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   BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 23/13   

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https://dejure.org/2014,49123
BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 23/13 (https://dejure.org/2014,49123)
BPatG, Entscheidung vom 01.10.2014 - 26 W (pat) 23/13 (https://dejure.org/2014,49123)
BPatG, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 26 W (pat) 23/13 (https://dejure.org/2014,49123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "NACHTWÄCHTERTROPFEN (Wort-Bild-Marke)/NACHTWÄCHTER (Gemeinschaftswortmarke)" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "NACHTWÄCHTER" und "NACHTWÄCHTERTROPFEN"; Beurteilung der Identität bzw. Ähnlichkeit der von den sich gegenüberstehenden Marken umfassten Waren; Bestimmung des bildlichen Gesamteindrucks einer ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "NACHTWÄCHTERTROPFEN (Wort-Bild-Marke)/NACHTWÄCHTER (Gemeinschaftswortmarke)" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "NACHTWÄCHTERTROPFEN (Wort-Bild-Marke)/NACHTWÄCHTER (Gemeinschaftswortmarke)" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 23/13
    Die Verwechslungsgefahr von Marken i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei insbesondere die Ähnlichkeit der Waren, die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke und die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen von maßgeblicher Bedeutung sind, wobei diese Faktoren in einer Wechselwirkung zueinander stehen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2006, 60, 61 Rdn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 860 Rdn. 16 - Malteserkreuz I; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 258, 260 Rdn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 484, 486 Rdn. 23 - Metrobus; GRUR 2010, 235 Rdn. 15 - AIDA/AIDU).

    Bei kombinierten Wort-Bild-Marken ist in klanglicher Hinsicht von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass der Verkehr in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform die prägende Bedeutung zumisst (BGH GRUR 2001, 1158, 1160 - Dorf MÜNSTERLAND; GRUR 2008, 903, 905 - SIERRA ANTIGUO).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 23/13
    Die Verwechslungsgefahr von Marken i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei insbesondere die Ähnlichkeit der Waren, die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke und die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen von maßgeblicher Bedeutung sind, wobei diese Faktoren in einer Wechselwirkung zueinander stehen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2006, 60, 61 Rdn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, 860 Rdn. 16 - Malteserkreuz I; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2008, 258, 260 Rdn. 20 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2009, 484, 486 Rdn. 23 - Metrobus; GRUR 2010, 235 Rdn. 15 - AIDA/AIDU).

    Eine Prägung des Gesamteindrucks einer mehrteiligen Marke durch einen einzelnen Bestandteil kann nur angenommen werden, wenn davon auszugehen ist, dass die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck  vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2010, 828, 832 - DiSC).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 23/13
    Die Ähnlichkeit von Marken ist anhand des Gesamteindrucks zu beurteilen, den sie im Erinnerungsbild des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers hinterlassen (EuGH GRUR Int 2004, 843, 845 - MATRATZEN; GRUR Int 2010, 129, 132 - Carbonell/La Espanola; BGH a. a. O. - Culinaria/Villa Culinaria).
  • BPatG, 16.01.2022 - 26 W (pat) 564/22
    Durch den Einwortcharakter kann eine Klammerwirkung erzeugt werden, die dazu führt, dass der Verkehr den weiteren Zeichenbestandteil grundsätzlich nicht vernachlässigt (BPatG 26 W (pat) 23/13 - NACHTWÄCHTERTROPFEN/NACHTWÄCHTER; 30 W (pat) 175/05 - DUAL/DUALVISION; 28 W (pat) 40/17 - Quadroform/QUADRO).
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