 98/14 (https://dejure.org/2016,23388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "MITO" - geografische Angabe - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit der zur Eintragung als Wortmarke in das Markenregister angemeldeten Bezeichnung "MITO"; Bezeichnung "MITO" als beschreibende geografische Angabe

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MITO" - geografische Angabe - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).

    Dabei ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 29 - Chiemsee).

    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16 Rn. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674 Rn. 98 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16 Rn. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674 Rn. 98 - Postkantoor).

    Soweit die Anmelderin auf (vermeintlich) vergleichbare Voreintragungen verweist, ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BPatG, 28.10.2008 - 33 W (pat) 105/06

    Vierlinden

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Es ist aber im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose unter Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen zu untersuchen, ob eine beschreibende Verwendung vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist oder auch bei realitätsbezogener Betrachtungsweise nur ernsthaft in Betracht kommt (EuGH, a. a. O. Rn. 31-34 - Chiemsee; BGH, GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2009, 491, 494 f. - Vierlinden; a. a. O. - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Es ist aber im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose unter Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen zu untersuchen, ob eine beschreibende Verwendung vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist oder auch bei realitätsbezogener Betrachtungsweise nur ernsthaft in Betracht kommt (EuGH, a. a. O. Rn. 31-34 - Chiemsee; BGH, GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2009, 491, 494 f. - Vierlinden; a. a. O. - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Soweit die Anmelderin auf (vermeintlich) vergleichbare Voreintragungen verweist, ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Soweit die Anmelderin auf (vermeintlich) vergleichbare Voreintragungen verweist, ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 18.11.2015 - 29 W (pat) 34/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Yukon" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Die von der Anmelderin angeführten Entscheidungen des Bundespatentgerichts 29 W (pat) 80/11 - Bronx; 27 W (pat) 5/14 - Lönneberga; 29 W (pat) 34/13 Yukon und 27 W  (pat) 516/14 - Schloss Neubeuern stehen nicht im Widerspruch zu dem oben dargelegten.
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Soweit die Anmelderin auf (vermeintlich) vergleichbare Voreintragungen verweist, ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Soweit die Anmelderin auf (vermeintlich) vergleichbare Voreintragungen verweist, ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 01.08.2016 - 25 W (pat) 98/14
    Soweit die Anmelderin auf (vermeintlich) vergleichbare Voreintragungen verweist, ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 21.05.2014 - 29 W (pat) 80/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "BRONX" - kein Freihaltungsbedürfnis -

  • BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lönneberga" - kein

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BPatG, 04.04.2019 - 30 W (pat) 549/17
    Entgegen der Rechtsauffassung der Anmelderin kommt es daher für die Bejahung eines entsprechenden Schutzhindernisses weder darauf an, ob entsprechende Gewerbebetriebe in dem fraglichen Ort vorhanden sind oder der Verkehr die Bezeichnung Wellington derzeit als Ortsnamen kennt und ob er diesen Ort mit den beanspruchten Waren in Verbindung bringt (vgl. dazu BPatG 25 W (pat) 98/14 v. 1. August 2016 - MITO, veröffentlich auf PAVIS PROMA sowie der Internetseite des BPatG).

    Soweit die Anmelderin auf (vermeintlich) vergleichbare Voreintragungen verweist, ist zunächst anzumerken, dass den Eintragungen auch eine Reihe von Zurückweisungen von geographischen Herkunftsangaben gegenüberstehen (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 1051 - Cloppenburg, BPatG 25 W (pat) 98/14 - MITO; 28 W (pat) 548/12 - Ranis; 26 W (pat) 4/12 - Viareggio; jeweils veröffentlicht auf der Internetseite des BPatG).

  • BPatG, 12.04.2018 - 25 W (pat) 26/16

    Voraussetzungen für eine Löschung der Bezeichnung "Schönefelder Kreuz" für

    Nach den obigen Ausführungen und dem gefundenen Recherchematerial bietet es sich an, in der Umgebung des Schönefelder Kreuzes ein Maklerbüro oder einen Gewerbepark zu betreiben und Grundstücke (ggf. auch spezifisch für die Luft- und Raumfahrtindustrie) zum Kauf oder zur Miete anbieten und/oder in dem dortigen Umfeld entsprechende Immobilien anzubieten und mit der Bezeichnung Schönefelder Kreuz auf den Standort des entsprechenden Dienstleistungsanbieters und/oder auf das entsprechende Immobilienangebot aus diesem Bereich hinzuweisen (vgl. hierzu BPatG 25 W (pat) 98/14 - Mito; 25 W (pat) 549/14 - Grevensteiner; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lindberg" - geographische Herkunftsangabe -

    Daher kommt es für die Bejahung eines entsprechenden Schutzhindernisses weder darauf an, ob entsprechende Gewerbebetriebe in dem fraglichen Ort vorhanden sind oder der Verkehr die Bezeichnung Lindberg derzeit als Ortsnamen kennt und ob er diesen Ort mit den beanspruchten Waren in Verbindung bringt (vgl. dazu BPatG 25 W (pat) 98/14 v. 1. August 2016 - MITO, veröffentlich auf PAVIS PROMA sowie der Internetseite des BPatG).
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