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   BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05   

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BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05 (https://dejure.org/2007,27446)
BPatG, Entscheidung vom 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05 (https://dejure.org/2007,27446)
BPatG, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 30 W (pat) 155/05 (https://dejure.org/2007,27446)
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  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Dabei bleibt auch ein beschreibender Bestandteil bei der Feststellung des Gesamteindrucks nicht außer Betracht, sondern ist mit zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder; a. a. O. - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Die zu vergleichenden (abweichenden) Markenteile sprechen auch dann gegen eine mittelbare Verwechslungsgefahr, wenn sie sich mit dem gemeinsamen Bestandteil zu eigenen, in sich geschlossenen Gesamtbegriffen verbinden, die von der Vorstellung wegführen, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 - MEISTER-BRAND; GRUR 1999, 735 - POLYFLAM/MONOFLAM; BGH GRUR 2004, 779 Zwilling/Zweibrüder).

  • BPatG, 07.11.2005 - 30 W (pat) 180/04
    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Bei seiner Entscheidung geht der Senat - unter Bezugnahme auf seine - die vorliegende Widerspruchsmarke betreffende - Entscheidung vom 7. November 2005 (vgl. 30 W (pat) 180/04 - PLANETSPA/SPA in PAVIS PROMA - CD-ROM) und die aus diesem Verfahren der Widersprechenden bekannten Belege zur Verwendung des Begriffs "Spa" - entgegen der Auffassung der Widersprechenden von einer lediglich unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft und damit einem eingeschränkten Schutzumfang der Widerspruchsmarke aus.

    Daneben wird der Begriff auch verwendet für die dabei verwendeten Produkte aus dem Kosmetik- und Gesundheitsbereich, die auch als Wellnessanwendung zu Hause im oder im Rahmen eines "persönlichen Home Spa" angewendet werden können (vgl. 30 W (pat) 180/04 - SPA/PLANETSPA).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98

    SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung

    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sei nicht vermindert, da es keine Belege dafür gebe, dass "Spa" beschreibend verstanden werde; sie verweist hierzu auf die Entscheidung des BGH I ZR 120/98 (GRUR 2001, 420 - SPA).

    Dieser Beurteilung stehen die von der Widersprechenden herangezogenen Entscheidungen des LG Köln vom 11. April 2002 Az. 310 817/01 sowie des Berufungsurteils des OLG Köln vom 10. Januar 2003 - 6 U 86/02 - sowie des BGH vom 25. Januar 2001 (WRP 2001, 546) nicht entgegen.

  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Die zu vergleichenden (abweichenden) Markenteile sprechen auch dann gegen eine mittelbare Verwechslungsgefahr, wenn sie sich mit dem gemeinsamen Bestandteil zu eigenen, in sich geschlossenen Gesamtbegriffen verbinden, die von der Vorstellung wegführen, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 - MEISTER-BRAND; GRUR 1999, 735 - POLYFLAM/MONOFLAM; BGH GRUR 2004, 779 Zwilling/Zweibrüder).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Insoweit scheidet bei schutzunfähigen Bestandteilen eine Verwechslungsgefahr schon aus Rechtsgründen aus, da aus diesen Bestandteilen keine gesonderten Rechte hergeleitet werden können (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 221, 274 m. w. N.).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Insoweit liegt hier eine andere Fallgestaltung vor als bei der von der Widersprechenden angeführten Entscheidung des EuGH - THOMSON LIFE (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044), da dort der - in seiner Kennzeichnungskraft nicht geschwächte - übereinstimmende Bestandteil in der jüngeren Marke mit einem Unternehmenskennzeichen verbunden war.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Sie werten gleichwohl einen in beiden Marken identisch oder zumindest wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke, messen diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion bei und sehen deshalb die übrigen abweichenden Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke an (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 01.10.2007 - 30 W (pat) 155/05
    Dabei sind aber schutzunfähige Elemente auch unter dem Gesichtspunkt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne nicht kollisionsbegründend (vgl. BGH GRUR 2000, 608, 610 - ARD-1; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rdn. 340 m. w. N.).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BPatG, 18.09.1996 - 26 W (pat) 58/95
  • BPatG, 27.07.2004 - 33 W (pat) 193/02
  • BPatG, 09.07.2002 - 24 W (pat) 198/01
  • OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 86/02

    UWG -Recht

  • BPatG, 16.06.2004 - 32 W (pat) 298/02
  • BPatG, 15.07.2005 - 25 W (pat) 161/03
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BPatG, 15.02.2005 - 24 W (pat) 297/03
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

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