Rechtsprechung
   BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14, 5 ZA (pat) 104/14, zu 5 Ni 58/11 (EP) KoF 59/13, KoF 60/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44632
BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14, 5 ZA (pat) 104/14, zu 5 Ni 58/11 (EP) KoF 59/13, KoF 60/13 (https://dejure.org/2015,44632)
BPatG, Entscheidung vom 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14, 5 ZA (pat) 104/14, zu 5 Ni 58/11 (EP) KoF 59/13, KoF 60/13 (https://dejure.org/2015,44632)
BPatG, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 5 ZA (pat) 103/14, 5 ZA (pat) 104/14, zu 5 Ni 58/11 (EP) KoF 59/13, KoF 60/13 (https://dejure.org/2015,44632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,44632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte

    § 84 PatG, § 91 ZPO, § 103 ZPO, § 567 ZPO, § 11 RPflG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - "Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte" - zur Zahlung einer Klagegebühr für die Erhebung einer gemeinsamen Klage durch mehrere Kläger - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten in einem Patentnichtigkeitsverfahren im Hinblick auf den Nachweis eines gesondert beauftragten Rechtsanwalts

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - "Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte" - zur Zahlung einer Klagegebühr für die Erhebung einer gemeinsamen Klage durch mehrere Kläger - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - "Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte" - zur Zahlung einer Klagegebühr für die Erhebung einer gemeinsamen Klage durch mehrere Kläger - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14
    aa) Unstreitig stand eine Verletzungsklage, bei der eine gleichzeitige Beauftragung von Rechts- und Patentanwalt üblich ist, wobei deren Kosten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch erstattungsfähig sind (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Dezember 2012 - Az. X ZB 11/12 -, abgedruckt in: BGHZ 196, 52; GRUR 2013, 427; Mitt. 2013, 145 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren), niemals im Raum.

    bb) Zwar ist den Klägerinnen darin Recht zu geben, dass nach den auf die Umstände des Einzelfalls abstellenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 8. Dezember 2012 (a. a. O. - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren) es nicht auszuschließen ist, dass eine Erstattungsfähigkeit im Grundsatz auch in Betracht kommen kann, wenn kein Verletzungsverfahren anhängig ist.

    Nach § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 574 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Bundespatentgericht, da das Gesetz sie nicht ausdrücklich vorsieht, nur eröffnet, wenn das Bundespatentgericht sie zugelassen hat (vgl. zur Möglichkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Bundespatentgericht BGHZ 196, 52; GRUR 2013, 427; Mitt. 2013, 145 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14
    Da diese Gesellschaft in einem öffentlichen Gerichtsverfahren tätig wird, ist sie als teilrechtsfähige und damit auch selbständig parteifähige (Außen-) Gesellschaft anzusehen (vgl. die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 -, BGHZ 146, 341).
  • BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84

    "Bodenbearbeitungsmaschine"; Gebührenpflicht Patentnichtigkeitskläger bei

    Auszug aus BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14
    Die beiden getrennten Kostenfestsetzungsanträge der Klägerinnen seien zusammenzufassen und gemeinsam zu bescheiden, da bei Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch mehrere Kläger, die durch einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten, mit einem gemeinsamen Schriftsatz, gegen dasselbe Streitpatent, mit demselben Klageantrag und wegen derselben Nichtigkeitsgründe erhoben worden sei, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein einheitlicher Klagegegenstand und nur ein Prozessrechtsverhältnis vorliege (vgl. BGH, GRUR 1987, 348 - Bodenbearbeitungsmaschine).
  • BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren VIII - Patentnichtigkeitsklageverfahren

    Sind ein Nichtigkeits- und ein Verletzungsrechtsstreit nicht gleichzeitig nebeneinander anhängig oder überschneiden sie sich zeitlich nur kurzfristig, so kann auch aus der weitgehend typischen Vorgeschichte eines Nichtigkeitsverfahrens, in denen sich die Beteiligten und ihre (rechts- und patentanwaltlichen) Vertreter bereits mit Fragen der Verletzung und der Bestandskraft des Patents befasst haben, keine Notwendigkeit einer Doppelvertretung hergeleitet werden (im Anschluss an BGH v. 18.12.2012 (X ZB 11/12) = GRUR 2013, 427, Tz. 34 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren und BGH v. 18.12.2012 - X ZB 6/12) = GRUR 2013, 430, Tz. 32 - Rechtsanwalt im Nichtigkeitsverfahren; Abgrenzung zu 5. Senat vom 1. Dezember 2015 (5 ZA (pat) 103/14) = BlfPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).

    Dazu zitiert die Klägerin in ihrer Erinnerungsbegründung vom 14. September 2016, Seite 2, Ziff. I.2., die Entscheidung des 5. Senats vom 1. Dezember 2015 (5 ZA (pat) 103/14 = BlfPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).

  • BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12

    Notwendigkeit von Doppelvertretungskosten und Kosten von Privatgutachten i.R.e.

    Dazu zitiert die Klägerin in ihrer Erinnerungsbegründung vom 14. September 2016, Seite 2, Ziff. I.2., die Entscheidung des 5. Senats vom 1. Dezember 2015 (5 ZA (pat) 103/14 = BlfPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).
  • BPatG, 14.03.2018 - 6 Ni 42/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Mobilfunkgerät sowie System zur

    Erheben aber, wie vorliegend die Klägerinnen zu 3 und 4, mehrere Kläger gegen dasselbe Streitpatent eine gemeinsame Klage mit demselben Klageantrag und demselben Nichtigkeitsgrund, ist grundsätzlich nur eine Klagegebühr zu zahlen (vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 5 ZA (pat) 103/14, BlPMZ 2016, 150 - Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte).
  • BPatG, 02.02.2021 - 4 Ni 71/17
    Die Erstattung von Taxikosten entspricht zudem der beim Bundespatentgericht seit Jahren geübten Praxis (vgl. BPatG Beschl. v. 28. April 2020 - 3 ZA (pat) 13/18; Beschl. v. 8. April 2020 - 35 W (pat) 16/18; Beschl. v. 17. Juli 2019 - 6 ZA (pat) 43/18; Beschl. v. 5. Juli 2017 - 35 W (pat) 9/16; Beschl. v. 1. Dezember 2015 - 5 ZA (pat) 103/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht